Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert das Vorhaben der Bundesregierung, ab dem 16. März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Angestellte des Gesundheitswesens und Pfleger durchzusetzen, scharf. Bis dahin muss jeder, der in einer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung arbeitet, die Impfung oder einen Genesenenstatus nachweisen. Der Stiftungsvorstand Eugen Brysch warnte gegenüber AFP, „dass Karl Lauterbach die Versorgung von bis zu 200.000 Pflegebedürftigen und Kranken in Gefahr bringt“. Brysch sieht außerdem Vollzugsprobleme bei Gesundheitsämtern, Ordnungsbehörden und Arbeitgebern. Eine „Basta-Politik“, die mit der Brechstange umgesetzt werde, würde scheitern, so Brysch weiter.
Laut der Bundesagentur für Arbeit haben sich im Dezember und Januar 25.000 mehr Menschen im Gesundheits- und Sozialsektor arbeitssuchend gemeldet als üblich, davon 12.000 aus der Pflege.
Auch der Bundesverband der Ärzte bemängelt die Art und Weise der Umsetzung. Die Vize-Vorsitzende Elke Bruns-Philipps kritisierte nun, die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei nicht umsetzbar, da den Gesundheitsbehörden das Personal fehle, um jeden Einzelfall bearbeiten zu können. Laut Bruns-Philipps rechne man damit, dass im Schnitt bei fünf bis zehn Prozent der Mitarbeiter kein eindeutiger Nachweis oder kein vollständiger Impfschutz vorliege und eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolge, das sagte sie der Rheinischen Post. „Das ist eine erhebliche Belastung mit der Prüfung jedes Einzelfalls, wie es jetzt vorgesehen ist, die die Gesundheitsämter nicht zeitnah bewältigen können“, so Bruns-Philipps weiter.
Karl Lauterbach hat die Forderungen nach einer Verschiebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bereits zurückgewiesen. „Das kommt für uns nicht infrage“, so der Gesundheitsminister. Außerdem prangerte er Pflegekräfte an, die sich der Impfpflicht widersetzen wollen. So würden sie wissenschaftliche Erkenntnisse leugnen und Patienten gefährden. Zudem stellte er ungeimpfte Pfleger als radikale Impfgegner dar, die sich ohnehin fragen müssten, ob sie „für den Beruf geeignet“ seien.