Tichys Einblick
Entscheidung des OLG Köln:

Spahns Maskendeals könnten den Steuerzahler 2,3 Milliarden Euro kosten

In seiner Zeit als Gesundheitsminister hatte Jens Spahn zu Beginn der Corona-Krise zahlreiche Masken bestellt – ohne sie zu bezahlen. Ein Gerichtsentscheid könnte dazu führen, dass Lieferfirmen Beträge in Milliardenhöhe einklagen.

picture alliance/dpa | Stefan Sauer

Man werde sich vieles gegenseitig verzeihen müssen – das hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu Beginn der Corona-Krise gesagt. Gehören dazu auch zweifelhafte Maskendeals aus seiner Amtszeit? Dieses Mal geht es um die Auslieferung von Corona-Masken, die Spahn im März 2020 bestellt hatte. Das Ministerium hatte sie jedoch nicht abgenommen – und auch nicht bezahlt.

Nun erschüttert ein Präzedenzfall das Ministerium seines Nachfolgers Karl Lauterbach (SPD). Denn das Oberlandesgericht Köln hat am Freitag der Handelsfirma GDM Trading GmbH Recht gegeben, die gegen das BMG geklagt hatte. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung. Auf Nachfrage der Zeitung bestätigte das Ministerium zudem, dass noch rund 100 ähnliche Fälle bei Gericht vorlägen. Die Lieferfirmen wollten bis zu 2,3 Milliarden Euro einklagen.

Spahn hatte im „Open-House-Verfahren“ 4,50 Euro pro FFP2-Maske in Aussicht gestellt. Weil das Gesundheitsministerium daraufhin die zahlreichen Angebote kaum noch bearbeiten konnte, stellte der Minister das Verfahren kurz darauf wieder ein. Mehr als 700 Lieferanten wollten Masken liefern. Das Ministerium forderte allerdings, dass diese Masken bis zum 30. April zu liefern seien.

Das Oberlandesgericht Köln erklärte diese Klausel nun jedoch für ungültig. Sie hätte die Lieferanten „unverhältnismäßig benachteiligt“. Das Ministerium hätte den Lieferanten eine Nachfrist geben müssen. Stattdessen verweigerte das BMG die Lieferungen jedoch nach Ablauf der Frist und bezahlte sie auch nicht.

Das Oberlandesgericht hat keine Revision gegen sein Urteil zugelassen. Dennoch beharrt das Ministerium auf seinen Standpunkt. Es halte an der eigenen Rechtsauffassung „ausdrücklich fest“ und werde die „in Betracht kommenden Rechtsmittel prüfen“. In vier Wochen wird ein weiterer Fall vor Gericht verhandelt. Es geht dabei um die Handelsfirma ILTS. Sie verklagt den Bund auf eine Summe von 85 Millionen Euro.

Der Betrag von 2,3 Milliarden könnte dabei noch steigen. Denn die Lieferanten stellen sich auf den Standpunkt, dass zu den eigentlichen Anschaffungskosen noch Zinsen sowie Anwalts- und Gerichtskosten dazukämen. „Nach unserer Schätzung geht es um Gesamtkosten von rund 3,5 Milliarden Euro“, sagt der Unternehmer Joachim Lutz aus Offenburg. „Karl Lauterbach kann schon mal schauen, wo er das Geld einsammelt.“

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