In dem Komplex Warburg-Bank und Hamburger Politik geht es um Nähe – und ziemlich viel Geld. Der damalige Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz traf sich 2016 zweimal mit Inhabern der Warburg-Bank, außerdem führte er ein Telefonat mit einem der Bankiers. Kurz danach verzichteten die Finanzbehörden der Stadt auf eine Steuerrückzahlungsforderung gegen die Bank in Höhe von 47 Millionen Euro, die sie ursprünglich im Zusammenhang mit dern Cum-Ex-Geschäften des Geldhauses erhoben hatte, einer Geldschöpfungsmethode im rechtlichen Grau- bis Dunkel-Bereich.
Ein Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft versucht seit einiger Zeit aufzuklären, warum der Staat damals so großzügig verzichtete – und ob die Warburg-Banker die Entscheidung einer politischen Gefälligkeit des heutigen Bundeskanzlers verdanken. Scholz weist bis heute jede Einflussnahme zurück. In den beiden Treffen und dem Telefonat mit den Bankern sei es nicht um die Steuerforderung gegangen.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg prüfte ab Februar 2020 einen Anfangsverdacht auf Untreue gegen Scholz. Das Vorermittlungsverfahren stellte die Behörde kurz vor der Bundestagswahl wieder ein – am 7. September 2021. Weder über die Eröffnung noch die Einstellung des Verfahrens informierte die Justizverwaltung den Untersuchungsausschuss.
Auf Anfrage von TE teilte die Staatsanwaltschaft Hamburg mit, das Verfahren zu Scholz sei eingestellt worden, weil „bereits die durchgeführten Vorprüfungen keine zureichenden Verdachtsmomente für Straftaten ergaben“. Auf die Frage von TE, ob es während des Ermittlungsverfahrens und zu der Einstellungsentscheidung einen Austausch der Staatsanwaltschaft mit der Behörde der Justizsenatorin und anderen staatlichen Stellen gegeben habe, antwortete eine Behördensprecherin, Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) sei von Einstellung am 8. September unterrichtet worden – also einen Tag später. Das klärt die Frage allerdings nicht vollständig, ob in der Ermittlungssache Scholz noch eine Kommunikation mit anderen Stellen stattfand. Die Frage ist deshalb so brisant, weil neben Scholz auch der frühere Finanzsenator und heutige Erste Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) im Fokus der Ermittlungen stand.
Laut Information der Staatsanwaltschaft gab es gegen die Einstellung des Verfahrens eine Beschwerde. Die sei von der Generalstaatsanwaltschaft am 29. November zurückgewiesen worden. „Anfang Dezember 2021“, so die Staatsanwaltschafts-Sprecherin, sei Gallina über diese Beschwerdeentscheidung infomiert worden. Die Nachfrage von TE, wer die Beschwerde eingelegt hatte, blieb unbeantwortet.
Das Thema dürfte Kanzler Scholz und Hamburgs Regierungschef Tschentscher auch ins kommende Jahr begleiten.