Frankfurt. Ihr Buch „Die Corona-Verschwörung“, das Anfang der Woche erschienen ist, stand schon vor dem Verkaufsstart auf Platz 10 der Bestseller-Liste – wegen zahlreicher Vorbestellungen. Die Recherchen der auf deutsches und europäisches Arzneimittelrecht spezialisierten Juristin Brigitte Röhrig werden für viel Wirbel sorgen: Röhrig hat Indizien dafür zusammen getragen, dass die Pharmakonzerne ihre „Impfstoffe“ auf den Markt bringen durften, obwohl Studien fehlten und zahlreiche Fragen noch nicht geklärt waren. „Normalerweise sichert man erst eine vernünftige Qualität des Produkts, dann werden präklinische Studien gemacht – mit Tier- und Laborversuchen. Und wenn die entsprechenden Ergebnisse vorliegen, dürfen die ersten Studien am Menschen durchgeführt werden. All das hat man für Geschwindigkeit geopfert und zusätzlich viele wesentliche Prüfungen ausgelassen. So ein Vorgehen ist in unserem Arzneimittel-Zulassungsrecht eigentlich nicht erlaubt“, schildert Röhrig im Gespräch mit dem Monatsmagazin Tichys Einblick. Zwar habe es auch schon zuvor bedingte Zulassungen für Arzneimittel gegeben, aber in diesen Fällen waren lediglich die klinischen Unterlagen noch nicht vollzählig.
Möglich sei die Zulassung nur gewesen, weil schon 2009 die EU die Zulassung für Gentherapeutika stark vereinfacht hat, indem „Impfstoffe“ gegen Infektionskrankheiten aus der Definition des Gentherapeutikums herausgenommen wurden. „Dadurch wurden genbasierte Injektionen wie die mRNA- und vektorbasierten Covid-19-Impfstoffe weniger strengen Regelungen unterworfen“, so Röhrig. 2014 sei die Forschung am Coronavirus verstärkt worden, u.a. mit der Vorgabe, wie ein Coronavirus mutieren muss, damit es an den ACE2-Rezeptor bindet. „Das lässt im Prinzip die Schlussfolgerung zu, dass die Verschwörung schon wesentlich früher begann.“