Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) soll der Bundesregierung mit wissenschaftlicher Beratung zur Seite stehen. Zurzeit sitzen sieben Mitglieder in dem 1971 gegründeten Gremium, das alle vier Jahre einen regulären Bericht und darüber hinaus Sondergutachten vorlegt. In diesem Jahr gab es zwei Berichte, den regulären Report und eine Sonderveröffentlichung, in dem es nicht beziehungsweise nur ganz am Rand um Wissenschaft geht, sondern um ein politisches Projekt. Der SRU begründet darin auf über 200 Seiten die Notwendigkeit, ein Gremium von einer Art zu gründen, das die Bundesrepublik bisher nicht kennt: einen „Rat für Generationengerechtigkeit“, der die Macht besitzen soll, in Gesetzgebungsverfahren des Bundestags einzugreifen.
In beiden Papieren des SRU findet sich ein abweichendes Votum: Im Fachbericht eins zum Thema Stadtentwicklung, in dem Sondergutachten eine längere Ausführung, die begründet, warum der geplante Gerechtigkeitsrat mit Vetomacht verfassungswidrig wäre und den Parlamentarismus aushöhlen würde. Beide Sondervoten stammen von demselben Mitglied, Lamia Messari-Becker, Professorin für Gebäudetechnik in Siegen. Nach der Übergabe der Berichte im Mai bedankte sich Bundesumweltministerin Svenja Schulze ausdrücklich für die „erstklassige Beratung“, und teilte intern eine Personalie mit: Sie wird Messari-Becker, die Autorin der abweichenden Stellungnamen, nicht wieder in den SRU berufen.
Messari-Becker, Jahrgang 1973, hätte gern weitergemacht. Ihre fachliche Kompetenz bezweifelt bisher niemand. Auf die Frage von TE, warum Schulze die Wissenschaftlerin nicht mehr in dem Gremium haben will, antwortet das Bundesumweltministerium an der Frage vorbei: „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu einem laufenden Berufungsverfahren nicht äußern.“
Wer sich mit Lamia Messari-Becker länger unterhält, dem fällt auf, dass bei ihr Redewendungen nicht vorkommen, wie sie bei vielen Gremienmitgliedern in Deutschland üblich sind. Kein ‚vielleicht‘ und ‚eventuell‘, kein ‚wir‘, wenn sie nicht wirklich das ganze Gremium meint, kaum Passivkonstruktionen wie ‚ist entschieden worden’.
Sie spricht sehr direkt. „Als Bauingenieurin komme ich aus einer sehr männerdominierten Branche“, sagt sie. „Da hab ich gelernt, mich durchzusetzen.“ Im Rat habe sie es nicht darauf angelegt, die Rolle der Dissidentin zu übernehmen. Möglicherweise liegt es an ihrem Verständnis vom Zweck des Gremiums, dass die trotzdem nach und nach in diese Situation rutschte: „Für mich ist der Sachverständigenrat ein wissenschaftliches Gremium und kein politisches.“ Ihr Blick auf Umweltfragen, meint sie, sei eben der einer Fachfrau für Bauen und Stadtentwicklung: „Ich bin es als Ingenieurin gewohnt, mich an Zahlen und Fakten zu halten.“
Messari-Becker stammt aus Nordmarokko. Sie kam mit 18 Jahren nach Deutschland. „Ich konnte kein Wort Deutsch“, erzählt sie. In zwei Monaten lernte sie die Sprache, anschließend studierte sie an der TU Darmstadt. Sie liebt die Rationalität ihres Fachs, und auch das Land, dem diese Rationalität nachgesagt wird. Ein Satz, den sie sehr gern sagt, lautet: „Wir sind eine Ingenieursnation.“
Ihr sei von Kollegen im Sachverständigenrat immer mal wieder vorgehalten worden, sie sei in Debatten so „temperamentvoll“. Sie erzählt das mit einem ironischen Unterton. Ihr Temperament, meint sie, sei ja wohl nicht der Grund für die Auseinandersetzungen gewesen.
