Dass sich die rund 70 und jährlich mit mehr als 8 Milliarden Euro Zwangsgebühren üppigst ausgestatteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten (ÖRR) als hochideologische Erziehungsanstalten verstehen, dürfte bekannt sein. Ihrer vertraglich festgelegten Verantwortung kommen die ÖRR jedenfalls längst nicht mehr nach. Zum Beispiel dem Paragraphen 26(2) des Medienstaatsvertrages. Dort heißt es: „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“
Wenn es nicht so empörend wäre, müsste man bei einem Vergleich real existierender ÖRR-Medienszene und diesem Vertragspassus in schallendes Lachen ausbrechen. Wir halten uns aber hier nicht auf mit den ÖRR-Talkshows einer Anne Will oder einer Maybrit Illner mit den immer gleichen zweibeinigen Wanderpokalen, wir halten uns auch nicht mit „Monitor“ oder „Panorama“, nicht mit den sexualisierenden Kindersendungen, auch nicht mit den diversity-schwangeren Krimis und dergleichen auf.
Nein, hier soll es nur um den ÖRR-Wahn des dort um sich greifenden Gender-Gestotters gehen. Nun haben immerhin sich mehr als sechzig Fachwissenschaftler in einem offenen Brief und auf seriöser sprachwissenschaftlicher Basis dagegen gewandt.
Die Wissenschaftler mahnen an, dass die Sender die Verpflichtung haben, sich in Texten und Formulierungen an geltenden Sprachnormen zu orientieren und mit dem Kulturgut Sprache regelkonform, verantwortungsbewusst und ideologiefrei umzugehen. Denn mehr als drei Viertel der Medienkonsumenten bevorzugen Umfragen zufolge den etablierten Sprachgebrauch.
Im Detail belegen die Wissenschaftler, dass das Konzept der gendergerechten Sprache auf der wissenschaftlich umstrittenen Vermengung der Kategorien Genus und Sexus basiert und das Genus eine innersprachliche grammatische Kategorie, Sexus dagegen eine außersprachliche, biologische Größe ist. Die Autoren des offenen Briefes weisen auch nach, dass das generische Maskulinum keineswegs (wie Vertreter der Genderlinguistik behaupten) erst in jüngerer Zeit Verwendung fand, dass die deutsche Sprache vielmehr bereits seit Jahrhunderten über ein Mittel verfügt, geschlechtsneutral zu formulieren. Auch sei, so die Autoren, das Prinzip „Geschlechter-Gerechtigkeit“ eine ethische Kategorie, die zur Beschreibung grammatischer Strukturen nicht tauglich sei. Für abwegig halten die Wissenschaftler die Behauptung von der angeblichen “Unsichtbarkeit” der Frau in der deutschen Sprache sowie die These, mit einem Eingriff in sprachliche Strukturen könnten gesellschaftliche Veränderungen bewirkt werden. Vielmehr fände erst durch das Gendern eine ausgeprägte Sexualisierung der Sprache statt. Damit aber werde das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit dysfunktional konterkariert. Die Verfasser des offenen Briefes mahnen bei den ÖRR zugleich die geltenden Rechtschreibnormen und das Neutralitätsgebot an. Indem die ÖRR aber stark ideologisch, ja moralisierend arbeiteten und das Gendern von der Mehrheit der Bevölkerung (ca. 75-80 %) eindeutig abgelehnt werde, entfalte sich zunehmend der Jargon einer lautstarken Minorität von Sprachaktivisten. Folge sei, dass damit gefährlichen Partikularisierungs- und Polarisierungstendenzen in der Gesellschaft Vorschub geleistet würde.
Nun, wir wissen nicht, ob die ÖRR-Verantwortlichen sich all dies zu Herzen nehmen. Wahrscheinlich tun sie es nicht. Deshalb können wir nur hoffen, dass man in Deutschland das tut, was die Französische Nationalversammlung jetzt entschieden hat: Die Zwangsgebühren für das öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehwesen abzuschaffen.
