Im Fall einer gesetzlichen Impfpflicht könnten Arbeitgeber ungeimpfte Bewerber ablehnen und auch ungeimpfte Mitarbeiter entlassen. Für diesen Fall will
die Bundesagentur für Arbeit prüfen, ob das auch zu Sperrzeiten führt, also zu der Nichtzahlung des Arbeitslosengeldes. Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, erklärte das gegenüber den Zeitungen der Funke-Gruppe.
Diese Sperrzeit kann zwischen einer Woche und zwölf Wochen betragen.
Dazu müsse es aber durch die Impfpflicht eine entsprechende Rechtsgrundlage geben, so Scheele. Aktuell gibt es diese nicht. Auch 2G am Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber aktuell noch nicht verlangen, im Fall einer Impfpflicht jedoch schon.
Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums erklärte, es gäbe bezüglich der arbeitsrechtlichen Konsequenzen im Falle einer Impfpflicht bereits Gespräche innerhalb der Bundesregierung.
Laut der gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Baehrens, prüfe man aktuell in der Bundesregierung, ob man die Impf-Nachweispflicht bei den Arbeitgebern verankert. „Es wäre wohl wirksamer als ein Bußgeld, wenn Gesundheitsämter ungeimpften Angestellten das Betreten ihrer Firma verbieten würden“, so Baehrens weiter. Wirksamer wohlgemerkt beim systematischen Ausschluss von Ungeimpften und der Vernichtung ihrer wirtschaftlichen Existenz.
Genau darauf scheint die Bundesregierung aber auch abzuzielen.