Anfang des Monats sorgte ein Urteil eines Amtsrichters in Weimar für Aufsehen – er hob die Maskenpflicht an zwei Schulen per einstweiliger Verfügung auf. Rasch wurde das Urteil kassiert und das Bildungsministerium prüfte Maßnahmen, auch die Staatsanwaltschaft erklärte schnell, sie prüfe, ob die Vorwürfe für ein Ermittlungsverfahren reichen würden (TE berichtete).
Nun erklärte die Staatsanwaltschaft, dass ein Anfangsverdacht bestehe. Es gäbe „Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat, obwohl es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit handelte, für die ausschließlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist.“ Es gehe um den Vorwurf, der Richter habe sich bei der Entscheidung einer Rechtsbeugung schuldig gemacht, „indem er sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat, seine Entscheidung also von den gesetzlichen Vorschriften nicht mehr getragen wird, sodass sie willkürlich erscheint“. Es wird spekuliert, dass ihm die betreffenden Fälle gezielt zugeführt wurden, indem in Telegram-Gruppen nach Schülern gesucht wurde, deren Nachnamen mit bestimmten Anfangsbuchstaben beginnen, damit deren Fälle in die Zuständigkeit dieses Richters fallen – das berichtete die Thüringer Allgemeine. Zuvor schrieb der Anwalt Reiner Füllmich über den Vorgang auf Telegram.
Nach TE-Informationen wurden am Montag die Privatwohnung, das Büro und das Auto des Richters durchsucht – das bestätigte die Staatsanwaltschaft Erfurt nun gegenüber TE. Begründung für die Durchsuchung ist der Vorwurf der Rechtsbeugung im Zusammenhang mit dem betreffenden Urteil. Auch ein Mobiltelefon wurde sichergestellt.