Die Professorin, die gern Politikerin geworden wäre
Im Rat sitzt auch eine Professorin, die das Gremium durchaus politisch sieht, also ganz anders als Messari-Becker: Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, eine talkshowerfahrene Streiterin für Wind- und Solarenergie und Umbau der Wirtschaft. Kemfert gibt nicht nur der Politik Stichworte, sie wäre auch gern in die Berufspolitik gewechselt. Als der damalige Bundesumweltminister Norbert Röttgen 2012 versuchte, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen zu werden, machte er die DIW-Professorin zum Mitglied seines Schattenkabinetts als künftige Ministerin für Energie und Klima. Bekanntlich spielten die Wähler nicht mit. Sie kann sich damit trösten, dass sie trotzdem politische Entscheidungen beeinflusst wie kaum ein anderer Mitarbeiter eines Wirtschaftsinstituts.
Ihren eigentlichen Durchbruch als medial-politisch betriebsame Ökonomin erlebte Kemfert, als sie 2011 prognostizierte, die Umlage für Erneuerbare Energien werde bis 2020 nur „geringfügig“ über den damaligen Stand von 3,59 Cent pro Kilowattstunde steigen.
Diese spekulative Voraussage übernahm Angela Merkel fast wortwörtlich in ihrer Regierungserklärung im Juni 2011, in der sie den Ausstieg aus der Kernkraft und die verstärkte Förderung der Erneuerbaren bei gleichzeitig konstanten Kosten verkündete. Kemfert hatte 2008 außerdem gemutmaßt, der Ölpreis werde bald auf 200 Dollar pro Barrel steigen. Die konventionellen Energien, lautete die von Politikern wie Merkel und etlichen Medien übernommene Rechnung, würden bald unbezahlbar, Wind- und Sonnenstrom gebe es zu geringen Preisen, die Energiewende finanziere sich also selbst.
„In allen Feldern gibt es für deutsche Unternehmen echtes Weltmarkt-Potential und damit weiterhin die Chance auf ein grünes Jobwunder“, behauptete sie etwa. Tatsächlich liegt die Zahl der so genannten „grünen Jobs“ in Deutschland laut Bundeswirtschaftsministerium heute deutlich tiefer als vor acht Jahren.
Kritiker, die ihr Irrtümer und Fehlkalkulationen vorhalten, beschimpft Kemfert als die „laut schreienden Ewig-Gestrigen, die leicht widerlegbare Mythen in die Welt setzen“ – so vor kurzem in einem Rechtfertigungstext in „Capital“.
Kemferts Publikationen, urteilt der Düsseldorfer Ökonomie-Professor Justus Haucap, ehemaliger Leiter der Deutschen Monopolkommission, beruhe „auf Glaubenssätze und alternativen Fakten (beziehungsweise) das Weglassen wichtiger Daten“.
Vorwürfe dieser Art gab es gegen Messari-Becker nie. Trotzdem berief Umweltministerin Schulze am 10. Juni Kemfert erneut, Messari-Becker nicht. Insgesamt verließen vier frühere Mitglieder den Rat, drei aus Altergründen, ein Mitglied freiwillig – und die Professorin mit den abweichenden Voten, weil die Ministeriumsführung es so wollte.
