Tichys Einblick
Unter sich

UN-Migrationspakt und Transparenz

Jetzt erfährt der Bürger amtlich, was das Auswärtige Amt mit Transparenz meint: Abstimmung mit den anderen Ministerien und ihre Information.

John MacDougall/AFP/Getty Images

Aus dem, was WELT online aktuell zum UN-Migrationspakt berichtet, lässt sich mehreres lernen. Hier zwei Absätze:

„Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte, eine Unterzeichnung des Abkommens sei – wie in den UN bei solchen Abkommen üblich – nicht vorgesehen. Der Pakt solle am 10./11. Dezember auf einem Gipfel in Marrakesch in Marokko angenommen werden. Anschließend werde er an die UN-Generalversammlung übermittelt und dort im Januar 2019 per Resolution förmlich angenommen.

Bei dem fast zweijährigen Verhandlungsprozess habe es von Anfang an von der Bundesregierung und den UN enorme Bemühungen zur Transparenz gegeben. Auch die Abstimmung zwischen den Regierungsressorts hätte nicht enger sein können. Die Nachrichten von der deutschen Verhandlungsdelegation in New York seien beispielsweise sofort an die Ressorts gegangen.”

Erstens: Die maßgebliche Entscheidung fällt im Januar 2019 als UN-Resolution. In Deutschland ist also noch genug Zeit zum diskutieren. Es muss nicht zwingend in Marrakesch votieren.

Zweitens: Jetzt erfährt der Bürger, was das AA mit Transparenz meint: Abstimmung mit den anderen Ministerien und ihre Information. Kein Wunder, dass die Abgeordnete der CDU, Frau Pantel, vom AA gefragt wurde, wofür sie den UN-Migrationspakt als Text brauche, als sie ihn haben wollte. Der Bundestag ist ja kein Ministerium.

Aber dieses Verständnis scheint allgemein akzeptiert zu sein. Dem Bericht ist jedenfalls nicht zu entnehmen, dass WELT online an der Stelle nachgefragt hätte.

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