Tichys Einblick
Dokumentation

Strafanzeige gegen „Blaue Moschee“ wegen Terror-Unterstützung

Seit Jahren steht die Hamburger „Blaue Moschee“ unter Beobachtung durch den Verfassungsschutz – jetzt wurde gegen sie Strafanzeige erstattet. Tichys Einblick liegt der Strafantrag exklusiv vor – wir veröffentlichen ihn im Original-Wortlaut.

imago images / Future Image

Die „Blaue Moschee“ gehört zu den ältesten in Deutschland. Als sie 1963 in prominenter Lage an der Hamburger Außenalster im Nobelstadtteil Uhlenhorst eingeweiht wurde, galt dieses als Zeichen einer liberalen Bundesrepublik – und zu einer Zeit, als weder an die sunnitischen Islamfundamentalisten noch an eine schiitisch-iranische Mullah-Diktatur zu denken war, möchte man das korrekt „Imam-Ali-Moschee“ heißende Gebäude der islamischen Schiiten mit seinen beiden Minaretten durchaus als architektonisches Kleinod betrachten.

Doch die Zeiten haben sich geändert. Aus dem als Religion verstandenen Islam der Fünfziger und Sechziger des vergangenen Jahrhunderts wurde – ganz im Sinne seines frühmittelalterlichen Schöpfers – wieder ein totalitäres Konstrukt kollektivistischer Weltbeherrschung unter dem Deckmantel vorgeblicher Glaubenslehre. Mit dem Sturz des Schah in Persien ergriffen Fanatiker die Macht, die im Namen ihres Allahs Absolutheitsanspruch und globale Dominanz beanspruchen.

Ohne Folgen blieb das für die Blaue Moschee nicht. Das „Islamische Zentrum Hamburg“ (IZH), Träger der Moschee, steht seit Jahren unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. In dessen Berichten ist unter anderem zu lesen: „Das IZH verfolgt als verlängerter Arm der Teheraner Revolutionsführung konsequent das Ziel, islamistisches Gedankengut (verklausulierte Bezeichnung für die Inhalte des islamischen Koran – Anmerkung des Verfassers) nach heimatlichem Vorbild in Deutschland zu verbreiten und seinen Einfluss auf die schiitische Gemeinde zu intensivieren, u. a. durch die Gründung neuer Islamischer Zentren bzw. die Unterstützung entsprechender Vorhaben sowie durch vielfältige Formen der Kooperation mit anderen Gruppierungen und Einrichtungen in Deutschland und im europäischen Ausland.“

Weiterhin konstatieren die Verfassungsschützer die Unterstützung der in Hamburg lebenden Anhänger der schiitischen Hisbollah – jener Terrororganisation, die vom Libanon aus die Vernichtung Israels und der USA nebst westlicher Staaten propagiert, Terrorangriffe gegen das Nachbarland durchführt und im aktuell im syrischen Krieg mit Kampfeinheiten an der Seite der iranischen Revolutionsgarden aktiv ist.

Als Anfang Januar US-Präsident Donald Trump in einer Aktion gegen den auch von der EU als Terroristen ausgewiesenen Qasim Sulaimani vorging und dieser dabei sein Leben verlor, kam es nicht nur im Iran und Irak zu massenhysterischen Exzessen – auch die Träger der Blauen Moschee sahen sich genötigt, dem von ihnen als Märtyrer gefeierten General öffentlich und unüberhörbar zu huldigen.

Für Ali Ertan Toprak, Vorsitzender der Kurdischen Gemeinde Deutschland, brachten diese offenkundigen Sympathiekundgebungen der Schiiten an der Alster für den ausgewiesenen Chefterroristen nun das Fass zum Überlaufen. In einem an Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich gerichteten Schreiben erstattete er Strafanzeige und Strafantrag gegen das IZH als Träger der Moschee und Verantwortlicher für öffentliche Terroristen-Begeisterung.

