Das Vertrauen der Menschen in die Kompetenz der Politiker verfällt in diesen Monaten in geradezu atemberaubenden Tempo. Schonungslos legt der irrlichternde Umgang der Bundes- und Landesregierungen und ihrer großen Verwaltungsapparate mit der Corona-Pandemie offen, wie schlecht es um die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hand in Deutschland bestellt ist. Das selbstgefällige Bild vom
gut funktionierenden Deutschland ist zerplatzt wie eine Seifenblase.
Doch nicht erst in dieser Corona-Ausnahmesituation, deren Konsequenzen die politischen Verhältnisse in vielen Ländern auf diesem Globus erschüttern, zeigt sich eine Krux. Weil Politiker gewählt werden wollen, versprechen sie dem Wahlvolk ständig neue Leistungen. Die politische Erfahrung lehrt, dass diese Volksbeglückung funktioniert, solange dem Volk nicht gleichzeitig die Rechnung präsentiert wird. Deshalb werden die teuren Folgen heutigen Handelns in die Zukunft verlagert.
Erst Wolfgang Schäuble (CDU) toppte 2010 wieder den alten Schuldenrekord von Theo Waigel. Im Haushaltsplan hatte er für das Jahr nach der Finanzkrise eine Nettokreditaufnahme von 80,2 Milliarden Euro vorgesehen. Der tatsächliche Bedarf reduzierte sich zwar im Haushaltsvollzug auf 44 Milliarden Euro, ein neuer Schuldenrekord war es trotzdem. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt waren das 1,7 Prozent.
Kanzlerkandidat und Schuldenkönig
Den Titel des Schuldenkönigs hat bereits im vergangenen Corona-Jahr Olaf Scholz (SPD) übernommen. Laut vorläufigem Haushaltsabschluss 2020 hat der Bundeshaushalt 130,5 Milliarden Euro an Krediten benötigt. Das entspricht 3,9 Prozent des letztjährigen deutschen BIP und markiert die nominal und relativ zur Wirtschaftsleistung mit Abstand höchste Neuverschuldung in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Ausgaben des Bundes wuchsen um 28,7 Prozent und erreichten damit fast den absoluten Ausreißerwert des Wiedervereinigungsjahres 1990 in Höhe von 31,2 Prozent. Bundesfinanzminister Olaf Scholz wird diesen persönlichen Rekord als Kanzlerkandidat in diesem Jahr brechen.
Es ist also mitnichten so, dass die Schuldenregel ein absolutes Verbot einer Kreditaufnahme für den Bund darstellt. Sie begrenzt die Kreditaufnahme aber deutlich und wirkungsvoll.
Sie beinhaltet auch eine Konjunkturkomponente, welche die Obergrenze in Rezessionen erhöht und in Wachstumsphasen reduziert. Seit Einführung der Schuldenbremse 2011 wurde die Obergrenze für die NKA bis Ende 2019 in keinem Jahr überschritten. Ab 2014 führte die schwarze Null zu schuldenfreien Bundeshaushalten. Infolge der Schuldenbremse verringerte sich die Staatsschuldenquote innerhalb eines Jahrzehnts von 82,3 Prozent im Jahr 2010 auf 59,6 Prozent des BIP bis Ende 2019.
Die Schuldenbremse sieht für Notsituationen, „die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“ (Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG), eine Überschreitung der Schuldengrenze vor. Dazu bedarf es einer Ausnahmeentscheidung, die der Bundestag mit absoluter Mehrheit beschließen muss. Dieser Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden, der die Rückführung der über die zulässige Obergrenze hinaus aufgenommenen Kredite binnen einer angemessenen Frist regelt. Für 2020 und 2021 hat der Bundestag diese Ausnahmebeschlüsse bereits gefasst.
Für den Etat 2022 sieht der Bundesfinanzminister in den Eckpunkten erneut einen solchen Ausnahmebeschluss vor, weil er mit einer Neuverschuldung von immer noch hohen 81,5 Milliarden Euro kalkuliert. Auch dazu hat das Bundeskabinett am 24. März bereits grünes Licht gegeben. Endgültig wird der Etatentwurf 2022 vom Bundeskabinett allerdings erst im Juni verabschiedet. Der Ausnahmetatbestand jedenfalls, so scheint es, droht zur Regel zu werden.
