Gestern machte Tichys Einblick eine Recherche öffentlich, in der gezeigt wurde, dass die Wahlpannen bei der Abgeordnetenhauswahl in Berlin 2021 eindeutig mandatsrelevant waren und dieser Umstand verschleiert wurde. Es geht um 1969 eigentlich ungültige Zweitstimmen, die mittels erfundener Kontrollrechnung für gültig erklärt wurden – genau durch diese Intrige in der Verwaltung wurde eine unmittelbare Wahlwiederholung entgegen der Rechtslage verhindert.
Auf unsere Recherche hin stellte der ehemalige Berliner Abgeordnete Marcel Luthe nun Strafanzeige gegen die Verantwortlichen – Luthe sieht sich als Beschwerdeführer gegen die Berliner Wahl getäuscht. Gegenüber TE erklärt er: „Wäre dieser Umstand unmittelbar nach der Wahl öffentlich bekannt gewesen, wäre sowohl dem Berliner Verfassungsgerichtshof wie auch dem Bundesverfassungsgericht klar gewesen, dass – neben allen anderen Mängeln – das Wahlergebnis auch offensichtlich (und berlinweit) mandatsrelevant verzerrt wurde. Ich bin überzeugt, dass man dann meinen damaligen Eilanträgen stattgegeben und den Zusammentritt der aktuell als Abgeordnetenhaus handelnden Versammlung bis zur Klärung untersagt hätte.“
In der Strafanzeige sieht Luthe mit Verweis auf den TE-Artikel zumindest den Anfangsverdacht der Wahlfälschung nach § 107 a StGB gegeben, „da demnach ein unrichtiges Ergebnis der Berliner Wahlen – insbesondere der Abgeordnetenhauswahl – herbeigeführt und auch verkündet wurde“.
Die Verantwortlichen hätten offenkundig vorsätzlich nicht nur berechtigte Personen an der Stimmabgabe gehindert, sondern auch „willkürlich ungültige Stimmen als gültig behandelt und so die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses von Berlin manipuliert“.
Luthe sieht sich und das ganze Abgeordnetenhaus insbesondere in der Sondersitzung des Innenausschusses nach den Berliner Wahlen getäuscht.
Die Verantwortung sieht Luthe auch beim Berliner Senat. Gegenüber TE sagt er: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die verantwortlichen Beamten hier von sich aus gehandelt haben, sondern es zumindest auch Mitwisser in der politischen Verwaltungsspitze gegeben haben. Das wird aufzuklären sein.“
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