Tichys Einblick
Einspeisevergütung

Jubel bei Solar-Branche über hohe staatliche Vergütung

Atomstrom, beteuern die Energiewende-Lobbyisten, sei teuer, Solar und Wind dagegen unschlagbar billig. Trotzdem erhöhte Robert Habeck die Einspeisevergütung. Sie liegt weit über den Kosten für Nuklearenergie.

IMAGO / epd

Das Solar-Branchenblatt PV-Magazin jubelte über einen großen Erfolg: Die erste Ausschreibungsrunde für Photovoltaik im Jahr 2023 sei endlich wieder klar überzeichnet gewesen, sie habe also deutlich mehr Bieter im Vergleich zur Kapazität gehabt, wie sie die Bundenetzagentur festgelegt hatte. Zum Hintergrund: Wer als künftiger Windkraft- oder Solaranlagenbetreiber von der staatlich garantierten Einspeisegebühr profitieren will, muss sich mit seinem Projekt bewerben – die Bundesnetzagentur erteilt dann den Zuschlag. In der Vergangenheit meldeten sich oft weniger Interessenten an, als Kapazitäten zur Vergabe anstanden.

Auch der Chef der Bundesnetzagentur Klaus Müller zeigte sich hoch zufrieden: „Erstmals seit Juni 2022 übersteigt die eingegangene Gebotsmenge die ausgeschriebene Menge wieder deutlich. Noch nie wurden in einer solchen Ausschreibung der Bundesnetzagentur so viele Gebote eingereicht. Jetzt gilt es, dieses hohe Gebotsniveau zu halten, um den notwendigen Zubau dauerhaft voranzutreiben.“

Für das große Interesse gibt es einen simplen Grund: Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit trat Ende 2022 ein Gesetz aus dem Haus von Robert Habeck in Kraft, das der Netzagentur die Möglichkeit einräumt, die maximale Vergütung für Solar- und Windkraftanlagen um bis zu 25 Prozent anzuheben. Und schon vorher – im Sommer 2022 – stiegen die Vergütungssätze, die dafür die Basis bilden: Für Solaranlagen bis 10 KWp (Kilowatt peak) beispielsweise auf 8,2 Cent pro Kilowattstunde von ursprünglich 6,24 Cent. Für etwas größere Anlagen mit 40 Kilowattstunden Höchstleistung kletterten sie von 6,06 auf 7,1 Cent pro Kilowattstunde.

Bei der von dem Branchenmagazin und Müller so gelobten Ausschreibungsrunde 2023 lag die maximal genehmigte Einspeisevergütung bei 7,37 Cent pro Kilowattstunde – und im Schnitt bei 7,03 Cent.

Die garantierte Einspeisevergütung versetzt Solar- und Windanlagen-Betreiber in eine privilegierte Lage: Bei einem hohen Börsenstrompreis verdienen sie mehr, wenn sie ihre Energie dort vermarkten. Fällt der Preis dort, kassieren sie aber mindestens den staatlich festgesetzten Preis. Finanziert wird die Einspeisevergütung über das EEG-Konto, das inzwischen mit Steuergeld gefüllt wird.

Die üppigen Einspeisevergütungen stehen im krassen Gegensatz zu der Dauerbehauptung der Energiewende-Enthusiasten, Solar- und Windkraftanlagen seien heute schon die unschlagbar günstigste Form der Stromerzeugung, Atomstrom dagegen die teuerste. Kürzlich flunkerte die grüne Politikerin Katrin Göring-Eckardt der Öffentlichkeit sogar vor, Solar- und Windstrom gebe es „zum Nulltarif“.

Die durchschnittlich 7,03 Cent pro Kilowattstunde für Solarstrom bei der jüngsten Ausschreibung übersteigen in Wirklichkeit sehr deutlich die Stromgestehungskosten der drei vollständig abgeschriebenen Kernkraftwerke, die am Samstag zwangsweise vom Netz gehen. Die belaufen sich nämlich gerade auf etwa drei Cent pro Kilowattstunde.

Nach der Logik von Katrin Göring-Eckardt wird Strom durch die Abschaltung der drei Anlagen in Zukunft „günstiger“. Den Rechenweg dafür erklärte sie nicht.

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