Bauen und Stadtentwicklung sind die Fachgebiete, die eigentlich Messari-Becker im Rat vertritt. Sie verfasste ein ausführliches Sondervotum, in dem sie begründete, warum sie die City-Maut und noch einige andere dirigistische Maßnahmen ablehnt. Ihr Hauptargument lautet, dass eine City-Maut weitgehend wirkungslos wäre. „Wirksam im Sinne der Verkehrsvermeidung“, schreibt sie, „wird die Pkw-Maut erst ab Fahrleistungen von mehr als 50 Kilometer. Fast die Hälfte der zurückgelegten Wege in Städten ist aber kürzer als drei Kilometer, davon 40 Prozent per Pkw. Bei fast der Hälfte der Wege wäre der Bepreisungseffekt sehr überschaubar. Zu einem Verzicht auf das Auto wird dieser Effekt eher nicht führen.“
Statt Autofahrer zu bestrafen, meint sie, sollten die Städte ihren Nahverkehr attraktiver machen: „Wenn es eine gute Alternative gibt, dann würden viele auch umsteigen.“ Auch zentrale Vorgaben für so genannte „ruhige Zonen“ in Städten und für verpflichtende Lärmschutzkonzepte in allen Gemeinden über 50.000 Einwohner lehnt sie ab. Ihre Widersprüche unterfüttert sie mit Zahlen und Details, aber jedes Mal folgt sie dem gleichen Grundgedanken: Statt zentrale umweltpolitische Weisungen zu empfangen, sollen die Gemeinden selbst entscheiden. Statt einer Strafmaßnahme wie der City-Maut würde sie lieber ein marktwirtschaftliches Instrument einsetzen, den CO2-Zertifikatehandel. Es wirkt schon erstaunlich, dass sie mit diesen Ansichten im SRU völlig allein stand.
Der eigentliche Konflikt entzündete sich am Grundgesetz
Der eigentliche Konflikt entzündete sich allerdings nicht an der Frage des innerstädtischen Autoverkehrs, sondern am Grundgesetz. Denn in seinem Sondergutachten zur Einführung eines „Rates für Generationengerechtigkeit“ schlägt der Sachverständigenrat nichts weniger vor als eine Verfassungsänderung in einem zentralen Punkt. Am Anfang steht die Behauptung, angesichts der Klimaveränderungen könnte die bisherige demokratische Praxis nicht einfach fortgeführt werden. Um die finale globale Katastrophe zu verhindern – in dem Gutachten werden „Kipppunkte“ und eine Menge Worst-Case-Szenarien beschworen – müsse das Parlament künftig „ergänzt“ und „auf existenzielle Herausforderungen ausgerichtet“ werden. Das sei nicht nur wegen der Klimakatastrophe nötig, so die Mehrheit des Sachverständigenrats, sondern auch, um einen nicht näher definierten „Populismus“ zu stoppen. Die Passage liest sich wie ein agitatorischer Leitartikel:
„Die Notwendigkeit, Politik stärker auf existenzielle Herausforderungen auszurichten, wird in einer Zeit augenfällig, in der die Demokratie in vielen westlichen Ländern durch populistische Parteien und Bewegungen unter Druck gerät. In einigen Ländern, beispielsweise in den USA, Polen und Ungarn, haben Populisten sogar Regierungsverantwortung übernommen und schwächen liberale, rechtsstaatliche Institutionen, wie zum Beispiel eine unabhängige Justiz und eine freie Presse. Gleichzeitig berufen sich gerade diese Parteien auf den Volkswillen, den sie – gegenüber den als abgehoben wahrgenommenen Eliten – zur Geltung bringen wollen, beispielsweise durch die Einführung von Volksabstimmungen.“
Wo etwa in den USA Presse und Justiz durch die Regierung geschwächt würden, dazu findet sich in dem Gutachtentext kein Hinweis. Auch nicht, welches Problem die Ratsmehrheit in Volksabstimmungen sieht. Den sechs Mitgliedern, die das mit dem Etikett „wissenschaftlich“ versehene merkwürdige politische Manifest unterstützen, fällt offensichtlich gar nicht auf, dass sie, nachdem sie eine Gefährdung der Demokratie in den USA, in Ungarn und Polen diagnostizieren, eine Aushöhlung der Parlamentszuständigkeit in Deutschland vorschlagen.
Denn ihr neu einzurichtender ‚Rat für Generationengerechtigkeit’, der vorgeblich die nicht näher definierten „Interessen der jungen und künftigen Generationen“ vertreten soll, hat es in sich. Die hauptamtlichen und auf 12 Jahre von Bundestag und Bundesrat bestimmten Räte sollen nach Vorstellung des SRU ein unbeschränktes Vetorecht erhalten, um Gesetzgebungsverfahren im Parlament anzuhalten. Ihm solle „eher eine Kontroll- als eine Beratungsfunktion“ zukommen.