Schulden- und Populismusbremse
Der politischen Linken ist die Schuldenbremse, die Gabriel Felbermayr, noch bis zum September Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, zutreffend als „Populismusbremse“ etikettierte, schon lange ein Dorn im Auge. Die SPD will sie modifizieren, die Grünen wollen sie am liebsten abschaffen, die Linke sowieso. Wie treu die Union noch zur Schuldenbremse steht, weiß man seit dem irritierenden Vorstoß von Kanzleramtsminister Helge Braun auch nicht, der eine „Flexibilisierung“ vorschlug. Nur FDP und AfD scheinen die Verfassungsnorm momentan noch verteidigen zu wollen.
Fast noch größere Gefahr für die finanzielle Stabilität droht von den Sozialkassen. Seit den 1990ern wird in Deutschland die demografische Alterung der Gesellschaft diskutiert. Weil wir statistisch immer älter werden und immer mehr Jahre im Ruhestand erleben, gleichzeitig aber die Zahl der Geburten über Jahrzehnte stark abgenommen hat, geraten alle umlagefinanzierten Sozialsysteme in eine strukturelle Schieflage. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Waren 1990 erst 10,4 Millionen Menschen älter als 67, sind es heute bereits mehr als 16 Millionen, ein Anstieg um mehr als 50 Prozent. In den kommenden 20 Jahren wird diese Zahl auf mindestens 21 Millionen anwachsen und dann voraussichtlich bis 2060 etwa auf diesem Niveau bleiben.
Dieser Altenquotient, der das Verhältnis von Menschen im erwerbsfähigen Alter und den Nichtaktiven markiert, erhöhte sich in den vergangenen 30 Jahren von rund 23 auf heute rund 36. Dabei fällt besonders der extrem steile Anstieg des Altenquotienten von 23 zu Wendezeiten auf heute knapp 46 in Ostdeutschland auf, während in den westdeutschen Flächenländern der Altenquotient bei etwa 35 liegt, in den Stadtstaaten gar nur bei 31.
Nachhaltigkeitslücke schließen
Als vor 15 Jahren in der ersten Legislaturperiode der Kanzlerin Angela Merkel auf Betreiben des SPD-Arbeitsministers Franz Müntefering das Renteneintrittsalter vom Bundestag in Stufen von 65 auf 67 Jahre heraufgesetzt wurde, war das eine zwar unpopuläre, aber richtige Entscheidung, um auf den starken Anstieg der Rentnerkohorten zu reagieren und die Nachhaltigkeitslücke in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich zu verringern. Doch seither wurde dieser positive Effekt in der Rentenversicherung wieder zunichtegemacht. Mit einem Strauß an großzügigen Leistungsverbesserungen – Mütterrente I und II, abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte ab 63, Grundrente – kassierten Union und Sozialdemokraten in den beiden vergangenen Legislaturperioden die Früchte der Reform wieder ein.
Nach dem Motto „Augen zu und durch“ verdrängen Politiker die massiven Lastenverschiebungen, die sie den Sozialkassen zumuten. Was heute so wohlfeil daherkommt, fällt den Steuer- und Beitragszahlern aber ganz schnell auf die Füße. Nur merken sollen sie es nicht, schon gar nicht in einem Wahljahr. Doch wer den Rentenversicherungsbericht 2020 der Bundesregierung liest, findet ab Seite 28 eine aufschlussreiche Modellrechnung über die Höhe der erforderlichen Beitragssätze zur Deckung der Rentenausgaben bis zum Jahr 2034. Drei unterschiedliche Lohnentwicklungspfade werden mit drei Beschäftigungsprojektionen zu neun Varianten modelliert. Allen gemeinsam ist im Ergebnis die Notwendigkeit einer deutlichen Beitragssatzanhebung von heute 18,6 Prozent auf 21,7 Prozent im günstigsten und 23,1 Prozent im ungünstigsten Fall. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich diesen Beitragssatzanstieg. Bei einem monatlichen Bruttolohn von 4000 Euro erhöhte sich der Lohnabzug des Arbeitnehmers am Ende des Prognosehorizonts im günstigsten Fall (1,55 Beitragspunkte) um 62 Euro im Monat, im ungünstigsten Fall (2,25 Beitragspunkte) um 90 Euro monatlich.
