Der für Autos gesperrte Bereich der Friedrichstraße in Berlin-Mitte muss wieder freigegeben werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Die Sperrung sei seit dem Ende des „Verkehrsversuchs“ rechtswidrig. Zur Begründung hieß es, dass die Voraussetzungen zur Sperrung nicht mehr vorliegen würden.
Die Senatsverkehrsverwaltung hatte den Abschnitt seit August 2020 für den Kfz-Verkehr gesperrt. Obwohl der „Verkehrsversuch“ im Oktober 2021 endete, blieb die Friedrichstraße weiterhin gesperrt. Der Senat will dort langfristig eine Fußgängerzone einrichten, doch das dazugehörige Verfahren ist immer noch nicht abgeschlossen. Für die Überbrückungszeit erließ die Senatsverwaltung eine verkehrsrechtliche Anordnung.
Ausgerechnet die Geschäftsführer vor Ort, die angeblich von dieser Anordnung profitieren sollten, waren diejenigen, die dagegen klagten. Antragstellerin war Anja Schröder, Inhaberin des Weinladens Planet Wein in der Charlottenstraße. Sie steht dem Aktionsbündnis „Rettet die Friedrichstraße“ vor, dem sich mehrere Geschäftsleute angeschlossen hatten. Das Gericht gab ihr mit der Eilentscheidung recht.
An dem Plan, die Straße in eine Fußgängerzone umzuwandeln, hat die Entscheidung jedoch bisher nichts geändert. Im Berliner Rathaus weiß man offenbar besser, was für die Geschäftskultur vor Ort gut ist oder nicht. Schröder klagt mit ihrem Bündnis deswegen auch gegen die Umwandlung zur Fußgängerzone. Die Verwaltung hat nun zwei Wochen Zeit, die Friedrichstraße wieder für den Verkehr zu öffnen.