Währenddessen darf Audi bei „Audianer_innen“ „bleiben
Am Freitag, 29. Juli, hat das Landgericht Ingolstadt eine Klage gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei der Audi AG abgewiesen. (Az. 83 O 1394/21). Ein Mitarbeiter der Audi-Mutter VW hatte gegen diesen Leitfaden (hier „Gender-Gap“ wie in „Mitarbeiter_innen“) geklagt. TE hatte zuletzt am 15. Juni darüber berichtet.
Unter anderem hatte der Kläger gesagt: „Ich fühle mich von dem Gender-Leitfaden sprachlich unsichtbar gemacht, marginalisiert.“ Das Gericht lehnte nun seinen Unterlassungsanspruch ab, der Kläger selbst sei bei VW nicht zur Verwendung verpflichtet, müsse sich aber so ansprechen lassen. Das Gericht sah letztlich weder einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz noch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers. Und: Es gebe für ihn kein Recht, „in Ruhe gelassen zu werden“, sagte der Vorsitzende Richter Hellerbrand. Nun ja, eine seltsame Begründung. Aber vor Gericht und auf Hoher See ist man ja bekanntermaßen in Gottes Hand. So kann sein, dass der „Fall“ demnächst beim Oberlandesgericht München landet. Für „Audi“ aber kann man nur vermuten, dass Verkaufszahlen einbrechen und dann als Kompensation empfehlen, demnächst alle „Audis“ in Regenbogenfarben zu lackieren.
Für TE-Leser
TE sieht sich verantwortlich für den Grundsatz, dass die Sprache dem Volk und nicht irgendwelchen sich selbst als solche approbierenden Sprachaktivisten gehört. TE setzt auch weiterhin darauf, dass TE-Leser zu Tausenden im privaten, im beruflichen und im öffentlichen Bereich kritisch Stellung beziehen. Hier listen wir noch einmal einige Argumente auf, die für die Kritik am „Gender“ gewichtig sind.
1. „Gendersprache“ entspringt nicht dem natürlichen Sprachwandel, sondern politischen Bestrebungen, mit denen fundamental in gewachsene Sprachstrukturen eingegriffen wird. Der Gebrauch des generischen Maskulinums ist historisch belegt, wie eine aktuelle Studie von Trutkowski/Weiß zeigt. „Seit 1000 Jahren können Frauen auch Sünder, Richter und Freunde sein.“
2. Gendern ist sexistisch. Sexualisierte Sprache hebt Unterschiede hervor, wo sie bedeutungslos sind, und verschleiert sie, wo sie zum Informationsgehalt gehören. Verallgemeinernde Aussagen und Vergleiche sind nicht länger möglich.
3. Gendern ist reaktionär. Es schreibt den Opferstatus der Frau fort und reduziert Minderheiten auf sprachliche Zeichen.
4. Gendern ist undemokratisch. Politik, Verwaltungen und ÖR-Medien gendern ohne demokratische Legitimation gegen den ausdrücklichen Mehrheitswillen.
5. Gendern bewirkt das Gegenteil von dem, was es behauptet, zum Schaden vieler. Statt Gleichheit und mehr Gerechtigkeit zu erreichen, reißt es Gräben zwischen den Geschlechtern, grenzt Menschen nach gruppenbezogenen Merkmalen aus und benachteiligt Menschen mit geringer Literalität (2) (über 12% der Erwachsenen in Deutschland) oder Menschen mit Behinderungen.
6. Gendersprache ist ein Integrationshindernis für Zuwanderer.
7. Gendersprache ist unökonomisch. Sie widerspricht der menschlichen Neigung zur Reduzierung des sprachlichen Aufwands, und sie verschlechtert das Verhältnis von Signal (Informationsgehalt) zu Rauschen (Füllsel). Das generische Maskulinum ist als gewachsene sexusabstrahierende Form unverzichtbar. Eine vollständige Beseitigung würde die Funktionsfähigkeit der Sprache zerstören.
8. Gendersprache ist grundgesetzwidrig, denn durch die erzwungene „Sichtbarmachung“ von Merkmalen wie Geschlecht und sexueller Orientierung greift sie in die Intimsphäre und informationelle Selbstbestimmung des Menschen ein. Dadurch verletzt sie die Menschenwürde, die von diesen Merkmalen unabhängig und ihnen übergeordnet ist.
Im Detail sind diese Argumente hier zu finden.