Doch nicht allein über Beiträge werden die Renten finanziert. Einen seit Jahren immer größeren Einnahmenblock bildet der jährliche Zuschuss aus dem Bundeshaushalt. 1990 lag dieser bei 15,2 Milliarden Euro, 2021 beträgt er bereits 78,9 Milliarden Euro und deckt damit fast ein Viertel der Gesamtausgaben der deutschen Rentenversicherung. So zahlen Arbeitnehmer in der Regel doppelt: Zum einen mit ihren Pflichtbeiträgen in die Rentenkassen, zum anderen mit ihren Steuern.
Man braucht wenig Fantasie, um sich vorzustellen, dass bei einer künftigen grünen Regierungsbeteiligung dieses Konzept unter dem Stichwort „Klimaschutz“ reaktiviert wird. Dann wird man die CO2-Abgabe erhöhen und damit die Rentenlöcher stopfen.
Statt die steigende Lebenserwartung mit einer weiteren Erhöhung des Renteneintrittsalters zu koppeln, wie es eine Reihe nordeuropäischer Staaten bereits praktizieren, meiden die deutschen Parteien diesen unpopulären Weg. Dafür schröpfen sie die Bürger zum Beispiel mit Klimaschutzabgaben für den vermeintlich guten sozialen Zweck.
Auch die Gesundheit kostet mehr
Dass die Krankheitskosten und die Aufwendungen für die Pflege in einer alternden Gesellschaft steigen, ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Der demografische Wandel schlägt hier in gleicher Weise zu wie in der Rentenversicherung. Weil der Renteneintritt der Babyboomer-Jahrgänge zudem das Beitragsaufkommen strukturell senkt, brennt die Kerze auch hier von zwei Enden. Denn Rentner bezahlen aus einem deutlich niedrigeren Renteneinkommen auch niedrigere Krankenversicherungsbeiträge (und Steuern) als in ihrer Erwerbsphase. Gleichzeitig wirkt der medizinisch-technische Fortschritt mit neuen und teuren Behandlungsmethoden tendenziell preistreibend. Und schließlich bläht die Politik mit immer neuen Leistungsausweitungen die Ausgaben auf.
In anderen Worten: Vor 60 Jahren verringerte sich der Arbeitnehmerbruttolohn für die Kosten der Krankenversicherung um 4,1 Prozent (hälftiger Beitrag!), heute liegt der Beitragssatz mit 7,95 Prozent fast doppelt so hoch.
Gern wird bei dieser Rechnung unterschlagen, dass die GKV seit 2004 auch regelmäßige Zuschüsse aus dem Steuerhaushalt erhält. Was anfangs mit einem vergleichsweise bescheidenen Betrag von einer Milliarde Euro im Jahr begann, hat sich im vergangenen Jahrzehnt deutlich gesteigert. Regulär sind es inzwischen bereits 14,5 Milliarden Euro pro Jahr. 2020 wurde der Bundeszuschuss wegen Corona um zusätzliche 3,5 Milliarden Euro aufgestockt, in diesem Jahr um fünf Milliarden Euro.
Das Wissenschaftliche Institut (WIP) der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat jüngst eine viel beachtete Analyse der künftigen Ausgaben und Einnahmen der GKV präsentiert. Bei aller unterstellter Parteilichkeit: Die PKV muss ihre Ausgaben voll über Bei träge refinanzieren, die mit zunehmen dem Alter für ihre Versicherten oft sehr happig ausfallen. Sie erhält keinen Zu schuss aus Steuermitteln, obwohl ihre Versicherten mit ihren höheren steu erpflichtigen Einkommen auch ihren Beitrag zur Steuer(mit)finanzierung der Sozialversicherungen leisten.
