Tichys Einblick
Ausspruch einer „Missbilligung“

Staatsrechtler machen gegen Ulrich Vosgerau mobil – zum dritten Mal

Der Jurist klagte erfolgreich gegen Medien, die die „Correctiv“-Potsdam-Story übernahmen. Gegner des Anwalts suchen nun nach Möglichkeiten, ihm beruflich zu schaden.

Ulrich Vosgerau, Halle (Saale), 18.04.2024

Gegen den Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der in den vergangenen Monaten erfolgreich vor Gericht gegen den NDR, t-online und andere Medien wegen der von Correctiv übernommenen Falschberichterstattung zu dem angeblichen „Geheimtreffen“ in Potsdam vorging, macht nun eine Gruppe von Mitgliedern in der Vereinigung der Staatsrechtslehrer mobil. Vosgerau gehört dem Verein an, zu dessen Mitgliedern Professorinnen und Professoren aus den deutschsprachigen Ländern zählen, die auf dem Gebiet des Verfassungsrechts arbeiten. Wenn die Vereinsmitglieder am 9. Oktober in Luzern zusammenkommen, soll Vosgerau eine „Missbilligung“ ausgesprochen werden.

Wobei nicht ganz klar ist, wofür eigentlich. In dem Textentwurf dazu heißt es vage, der Jurist habe „sein Wissen Rechtsextremen zur Verfügung gestellt“. Damit kann gemeint sein, dass Vosgerau bei der Zusammenkunft am 25. November 2023 in Potsdam, die später von „Correctiv“ zur Wannseekonferenz 2.0 umgedichtet wurde, einen Vortrag zum Briefwahlrecht hielt. Allerdings referierte der Staatsrechtler dort über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Gebiet. Bisher gibt es niemand, der Vosgeraus Ausführungen inhaltlich kritisiert.

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Die Formulierung kann sich aber auch darauf beziehen, dass der Jurist zum Verteidigerteam von Björn Höcke in dem Prozess gehörte, der gegen den AfD-Politiker wegen dessen Formulierung „alles für Deutschland“ angestrengt wurde. „Nichts davon ist in irgendeiner Weise anstößig“, kommentiert Vosgerau das Vorgehen der Staatsrechtslehrer gegen ihn gegenüber TE. Ihm zufolge habe er erst am Sonntag über die geplante Missbilligung auf indirektem Weg erfahren, nicht von dem Verein selbst.

Zu der Affäre gibt es eine Vorgeschichte: Im Januar 2024 nach der Veröffentlichung von „Correctiv“ gab es zunächst einen Ausschlussantrag des Vereins gegen Vosgerau, der allerdings erfolglos blieb – mangels konkreter Vorwürfe, die nach Satzung einen Hinauswurf gerechtfertigt hätten. Gegner des Staatsrechtlers unternahmen danach einen neuen Anlauf: Sie wollten in der Zeitschrift des Verbandes eine „Distanzierung“ veröffentlichen. Auch dagegen setzte sich Vosgerau zur Wehr: Er werde es nicht akzeptieren, dass diejenigen, die mit dem Versuch seines Ausschlusses gescheitert seien, ihn jetzt „ersatzweise öffentlich beschimpfen“.

Inzwischen legten auch etliche von Vosgerau erfolgreich geführte Prozesse nahe, dass die Vorwürfe, die ursprünglich gegen ihn im Raum standen, umgehend zu einer Klage führen würden, wenn sie in der Fachzeitschrift publiziert würden. Auch dieser Angriffsversuch von einigen Staatsrechtlern verebbte also folgenlos.

„Ich hatte das Thema eigentlich für erledigt gehalten“, so Vosgerau zu TE. Ihn habe es überrascht, dass jetzt ein dritter Anlauf unternommen werde, um seinen Ruf zu beschädigen. Die FAZ veröffentlichte einen Beitrag über die geplante Abstrafung Vosgeraus auf der Tagung in Luzern; der FAZ-Redakteur erteilte dem Verband der Staatslehrer sogar den Ratschlag, seine Satzung so zu ändern, dass er den Juristen doch noch ausschließen könne.

Nach der „Correctiv“-Veröffentlichung gab es bereits zwei versuchte Strafaktionen gegen Ulrich Vosgerau: Linke Studenten an der Universität Köln forderten seine Abberufung als Privatdozent, der Generalsekretär der Berliner CDU verlangte, der Staatsrechtler müsse die Partei verlassen. Die Universität lehnte allerdings eine Entlassung Vosgeraus ab, der CDU-Kreisverband Pankow, dem er angehört, eröffnete gar nicht erst ein Parteiausschlussverfahren, da er keinerlei Gründe dafür sah.

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