Laut Verfassung soll eigentlich das Parlament die Regierung kontrollieren. In der Praxis verhält sich das längst anders. Aber jetzt sollen die Kontrolleure ein Kontrollorgan vorgesetzt bekommen, das nach den Gesichtspunkten einer nirgends definierten „Generationengerechtigkeit“ hineinregiert, interessanterweise aber niemand rechenschaftspflichtig ist. Der Gerechtigkeitsrat soll Gesetzgebungsverfahren zwar nur verzögern dürfen. Aber auf welche Weise seine Machtausübung funktionieren soll, beschreibt der SRU in dankenswerter Offenheit:
„Bereits die Androhung eines Vetos im laufenden Gesetzgebungsverfahren dürfte regelmäßig zu Änderungen des Gesetzesvorhabens führen (…) Soweit jedoch die schwerwiegenden Bedenken dadurch nicht ausgeräumt werden können, sollte der Rat unter den hier skizzierten Voraussetzungen zur Einlegung eines suspensiven Vetos befugt sein. Die Wirkung des suspensiven Vetos ist vorwiegend politischer Art. Aufgrund der Außergewöhnlichkeit des Vorgangs würde ein Veto des Rates für Generationengerechtigkeit in den Medien ein Echo hervorrufen und die breite öffentliche Aufmerksamkeit auf den Sachverhalt lenken. Die politischen Entscheidungsträger gerieten unter Druck, sich gezielt mit den langfristigen Folgen des Gesetzes und seiner Auswirkungen auf die künftigen Generationen zu beschäftigen.“
Drohung, Druck, Medienecho – daraus ergibt sich ein nicht ganz unvertrautes Bild. Im Zusammenspiel mit in Gleichschritt kommentierenden Medien und Demonstranten vor dem Parlament könnte der Gerechtigkeitsrat aus und mit organisierter Stimmung die Politik lenken. Am Ende setzen sich so politische Gruppierungen durch, die selbst nie eine Mehrheit in der Bevölkerung gewinnen könnten, dafür aber über gute Organisation, zugkräftige Parolen, Geld großzügiger Spender und mediale Rückenstärkung verfügen. Die Demonstrationen im Berliner Regierungsviertel mit der Parole „hey, hey, wer nicht hüpft, der ist für Kohle“, mit der FFF-Aktivisten die Regierung 2019 zu einem ökonomisch wirren und milliardenteuren „Kohleausstiegsplan“ trieben, wären dann nur der Vorgeschmack.
Pressionsdemokratie statt Mehrheitssuche
Der ‚Gerechtigkeitsrat“, wie ihn der SRU unter wohlwollender Begleitung der Bundesumweltministerin skizziert, wäre nichts anderes als die Institutionalisierung von Gruppen, die Macht ohne Bürgermandat ausüben wollen. Es wäre der Schritt in das, was der Autor Friedrich Dieckmann „Pressionsdemokratie“ nennt. Ein echter Systemwechsel also.
Es existiert nur ein Hindernis, das die SRU-Autoren immerhin kurz streifen: Das Grundgesetz sieht bis jetzt noch eine parlamentarische Demokratie vor, keine Pressionsdemokratie, in der Räte das Parlament kontrollieren und lenken. Artikel 20 der Verfassung, die Staatsfundamentalnorm, schließt solche vom Wähler nicht legitimierten Sonderinstitutionen sogar explizit aus. Und Artikel 20 wiederum unterliegt dem Ewigkeitsprinzip; er kann in seinem Gehalt selbst durch die Parlamentsmehrheit nicht geändert werden. Die Schöpfer des Grundgesetzes legten das 1949 so fest, um zu verhindern, das welche politische Kräfte auch immer die parlamentarische Demokratie durch formale Veränderungen aushöhlen.