Das WIP untersuchte anhand ver schiedener Projektionen der Ausgaben und Einnahmenentwicklung die Erhöhungspfade der Beitragssätze und des jährlichen Bundeszuschusses. Selbst im optimistischsten Szenario, in dem Ausgaben und Einnahmen im Gleichschritt nur um unrealistische 1,8 Prozent jährlich steigen, läge der notwendige Beitragssatz im Jahr 2030 bereits bei 15,5 Prozent (zuzüglich Zusatzbeitrag), im Jahr 2040 bei 16,7 Prozent. Unterstellt wird ferner, dass der jährliche Bundeszuschuss regelmäßig 14,5 Milliarden Euro beträgt.
Man mag sich nicht vorstellen, wie sich pflichtversicherte Arbeitnehmer fühlen, die so hohe Anteile ihres Bruttolohns für die Krankenversicherung abgezogen bekämen. Die Leistungsbereitschaft würde erodieren, weil sich Arbeit schlicht nicht mehr lohnt.
Deshalb werden Politiker möglichst versuchen, die Kosten weiter zu verschleiern, indem sie den Steuerzuschuss an die Krankenversicherung erhöhen. Das WIP hat auch diese Szenarien durchgespielt. Zwischen 70 und 128 Milliarden Euro müsste der Bundeshaushalt im Jahr 2030 an die GKV überweisen, um einen weiteren Beitragssatzanstieg zu vermeiden.
Der Coronabedingt höhere Bundeszuschuss von 19,5 Milliarden Euro deckt im laufenden Jahr voraussichtlich sieben Prozent der GKV-Ausgaben. Der prognostizierte Anstieg würde den Steuerfinanzierungsanteil innerhalb eines Jahrzehnts im günstigsten Fall auf zehn Prozent, im ungünstigsten Fall auf 29 Prozent aller GKV-Ausgaben erhöhen. Damit tauchen am Horizont Bundeszuschussbedarfe der GKV auf, die wir heute nur in der Rentenversicherung haben.
Pflegekosten explodieren
Als Teilkaskoversicherung wurde der letzte Zweig der deutschen Sozialversicherung 1995 eingeführt. Die Pflegeversicherung sollte einen Teil des pflegebedingten Mehraufwands tragen. Eine Selbstbeteiligung nach den finanziellen Möglichkeiten der Versicherten war obligatorisch. Die häusliche Pflege galt gegenüber der vollstationären Pflege als vorrangig.
Mit einem Beitragssatz von einem Pro zent startete diese Versicherung. Nach 25 Jahren hat sich der Beitragssatz bereits mehr als verdreifacht: Kinderlose bezahlen 3,3 Prozent, Versicherte mit Kindern 3,05 Prozent vom Bruttolohn. Diese Beiträge teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte (bis auf Beschäftigte in Sachsen, wo der Arbeitgeberbeitrag bei 1,025 Prozent gedeckelt ist). Seit 2004 zahlen Rentner den Pflegeversicherungsbeitrag voll, während zuvor die Rentenversicherung den halben Beitrag übernommen hatte.
Der gewaltige Beitragssatzanstieg spiegelt sich auch in der Entwicklung der Ausgaben. Während sich die Fallzahlen in der Pflegeversicherung in 25 Jahren etwa vervierfacht haben (von einer Million auf gut vier Millionen Leistungsbezieher), sind die Ausgaben von fünf Milliarden Euro im Startjahr 1995 auf deutlich über 40 Milliarden Euro förmlich explodiert.
Nach vorsichtigen Schätzungen braucht Spahn für sein Konzept bereits ab dem kommenden Jahr rund 5,1 Milliarden Euro aus dem Steuertopf. Mittelfristig rechnet sein Haus mit Kosten von über sechs Milliarden Euro im Jahr. Wer die Kostenschätzungen von Sozialministern kennt, weiß allerdings, dass die Wahrheit immer darüberliegt. Auch in der Pflegeversicherung tut sich also ein Fass ohne Boden auf, weil Politiker sich dem „immer mehr“ verschrieben haben. Dabei ist allein die Demografie schon ein ganz entscheidender Kostentreiber.
