Die Frage lautete in Thüringen nicht, ob Mario Voigt von der Brandmauerblockpartei CDU im ersten Wahlgang gewählt wird, sondern von wem, denn wir nähern uns in Deutschland einem neuen Zweiklassenwahlrecht. Gewählt wurde Mario Voigt von 51 Abgeordneten von einem Landtag mit 88 Mandatsträgern. Gegen Voigt stimmten 33 Landtagsabgeordnete, das heißt ein Abgeordneter mehr als die AfD Stimmen hat, denn die Verteilung im Landtag sieht wie folgt aus: AfD 32, CDU 23, BSW 15, Linke 12 und SPD 6 Sitze.
Ziel der Vereinbarung, die nicht Vereinbarung heißen darf, die aber Voigt ein „Pflichtenheft“ nennt, ist es, die demokratische Mitwirkung der AfD im Parlament zu verhindern. Faktisch hat Voigt damit doppelt den Unvereinbarkeitsbeschluss gebrochen. Zum einen, weil er mit dem BSW koaliert, für den trotz aller Voigtscher Kasuistik inhaltlich der Unvereinbarkeitsbeschluss gilt wie für die Linke, und zum anderen, indem die CDU de facto doch eine Vereinbarung mit den Linken getroffen hat.
Dass die Arbeit der Thüringer Legislative vom Parlament in das Hinterzimmer verlegt wurde, lässt sich vielleicht mit Voigts Blockparteiennostalgie erklären. Faktisch macht Mario Voigt den Thüringer Landtag zur Volkskammer der DDR, die Abgeordneten des „demokratischen Blocks“ haben dann nur noch abzunicken, was Linke, BSW, CDU und SPD im Hinterzimmer ausbaldowert haben. Was die Sperrminorität der AfD betrifft, wird man sich seitens der neuen Regierung auf Tricksereien gefasst machen dürfen.
Fazit: In Thüringen herrscht eine linke Koalition, informell aus SPD, BSW und Linke, mit mandatsverliebten CDU-Leuten. Geändert hat sich nur der Name des Ministerpräsidenten, Bodo Ramelow heißt jetzt Mario Voigt. Und mit Blick auf Voigts „Pflichtenheft“ dürfen Kabarettisten den Thüringer Landtag gelegentlich spöttisch die Erfurter Volkskammer nennen.
Eine Frage bleibt dennoch offen. Sollten unter die 51 Stimmen für Mario Voigt nicht doch die eine oder andere Stimme von einem AfD-Abgeordneten gekommen sein? Die Wahl müsste „rückgängig“ gemacht werden. Vielleicht aber auch nicht, denn in Brandenburg denkt ja auch niemand daran, Woidkes Wahl „rückgängig“ zu machen, obwohl es nicht unwahrscheinlich ist, dass Dietmar Woidke mit Stimmen der AfD zum brandenburgischen Ministerpräsidenten gewählt worden ist.