Es gibt auch nicht die Interessen der jungen Generation schlechthin, auch nicht die junge Generation: Ein Sechzehnjähriger, der eine Lehre in einem klassischen Industrieberuf begonnen hat, vielleicht in der Auto- oder Kraftwerksbranche, dürfte seine Interessen anders definieren als ein Gleichaltriger, dessen Eltern im öffentlichen Dienst oder einer NGO arbeiten, und der ihrem Vorbild folgen möchte. Die in Talkshows und Printmedien als Generationenstimme herumgereichte FFF-Aktivistin Carla Reemtsma jedenfalls, Spross einer Hamburger Millionärsfamilie, dürfte für die meisten aus ihrer Alterskohorte eher nicht repräsentativ sein. In dem Papier heißt es auch, die Generationsgerechtigkeitsräte sollten „politisch neutral“ sein. Gleich ein paar Zeilen weiter heißt es über die künftigen Mitglieder: „Neben Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft kämen auch Personen etwa aus den Bereichen Wirtschaft und Politik, aus Umwelt- oder Sozialverbänden oder auch aus dem sonstigen öffentlichen Leben in Betracht, die sich in ihrem Wirken um dauerhaft zukunftsfähige Lebensweisen verdient gemacht haben.“
Für einen Posten in dem Gerechtigkeitsgremium kann jedenfalls niemand kandidieren. Die Personen sollen von den Bundestagsfraktionen und den Bundesratsländern ausgesucht werden – faktisch also von den Parteien. Personen aus Politik und Verbänden also, ausgesucht von Parteien, aber natürlich strikt politisch neutral. Und wer entscheidet eigentlich, was „dauerhaft zukunftsfähige Lebensweisen“ sind? Offensichtlich fällt weder der SRU-Mehrheit noch der Bundesumweltministerin auf, wie wirr und inkonsistent das 200-Seiten-Papier zusammengeschrieben wurde. Wer sich in das Papier vertieft, den beschleicht das Gefühl: Die Autoren hoffen, dass möglichst niemand außer den kleinen politischen Kreisen ihren Anschlag auf die Verfassung wirklich durchliest, der auch noch im Schulaufsatzstil daherkommt.
Neu ist die Idee jedenfalls nicht, den Parlamentarismus „weiterzuentwickeln“, weil angeblich nur so eine globale Katastrophe gestoppt werden kann. Die gleiche Idee findet sich schon in einem Papier des „Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung globale Umweltveränderungen“ (WBGU) von 2016, erstellt unter Leitung des Physikers und Klimaaktivisten Hans Joachim Schellnhuber. Dort schlägt das Gremium zur Förderung der „große Transformation“ vor, „das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren um eine deliberative ‚Zukunftskammer’ zu erweitern, die in den relevanten Politikagenden gehört werden muss und gegebenenfalls ein aufschiebendes Veto einlegen kann.“
Große Transformation mit Rätewirtschaft
Die Mitglieder dieses „Zukunftsrats“ sollen nach Schellnhubers Vorstellungen nicht gewählt, sondern „ausgelost“, dann aber entsprechend „beraten“ werden. Unter der „großen Transformation“ versteht der Wissenschaftler übrigens die globale „Dekarbonisierung“, die „bis Mitte des Jahrhunderts weitgehend abgeschlossen sein muss“.
Bei dem SRU-Vorschlag handelt es sich also nur um eine leicht veränderte Kopie einer älteren Idee für eine Räterepublik. Die Idee irgendwie ausgeloster Sonderräte mit Sondervollmachten vertritt auch die FFF-Aktivistin und Grüne Luisa Neubauer.
