Nach der Hausdurchsuchung bei einem Weimarer Richter läuft ein Verfahren gegen einen weiteren Amtsrichter aus Weimar. Auf TE-Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft Gera mit: “Das Ermittlungsverfahren wurde der Staatsanwaltschaft Gera durch die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft übertragen.” Aufgrund des noch anhängigen Verfahrens vermöge man keine weiteren Einzelheiten mitzuteilen, heißt es weiter.
Auf telefonische Nachfrage gab sich die Staatsanwaltschaft bedeckt. Ob es sich um Vorermittlungen oder ein formelles Ermittlungsverfahren handelt, beantwortete ein Sprecher nicht. Indes klingt die schriftliche Antwort so, als handele es sich in der Tat um ein Ermittlungsverfahren. TE hatte explizit per Email gefragt, ob die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen oder ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet habe.
Ursprünglich lag der Fall bei der Staatsanwaltschaft Erfurt. Die dortigen Staatsanwälte hielten sich aber für befangen und verwiesen den Vorgang an die Generalstaatsanwaltschaft Thüringen, wie ein Sprecher telefonisch bestätigte. Die Generalstaatsanwaltschaft wiederum überwies das Verfahren am 22. April an die Staatsanwaltschaft in Gera, sagte eine Sprecherin. Dem Vernehmen nach lautet der Vorwurf Rechtsbeugung.
Der betroffene Richter hatte im Januar einen Bürger von einem Bußgeld freigesprochen, der in einem Hinterhaus mit Freunden seinen Geburtstag gefeiert hatte. In seinem Beschluss beurteilte der Richter die Corona-Gesetzgebung als grundgesetzwidrig und Verletzung der Menschenwürde (TE berichtete). Allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, seien um ein Vielfaches höher als die durch den Lockdown verhinderten Todesfälle, schrieb er und fuhr fort: “Hinzu kommen die unmittelbaren und mittelbaren Freiheitseinschränkungen, die gigantischen finanziellen Schäden, die immensen gesundheitlichen und die ideellen Schäden. Das Wort „unverhältnismäßig“ ist dabei zu farblos, um die Dimensionen des Geschehens auch nur anzudeuten.”
Die Staatsanwaltschaft Erfurt reichte daraufhin den Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde beim Amtsgericht ein. Man wolle die Entscheidung “zur Fortbildung des Rechts und Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung” überprüfen lassen, sagte ein Sprecher damals der dpa. Die Staatsanwaltschaft wolle erreichen, dass das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben werde. Die Sache solle für eine neue Entscheidung an einen anderen Richter zurückverwiesen werden, hieß es.
Es ist augenscheinlich das dritte Verfahren wegen Rechtsbeugung gegen einen Richter. Am Sonntag berichtete der Spiegel, dass die Staatsanwaltschaft München II ein Vorermittlungsverfahren gegen eine Amtsrichterin aus Weilheim eingeleitet hat. Die Frau aus Bayern hatte Mitte April entschieden, dass eine Realschule eine Schülerin nicht anweisen darf, Maske zu tragen. Auch die Staatsanwaltschaft Erfurt leitete ein Ermittlungsverfahren gegen einen Amtsrichter aus Weimar ein, der am 8. April die Maskenpflicht, Schnelltestauflagen und Abstandsregeln an zwei Weimarer Schulen außer Kraft gesetzt hatte.
Bei einem Vorermittlungsverfahren prüft die Staatsanwaltschaft etwa im Falle einer Anzeige, ob Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung vorliegen, wie die Staatsanwaltschaft Bremen auf ihrer Internetseite erklärt. Sobald zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, ist die Staatsanwaltschaft gesetzlich verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Normalerweise sammeln dann Schutz- oder Kriminalpolizei die Beweise und legen sie der Staatsanwaltschaft vor.