Auch die zweite Sondersitzung des Innenausschusses im Bundestag, in der die Union die Hintergründe der Abberufung des damaligen Chefs des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, beleuchten will, wird ohne Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Donnerstagmorgen stattfinden. Das berichtet die „Welt“ unter Berufung auf Regierungskreise. Die Ministerin werde von einer parlamentarischen Staatssekretärin vertreten, hieß es. Faeser werde sich auf die Beratung des Haushalts ihres Ressorts im Plenum des Bundestages konzentrieren.
Einziger Tagesordnungspunkt: das Verhalten von Innenministerin Faeser. CDU und CSU wollen von Faeser brisante Fragen beantwortet haben: Warum sie den Vorwürfen des ZDF Mannes Böhmermann glaubte, als sie den Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik Arne Schönbohm hinaus warf? Und warum ließ sie immer weiter ermitteln, obwohl sich die Vorwürfe als falsch erwiesen? CDU und CSU hatten auf eine Teilnahme der Bundesinnenministerin gedrängt. Bei der ersten Sitzung des Innenausschusses in der Angelegenheit hatte sich Faeser aus „medizinischen Gründen“ vertreten lassen.
Der innenpolitische Sprecher der Union, Alexander Throm (CDU, 54), kritisiert in BILD: „Faeser verweigert sich hartnäckig einer Befragung im Ausschuss. Das nährt den Verdacht, dass sie etwas zu verbergen hat. Umso dringender ist es, dass hier für Transparenz gesorgt wird.“
Die Unionsparteien wollen durch die Sitzung Erkenntnisse darüber gewinnen, ob Faeser den Verfassungsschutz einschalten wollte, damit dieser Material gegen Schönbohm sammelt, um die Versetzung des Spitzenbeamten begründen zu können; der Vorwurf ist nicht bewiesen. Vertreter der Ampel-Parteien hatten zunächst eine zweite Sondersitzung des Innenausschusses abgelehnt. Der derzeitige Ausschussvorsitzende Lars Castellucci (SPD) hatte schließlich mit Verweis auf die Geschäftsordnung zu einer weiteren Sitzung am Donnerstagmorgen eingeladen.
Damit trägt Castellucci der Tatsache Rechnung, dass solche Befragungen das Recht der Opposition im Deutschen Bundestag sind. Die Regierung findet natürlich immer alles in Ordnung, was ihre Vertreter machen. Bezeichnend, dass die rot-grün-gelbe Mehrheit trotzdem versucht hat, dieses Recht des Parlaments zu unterlaufen. Aber noch sind im Bundestag die Rechte der Minderheit geschützt und die Mehrheit bedeutet nicht Allmacht.
Die Unionsfraktion hatte darauf gedrängt. In der Einladung des Ausschussvorsitzenden, die Mittwochmittag an die Mitglieder verschickt wurde, heißt es mit Bezug auf Faeser: Einziger Tagesordnungspunkt sei der Antrag der Fraktion von CDU/CSU, einen Bericht zu erhalten „zu ihrem dienstlichen Verhalten zur Herbeiführung einer Rechtfertigung von dienstlichen Maßnahmen gegenüber Herrn Schönbohm“.
Die Bundesinnenministerin ließ sich „aus gesundheitlichen Gründen“ von der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) vertreten. Kann ja mal notwendig sein. ABER: Es gibt sehr berechtigte Zweifel, ob Faeser wirklich aus gesundheitlichen Gründen der Sitzung ferngeblieben ist. Denn zwei Tage zuvor hat sie den Wahlkampf in Hessen eröffnet, und offenbar zeitgleich zur Sitzung des Innenausschusses hat Faeser in Wiesbaden im Rahmen ihres dortigen Wahlkampfes ein Interview geführt.
Das ist nichts anderes als der Versuch, das Parlament zu belügen wie eine Schülerin, der angeblich die Hausaufgaben aus der Schultasche geklaut werden. Es ist ein unwürdiges Verhalten. In der freien Wirtschaft würde dies eine sofortige Entlassung rechtfertigen – in der Politik kann Frau Faeser damit Innenministerin bleiben oder Ministerpräsidentin werden.
Ganz offensichtlich denkt Faeser nicht daran zu begründen, warum sie mit allen, auch rechtsstaatlich unsauberen Mitteln den bisherigen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, loswerden wollte. Insider sagen, unausgesprochener Grund sei, dass Schönbohm der Sohn des CDU-Urgesteins Jörg Schönbohm (1937 – 2019) ist. Einen willkommenen Anlass für eine Strafversetzung sah Faeser in einer unbewiesenen und denunziatorischen Klamauk-Sendung des ZDF-Krawall-Darstellers Jan Böhmermann. Siehe dazu zuletzt TE vom 1. September 2023:
Unbestritten ist mittlerweile, dass Faeser, um „Munition“ für die Strafversetzung Schönbohms in die Hand zu bekommen, sogar den Geheimdienst, namentlich das Bundesamt für Verfassungsschutz, ansetzte. Erfolg der Bespitzelung: NULL! Dazu liegt mittlerweile ein Aktenvermerk eines Ministerialdirigenten E. aus der Unterabteilung „Zentrale I“ des Bundesinnenministeriums vor. Faeser sei ungehalten gewesen, dass diese Schnüffelei nichts erbracht habe. Selbst der nicht als besonders regierungskritisch geltende „Tagesspiegel“ schreibt aktuell: „Hinreichende Gründe für seine Absetzung hat die Ministerin bis heute nicht kommuniziert.“
Faeser hat also ihre Dienstpflicht gegenüber einem Mitarbeiter verletzt, ihn stattdessen ausspioniert und anschließend das Parlament behumpst.
TE-Wahlwette Hessen:
Ihre Wetten nehmen wir ab sofort entgegen. Unsere Buchmacher öffnen ihre Schalter. Wer über alle genannten Parteien hinweg am nächsten an den Ergebnissen landet, gewinnt.
Annahmeschluss ist der Wahlsonntag (08.10.2023) um 17:35 Uhr. Das Wettergebnis wird bis einschließlich Montag, den 09.10.2023, veröffentlicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Auf die Gewinner wartet:
1. Platz: eine Flasche Champagner von Roland Tichys Tante Mizzi aus Verzy
2. Platz: zwei Bücher aus dem Shop nach Wahl
3. Platz: ein Buch aus dem Shop nach Wahl
+++ Abstimmung geschlossen +++