Der BUND will vor Gericht erzwingen, dass die Ampelkoalition den „Klimaschutz“ mit Sofortprogrammen verschärft. Laut Süddeutscher Zeitung (Dienstagausgabe) wurde Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen die Regierung eingereicht. Darin werfen die Umweltschützer mehreren Ministerien Rechtsverstöße vor.
Die sogenannten Sofortprogramme stehen im Zentrum des deutschen Klimaschutzgesetzes. Werden in einem Bereich die zulässigen Emissionen überschritten, müssen die zuständigen Ministerien binnen drei Monaten ein solches Programm vorlegen; es soll die Emissionen rasch mindern. Im Jahr 2021 betraf dies das Bau- und das Verkehrsministerium.
Vor allem Letzteres blieb eine wirksame Antwort allerdings schuldig. Zwar legte es einen Sechs-Punkte-Plan vor – doch ein von der Regierung eingesetzter Expertenrat wies ihn als unzureichend zurück. „Das ist kein Sofortprogramm im Sinne des Klimaschutzgesetzes“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats: „Darauf warten wir bis heute.“
Die Grünen lehnen das ab, sie pochen auch auf ein Sofortprogramm. Wissing müsse vorlegen, wie er die Emissionen „in seinem Bereich drastisch reduzieren kann“, sagte Fraktionsvizechefin Julia Verlinden. Der Verkehrsbereich hinkt seit Langem beim Klimaschutz hinterher, die Emissionen sinken nur langsam. 2021 lag er um drei Millionen Tonnen Kohlendioxid jenseits der Zielmarke, für 2022 bahnt sich eine noch größere Verfehlung an.
Der BUND kritisiert dies scharf. Kanzler Olaf Scholz, Verkehrsminister Wissing, aber auch Bauministerin Klara Geywitz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) schafften es nicht, „das Land auf Klima-Kurs zu bringen“, heißt es von der Organisation. Während Klimaproteste in der Öffentlichkeit kriminalisiert würden, halte sich die Regierung selbst nicht an Gesetze, sagte Arne Fellermann, Abteilungsleiter Klimaschutz in dem Verband.
Das Verkehrsministerium wies die Kritik zurück. Die Lücke werde in den nächsten Jahren überkompensiert, kündigte eine Sprecherin an. Sprich: Einem Zuviel an Emissionen stünde in den nächsten Jahren eine Übererfüllung der Klimaziele gegenüber.
Nur: Das Gesetz sieht derzeit keine Möglichkeit vor, den Ausgleich über Jahre zu strecken. „Wir sind sehr optimistisch, dass die Klage Erfolg hat“, sagt BUND-Anwältin Franziska Heß. „Denn das Klimaschutzgesetz lässt der Bundesregierung keinen Ermessensspielraum. Sie muss liefern.“
Käme es zu einer entsprechenden Verurteilung der Bundesregierung, eröffnete dies den Weg, auf allen Gebieten die Regierungen von Bund und Ländern zu politischen Handlungen zu zwingen. Unter dem Druck von Medien, deren Journalisten sich einer Einheits-Meinung selbstverpflichtet haben, eine mögliche Entwicklung – oder?
(dts Nachrichtenagentur)