Vielfach und raffiniert abkassiert
Warum sich immer mehr Arbeitnehmer selbst aus der gehobenen Mittelschicht fragen, wie sie in ihrem Arbeitsleben eigenes Vermögen aufbauen sollen, erklärt sich schlicht und einfach daraus, dass heute von einem Euro Verdienst ein wesentlich höherer Anteil vom Staat an Sozialabgaben und Steuern kassiert wird als zu Zeiten der Eltern oder gar Großeltern. Auch wenn jetzt für die meisten der Solidaritätszuschlag abgeschafft wurde, hat sich der Fiskus über die Jahre immer höhere Anteile über die Lohn- und Einkommensteuer abgegriffen. Mussten vor Jahrzehnten die Arbeitseinkünfte schon etwa das Fünfzehnfache des Durchschnitts betragen, um vom Spitzensteuersatz erfasst zu werden, ist heute bereits ein Facharbeiter mit dem Eineinhalbfachen des Durchschnittseinkommens Spitzensteuersatzzahler. Nichts zeigt brutaler, wie gierig der umverteilende Staat agiert. „Mehr Netto vom Brutto“ war einmal eine FDP-Losung, die heute mehr denn je zutrifft.
Die Sozialabgaben kannten in den vergangenen Jahrzehnten ebenfalls nur eine Richtung. Sie verdoppelten sich von rund zehn Prozent (Arbeitnehmeranteil) auf heute 20 Prozent. Ein in Vollzeit beschäftigter Arbeitnehmer, der im vergangenen Jahr genau das Durchschnittsgehalt aller Versicherten der Deutschen Rentenversicherung verdiente, kam auf ein jährliches Bruttogehalt von 40.551 Euro. 4000 Euro im Jahr kostet einen Durchschnittsverdiener also allein die Verdoppelung der Sozialabgaben in der Rückschau.
Nur der Vollständigkeit halber sei auf die Folgelasten der ungeregelten Einwanderung hingewiesen, die dauerhaft zu hohen zweistelligen Milliardenausgaben in den Sozialsystemen führt.
Weil das Bildungsniveau sehr vieler Migranten nicht für besser bezahlte Arbeit ausreicht, werden einige Millionen Menschen über ihren gesamten Lebenszyklus weniger an Steuern und Abgaben in Deutschland bezahlen, als sie an Sozialleistungen beziehen. Auch dieser Malus muss über Steuern und Abgaben der Masse ausgeglichen werden.Wohlfahrtspolitik blutet uns aus Kaiser Wilhelm II. war es, der mit einer Schaumweinsteuer ab 1902 die Reichen für den Aufbau einer Kriegsmarine zahlen ließ. In der kommenden Legislaturperiode wird das Megathema „Klimawandel“ das bestimmende Steuererhöhungsargument sein. Politiker sind findig, wenn es um neue Einnahmequellen geht. Aber es ist nicht der ökologische Imperativ, sondern der schier unstillbare Durst sozialstaatlicher Wohlfahrtpolitik, der immer neues Geld fordert. Verbrauchssteuern aller Art, Energiesteuern, CO2-Abgaben, die Mehrwertsteuer – sie alle schmälern indes die Kaufkraft der Menschen. Bleibt noch eine letzte Bedrohung: die Inflation. Mit diesem bewährten Instrument soll in den kommenden Jahren die Rückzahlung der hohen Staatsschulden bewältigt werden; denn sie werden zu Nominalwerten zurückgezahlt, während die Staatseinnahmen steigen, da sich die meisten Steuerzahlungen mit der Preissteigerung erhöhen. Die Notenbanken haben diese Entwicklung bereits eingeleitet, indem sie trotz höherer Inflationserwartungen bei ihrer Nullzinspolitik bleiben.
Dass damit die Enteignung der großen Masse der Bevölkerung einhergeht, wird billigend in Kauf genommen. Denn gespart wird in Deutschland noch immer hauptsächlich auf Konten, mit Anleihen und in Lebensversicherungsverträgen – alles Anlagevehikel, die, von der Zentralbank so erzwungen, keine Erträge mehr bringen.
Die Inflation nagt gleichzeitig an der Kaufkraft. Für 10.000 Euro heute kann man sich bei einer Preissteigerungsrate von zwei Prozent im Jahr in 15 Jahren nur noch Waren für 7500 Euro kaufen. Nach uns die Sintflut, scheint das Motto zu lauten.
Wer stoppt diese Politik?