„Hallo, ich bin die Ute. Ehrlich gesagt, verstehe ich nicht viel von Politik. Aber wenn etwas ist, frage ich meinen Mann, den Klaus.“ Mit diesen Worten bewarb sich Ute 1994 für den Spitzenplatz der Grünen zur Kreistagswahl im saarländischen Neunkirchen. Nun hatte der Kreisverband zwei Probleme. Zum einen wollte er die Ute nicht, weil die Ute so redete und weil der Klaus, ihr Mann, als ein Vertrauter des Landesvorsitzenden Hubert Ulrich galt. Zu dem stand der Kreisverband in Opposition. Zum anderen bestand der Kreisverband aber nur aus 70 Mitgliedern, von denen sich höchstens drei Frauen engagierten, aber keine für ein Mandat kandidieren wollte, obwohl der Verband ein strenges Frauenstatut sein Eigen nannte.
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz von FDP, SPD und Grünen wird es noch absurder. Denn das bestimmt in Paragraph 7: „Wenn für die Besetzung von Gremien oder Organen durch Gesetz eine Mindestanzahl oder ein Mindestanteil an Mitgliedern weiblichen und männlichen Geschlechts ist, so ist das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht der Mitglieder zum Zeitpunkt der Besetzung maßgeblich.“ Das heißt: Wenn Klaus künftig auf einem Frauenplatz kandidieren will, muss er nicht mehr die Ute vorschicken, um für ihn anzutreten. Es reicht, rechtzeitig aufs Standesamt zu gehen, sich für mindestens ein Jahr Claudia zu nennen und schwupps, gehört der Spitzenplatz ihm.
Sorry, ihr. Vorsicht. Das kann demnächst teuer werden. Wer die Geschlechter falsch zuordnet, dem drohen dank des Gesetzes von Justizminister Marco Buschmann (FDP) künftig Strafen von bis zu 10.000 Euro. Wer das für absurd hält … Wer jetzt denkt, das lässt sich an Absurdität nicht mehr steigern, der tut Marco Buschmann bitter Unrecht. Das liberale Genie hat immer noch einen drauf, wenn es darum geht, an Absurdität und Bürokratie einen draufzulegen.
Was ist nämlich, wenn der Klaus… sorry, die Claudia – so ein Fehler kostet demnächst 10.000 Euro. Also wenn die Claudia wieder Klaus werden will, nachdem sie den Quotenplatz hat? Also für den Fall hat sich Marco Buschmann ganz was Tolles einfallen lassen. Achtung, vor dem Lesen noch einmal Luft holen. Es folgt Paragraph 7, Punkt 2:
„Eine nach der Besetzung erfolgte Änderung des Geschlechtseintrags eines Mitglieds im Personenstandsregister ist bei der nächsten Besetzung eines Mitglieds zu berücksichtigen. Reicht dabei die Anzahl der neu zu besetzenden Sitze nicht aus, um die gesetzlich vorgesehene Mindestanzahl oder den gesetzlich vorgesehenen Mindestanteil an Mitgliedern zu erreichen, so sind diese Sitze nur mit Personen des unterrepräsentierten Geschlechts zu besetzen, um dessen Anteil sukzessive zu steigern.“
Es gibt vier Dinge, die Marco Buschmann gut kann: Grimmig gucken und trotzdem niedlich wirken. Die Jagd auf die Saboteure der Nord-Stream-Pipeline versprechen, ohne auch nur im Geringsten zu liefern. Den Abbau von unsinniger Bürokratie ankündigen. Und dann für den Aufwuchs von unsinniger Bürokratie zu sorgen. Es mag sein, dass die Ute sich blamiert und die Quote ad absurdum geführt hat, um dem Klaus den (später erfolgreichen) Weg zum Staatssekretär zu ebnen. Doch so wie Marco Buschmann mit dem Selbstbestimmungsgesetz die Quote ins Absurde geführt hat, da könnten sich Klaus und Ute noch eine Scheibe von abschneiden.