Tichys Einblick liegt der Strafantrag exklusiv vor – wir veröffentlichen ihn im Original-Wortlaut. Er spricht für sich selbst und bedarf keiner weiteren Kommentierung – außer vielleicht dem Hinweis, dass der Staatsanwaltschaft nunmehr verpflichtet ist, entsprechend aktiv zu werden. Die Aussage, die Staatsanwaltschaft ermittle gegen den Träger der Blauen Moschee gemäß § 129(a) Absatz 5 wegen Unterstützung von Terroristen und terroristischen Vereinigungen, ist damit unweigerlich zutreffend und in der Sache allem Anschein nach unbedingt zutreffend:

„Betrifft: Strafanzeige und Strafantrag gegen das Islamische Zentrum Hamburg e.V. (IZH),
Anschrift: Schöne Aussicht 36, 22085 Hamburg

Sehr geehrter Herr Dr. Fröhlich,

ich erstatte Anzeige – und stelle Strafantrag – gegen das Islamische Zentrum Hamburg e.V. (IZH) in der Gesamtheit sowie gegen die Personen des Vorstandes und jegliches Mitglied des Vereins im Einzelnen.

Das Islamische Zentrum Hamburg e.V. (IZH) ist Träger der Imam-Ali-Moschee an der Außenalster in Hamburg.

Gegenstand von Anzeige und Strafantrag:

Die vorstehende Institution in ihrer Gesamtheit sowie jedes Vorstandsmitglied als Einzelperson und als Personengemeinschaft, und auch die Mitglieder des o.a. Vereins erfüllen den Tatbestand der Unterstützung von Terroristen als Einzelpersonen und von terroristischen Vereinigungen.

Neben der seit vielen Jahren bekannten – wie auch in Verfassungsschutzberichten immer wieder belegt – sind dieser Verein in der Gesamtheit sowie die Vorstände des Vereins und die Vereinsmitglieder im Einzelnen als verlängerter Arm der Teheraner Revolutionsführung tätig. Sie sind aktiv tätig in der Verbreitung islamistischen Gedankengutes sowie der Unterstützung diesbezüglicher Aktivitäten im In- und Ausland.

Gleichsam sind alle Aktivitäten des Vereins auch als direkte und indirekte Förderung, vermutlich auch finanzieller Art, von Terroristen und Terror-Organisationen anzusehen.

Aktuellstes Beispiel ist die Trauerfeier in der Imam-Ali-Moschee am Sonntag, den 05. Januar 2020, „zu Ehren“ des verstorbenen iranischen Generals Quasem Soleimani, der international als Befehlshaber terroristischer Vereinigungen – wie z.B. den Quds-Brigaden -, bekannt war. Die Quds-Brigaden sind die Eliteeinheit der iranischen Revolutionsgarde für Operationen außerhalb des iranischen Staatsgebietes. Soleimani war, im Auftrage der Teheraner Regierung, u.a. auch Auftraggeber sowie Förderer – mit finanziellen und materiellen Hilfsleistungen – von Terror-Organisationen, wie z.B. der „Hizbollah“.

Qasem Soleimani steht auf Platz 15 der aktuellen, alle sechs Monate überprüften Terroristen-Liste der Europäischen Union. Die Hizbollah (in verschiedenen Schreibweisen und ehemaligen Bezeichnungen sowie zwei unterschiedlichen organisatorischen Gliederungen) steht auf den Plätzen 10 und 11 der terroristischen „Vereinigungen und Körperschaften“ der diesbezüglichen aktuellen Liste der Europäischen Union.

Die Imam-Ali-Moschee dient als Begegnungsstätte und Veranstaltungsort für die Treffen dieses Vereins wie auch von Personen im Einzelnen, der/die als Unterstützer von Terroristen, von terroristischen Vereinigungen und von diversen weiteren Förderern terroristischer Aktivitäten tätig ist/sind.

Es liegt nahe, dass sowohl in dem Verein im Allgemeinen – unabhängig von den Orten – als auch in der vorgenannten Moschee im Besonderen seitens des Vereins und/oder von Vereinsmitgliedern Begegnungen mit Terroristen, Unterstützern von Terroristen und terroristischen Vereinigungen erfolgen. Darüber hinaus ist anzunehmen, dass auch ohne Teilnahme von Mitgliedern vorgenannten Vereins die Moschee als Begegnungsstätte von Terroristen und terroristischen Vereinigungen genutzt wird – und/oder als Ort der Vorbereitung von politisch motivierten und anderen terroristischen Anschlägen dient.

Weitere Begründungen werden vorbehalten, schriftlich nachgereicht und/oder in der von Ihnen verlangten Art und Weise zu Protokoll gegeben.

Mit den besten Grüßen
Ali Ertan Toprak“

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