Florian Pronold darf nicht Direktor der Berliner Bauakademie werden – zumindest vorerst nicht. Das entschied das Arbeitsgericht Berlin am Dienstag und erließ eine einstweilige Verfügung, die der als Bundesstiftung organisierten, in Gründung befindlichen Akademie verbietet, die Stelle mit dem bereits ausgewählten Pronold zu besetzen.
Das Gericht gab damit dem Kläger Philipp Oswalt recht, einem Architekturprofessor aus Kassel, der von 2009 bis 2014 die Stiftung Bauhaus Dessau leitete, der sich auch auf die Stelle beworben hatte. Oswalt habe, so das Gericht, „hinreichende Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Stellenbesetzung“ vorgetragen, während der zuständige Stiftungsrat „keine Einzelheiten“ angegeben habe, warum Pronold im November 2019 ausgewählt worden sei. Oswalt hat demnach Anspruch darauf, dass seine Bewerbung neu berücksichtigt wird, weil er geltend machen konnte, dass das Auswahlverfahren „nicht ordnungsgemäß durchgeführt“ wurde. Er hatte Pronold, der nicht Architekt sondern Jurist ist, als nicht qualifiziert bezeichnet.