Tichys Einblick
Panorama über Cum-Ex-Vorwürfe gegen Scholz

Staatsanwälte ermittelten „mit gebremstem Eifer“ gegen Bundeskanzler Scholz

Eineinhalb Jahre lang führte die Staatsanwaltschaft gegen Olaf Scholz halbherzig Vorermittlungen durch, doch dann kurz vor der Bundestagswahl wurden sie eingestellt, wie Recherchen des ARD-Magazins Panorama offenbaren.

Wahlwerbung für Kanzlerkandiat Olaf Scholz mit aufgesprühter Kritik wegen der Cum-Ex-Affäre

IMAGO / Joerg Boethling

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat im Vorermittlungsverfahren gegen Olaf Scholz wegen dessen mutmaßlicher Verwicklung in den Cum-Ex-Skandal nur „mit gebremstem Eifer“ ermittelt, wie das ARD-Magazin Panorama berichtet: „Mitten im Wahlkampf prüfte sie in kleinstem Kreis Ermittlungen gegen den heutigen Kanzler wegen mutmaßlicher Verstrickung in den Cum-Ex-Skandal um die Warburg Bank. Offiziell war Scholz über das Prüfverfahren nicht informiert. Nun tauchen deutliche Briefe von seinem Rechtsanwalt auf.“

Es geht um die Frage, ob Scholz in seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister Einfluss auf die Finanzbehörden nahm, um eine Steuerforderung über 47 Millionen Euro gegen die Privatbank M.M. Warburg fallen zu lassen.

„Eineinhalb Jahre lang führte die Staatsanwaltschaft unter dem Aktenzeichen 5700 Js 1/20 gegen Olaf Scholz Vorermittlungen durch – um sie dann drei Wochen vor der Bundestagswahl klammheimlich einzustellen“. Die Rechercheure von Panorama und dem Manager Magazin konnten die Akte der Staatsanwaltschaft exklusiv einsehen, in der Korrespondenzen mit dem Rechtsanwalt von Scholz, behördeninterne Vermerke sowie ein 36 Seiten umfassender Einstellungsbeschluss enthalten ist.

„Übersichtlichem Elan“, so Panorama, zeigte schon fünf Tage nach der Eröffnung des Verfahrens Ralf Anders, der Leiter der Hamburger Staatsanwaltschaft, in einer Mail an den zuständigen Oberstaatsanwalt: Er sehe keinen Anfangsverdacht.

Nach Scholz‘ Auftritt in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss versuchte dessen Anwalt mehrfach, die Staatsanwaltschaft noch vor den Bundestagswahlen zum Ende der Prüfung zu bringen. „Am 5. Juli schreibt er an die Staatsanwältin, die Vorermittlungen gegen seinen Mandanten hätten nie eingeleitet werden dürfen. Der Vorgang sei umgehend zu schließen, das Verfahren sofort einzustellen.“

Drei Wochen vor der Bundestagswahl, am 7. September, verfügt die Staatsanwältin dann die Einstellung des Verfahrens, weil es keine zureichenden Verdachtsmomente gebe. Und das, so Panorama „Ohne eigene Ermittlungen anzustellen, etwa Zeugen zu vernehmen oder die umfangreichen Unterlagen aus dem Untersuchungsausschuss beizuziehen“.

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