Tichys Einblick

Thüringer Landtag: CDU, BSW und Linke wollen Geschäftsordnung umgehen

Die konstituierende Sitzung des Parlaments in Erfurt endete ohne Wahl eines Landtagspräsidenten. Der Posten steht nämlich der AfD zu. Das wollen die anderen Parteien auf Biegen und Brechen verhindern

IMAGO / Funke Foto Services

Bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags geschah, womit viele Medienschaffende offenbar nicht gerechnet hatten: Der Alterspräsident des Parlaments Jürgen Treutler hielt sich an die Geschäftsordnung. Das hinderte den Geschäftsführer der CDU-Fraktion Andreas Bühl nicht daran, ihm und der AfD „Machtergreifung“ vorzuwerfen. Etliche Medien, darunter die ARD-Tagesschau, benutzen das Framing-Wort des Tages: „chaotische Landtagssitzung“. Dabei waren es die Parteien jenseits der AfD, die das Chaos provozierten.

Worum geht es? Nach der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags steht das Vorschlagsrecht für den Posten des Landtagspräsidenten der „stärksten Fraktion“ zu. Das ist mit deutlichem Abstand die AfD. Die CDU und andere Fraktionen erklärten schon im Vorfeld, einen Parlamentspräsidenten oder -präsidentin der AfD nicht zu akzeptieren, und brachten deshalb einen Geschäftsordnungsantrag ein: Danach soll der Posten „aus der Mitte des Parlaments“ gewählt werden. Der Haken dabei: Über einen Geschäftsordnungsantrag kann der Landtag erst abstimmen, wenn er arbeitsfähig ist. Und die Arbeitsfähigkeit besteht erst dann, wen er einen Landtagspräsidenten- beziehungsweise Präsidentin und die Stellvertreter gewählt hat. Bis dahin leitet der Alterspräsident die Sitzung. Und der hielt sich strikt an die bestehende Geschäftsordnung, die so lange gilt, bis eine neue in Kraft tritt.

Zwar gab es auch eine geänderte Tagesordnung, die vorsah – und zwar rechtlich wackelig – als erstes über die Geschäftsordnungsänderung abstimmen zu lassen. Nur: diese Tagesordnung stammte von der früheren Landtagspräsidentin von der Linkspartei, die ihren Landtagseinzug verpasste. Ihre Tagesordnung ist deshalb nichtig.

Die Sitzung ging mit vielen Unterbrechungen ohne eine Entscheidung zu Ende. Damit ist das Parlament auch am Ende des Donnerstags nicht arbeitsfähig. Auf Antrag der CDU-Fraktion muss sich jetzt der Thüringer Verfassungsgerichtshof mit dem blockierten Parlament befassen. Nur: viel Spielraum bei der Auslegung der Geschäftsordnung bleibt auch den Richtern nicht.

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