Und eben auch fast der gesamte Sachverständigenrat für Umweltfragen. Bis auf Lamia Messari-Becker. „Ich bin zwar keine Verfassungsjuristin“, sagt sie (die anderen Ratsmitglieder übrigens auch nicht), „aber ich habe mich sehr gründlich in die Materie eingelesen“, sagt die Professorin. „Und bin zu dem Schluss gekommen, dass das, was der SRU da vorschlägt, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.“
In Messari-Beckers Sondervotum heißt es: „Ich spreche mich gegen die Ausstattung des vorgeschlagenen Rates für Generationengerechtigkeit mit einem suspensiven Vetorecht aus, da der Eingriff meines Erachtens nicht legitimierbar und demokratieschwächend wäre. Ich rate der Bundesregierung daher ausdrücklich davon ab, ein suspensives Vetorecht für den vorgeschlagenen Rat für Generationengerechtigkeit einzurichten. (…) Im Grundgesetz ist eine parlamentarische Demokratie verankert. Auch darf das Parlament seine Verantwortung nicht delegieren.“
Mit dem „Gerechtigkeitsrat“, schreibt sie weiter, „ist meiner Einschätzung nach die große Gefahr verbunden, demokratische Strukturen, hier das Parlament, in seiner legitimierten Funktion und auch in der Wahrnehmung in der Gesellschaft zu schwächen. Andererseits ist es fraglich, ob eine vertiefte Öffentlichkeitsdebatte, wie im Gutachten zu lesen, realistisch ist. Gerade eine öffentliche Diskussion kann in Zeiten der „social media“ mit ihrem hohen Potenzial für emotionale Aufladung populäre bis populistische Richtungen annehmen. Dies halte ich für (…) eine auf Fakten basierten Politik in sehr komplexen Fragen am Ende nicht förderlich.“
Und: „Bei der Zusammensetzung des Rates können parteipolitische und auch partikulare Interessen nicht ausgeschlossen werden. Ein suspensives Vetorecht halte ich darüber hinaus für ein solches Organ für unverhältnismäßig.“
An ihrem Sondervotum fällt auf, dass sie deutlich konziser argumentiert als die Autoren des eigentlichen Gutachtens, das eigentlich kein Gutachten darstellt, sondern ein politisches Thesenpapier. Einzelheiten der Debatte im Rat möchte Messari-Becker nicht öffentlich nennen. Jedenfalls muss es heftig zugegangen sein, auch mit Druck auf die Abweichlerin. Das Ergebnis lässt sich allerdings nachlesen: Am Schluss stand die Siegener Professorin allein gegen sechs Kollegen. Eine Dissidentin konnte sich der SRU also spielend leisten. Offensichtlich ging es der Umweltministerin und einigen Ratsmitgliedern aber um ein Exempel: Die Abweichlerin muss entfernt werden. Da ihr keine politische Unkorrektheit nachgesagt werden kann, zumal als einziges Ratsmitglied mit Migrationshintergrund, geschieht es praktisch lautlos.
„Mich wundert das nicht“, meint der Düsseldorfer Ökonom Justus Haucap im Gespräch mit TE. „Ich habe nicht den Eindruck, dass der SRU dazu dient, wissenschaftliche Diskussionen zu fördern, sondern politische Munition für die Umweltministerin Schulze zu liefern.“ Im SRU sei das besonders ausgeprägt: „Dass man im Rat der Wirtschaftsweisen beispielsweise versucht hätte, Peter Bofinger wegen seiner abweichenden Voten herauszudrängen – das wäre unvorstellbar.“
Den Fall Messari-Becker kommentierte kaum jemand in der Bundespolitik, von dem Unionsabgeordneten Georg Nüßlein abgesehen, der ein wenig Kritik anmeldete.
Hätte sie sich etwas geschmeidiger verhalten, wäre Messari-Becker höchstwahrscheinlich von Ministerin Schulze wieder berufen worden. „Ich bin sehr froh, dass ich bei meiner Position geblieben bin“, meint die Wissenschaftlerin heute. „Ich kann nicht unterstützen, was ich für falsch halte.“
Mit dem geplanten Generationengerechtigkeits-Rat dürfte es weitergehen wie bei diesen Projekten üblich: Engagierte Artikel in diversen Medien unter der Überschrift „warum wir einen Rat der Jungen brauchen“, dann eine so genannte große gesellschaftliche Debatte in Presse und Talkshows, an der praktisch nur Befürworter teilnehmen. Und irgendwann die Einrichtung, wenn die politischen Mehrheiten passen. Vielleicht finden sich dann trotzdem Verfassungsrichter, die eine Räterepublik auch für falsch halten und bei ihrer Haltung bleiben.
Zum Nachlesen: die beiden SRU-Gutachten mit den jeweils abweichenden Stellungnahmen: