Nach der Veröffentlichung der teilweise staatlich finanzierten Plattform „Correctiv“ über ein angebliches „Deportationstreffen“ in Potsdam am 25. November 2023 unternahm die Stadt Köln umgehend eine Strafaktion gegen Simone Baum, 64, eine kommunale Angestellte: Sie kündigte der Frau nach über 20 Jahren beanstandungsfreier Tätigkeit fristlos – wegen ihrer Teilnahme an dem Treffen in Potsdam.
Baum hatte dort weder einen Vortrag gehalten noch war sonst in irgendeiner Weise aufgefallen, sondern beschränkte sich ausschließlich auf das Zuhören. Das genügte den Verantwortlichen in Köln: Sie sprachen ihr eine sogenannte „Verdachts- und Tatkündigung“ aus. Dagegen klagte Baum vor dem Arbeitsgericht Köln – und gewann. Am Mittwochvormittag verkündete das Gericht, die Kündigung sei unwirksam (Az. 17 Ca 543/24). Damit folgte es dem Grundsatz des Arbeitsrechts, dass eine legale private Betätigung keinen Kündigungsgrund darstellt – zumindest nicht bei einfachen Angestellten.
Schon bei einem vorangegangenen Termin hatte die Richterin darauf hingewiesen, dass sie im Fall von Simone Baum keine „gesteigerte Treuepflicht“ sehe, wie sie für leitende Angestellte und Beamte gilt. Überraschend kam das Urteil also nicht. Anwalt Rainer Thesen, der Baum vertrat, sagte TE, die Stadt Köln sei bei einem früheren Verhandlungstermin noch davon ausgegangen, dass die Schilderungen der Plattform „Correctiv“ zuträfen, die das Treffen in Potsdam in die Nähe der Wannsee-Konferenz 1942 gerückt hatte.
Inzwischen existiert ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Hamburg, das „Correctiv“-Chef David Schraven die Behauptung verbietet, die Darstellung seiner Plattform sei „prozessuale Wahrheit“. „Correctiv“ selbst bestreitet nicht mehr, dass der damalige Artikel im Kern lediglich auf Wertungen statt auf belegbaren Fakten beruht.
Anwalt Thesen rechnet trotz der klaren Niederlage für die Stadt Köln damit, dass die Kommune in die zweite Instanz zieht. Das, so der Jurist, sei „wegen des politischen Drucks“ zu erwarten. Auch in ähnlichen Fällen „politisch“ begründeter Kündigungen hätten verschiedene Städte in der Vergangenheit weiter prozessiert – und abermals verloren.