Manchmal ist es besser, mit dem Reden aufzuhören – oder mit dem Texten auf Twitter: „Friedlich seine Meinung zu äußern, das ist eines der wichtigsten Rechte unserer Demokratie“, mit diesem Satz hätte es Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf seinem Twitteraccount gut sein lassen können. Doch stattdessen schränkt der Sozialdemokrat dieses Grundrecht ein: „Wenn Kundgebungen von Extremisten, Querdenkern und Verfassungsfeinden gekapert werden, nehmen wir das nicht hin.“
Diese Formulierung ist so wohl überlegt – wie schwammig. Was sind „Extremisten“ oder „Verfassungsfeinde“? Und wen zählt Scholz zu den Querdenkern? In Diskussionen ist es das eine, Begriffe zu verwenden, die juristisch nicht definiert sind. Aber hier droht der Regierungschef eines demokratischen Rechtsstaates damit, Demonstrationen zu verhindern – und er hält es nicht für nötig, festzulegen, wann er diesen Eingriff in ein unveräußerliches Grundrecht für angemessen hält. So unverhohlen hat noch kein Regierungschef der Bundesrepublik mit den Grundrechten gezündelt.
Zumal es auf den Kontext ankommt, in dem Scholz diese Warnung ausspricht: der Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Unsere Polizistinnen und Polizisten sind es, die diese Freiheit und Sicherheit täglich verteidigen“, schreibt Scholz weiter. Dieser Satz ist zusammen mit der Ankündigung, unliebsame Demonstrationen nicht hinnehmen zu wollen, eine ungeheuerliche Drohung. So ungeheuerlich, dass Scholz sie bewusst schwammig formuliert, weil der Kanzler schon heute weiß, dass er sich sonst morgen nicht mehr daran erinnern dürfte.
Auf die vielfache Kritik gegen seinen Tweet reagierte Scholz schließlich ebenso schwammig: „Hier wird lebhaft diskutiert. Das ist gut so.“ Doch statt seine vorangegangene Äußerung zu erklären oder zu relativieren, schließt er diese Äußerung mit der schulmeisterlich drohenden Aussage: „Was nicht geht: Beleidigung, Hetze, Gewalt.“
Es ist nicht das erste Mal, dass die Ampelkoalition nach Wegen sucht, die Freiheitsrechte einzuschränken. Unter Innenministerin Nancy Faeser (SPD) nimmt sich der Verfassungsschutz die Szene der „Delegitimierer“ vor. Wieder wird ein politischer Begriff, der juristisch nicht festgelegt ist, genutzt, um staatliches Vorgehen gegen Regierungskritiker zu rechtfertigen. Wie schon bei Scholz’ ausweichenden Begriffen gilt auch für Delegitimierer: Wann ist man das? Ab wann darf der Staat gegen demokratische Grundrechte vorgehen unter dem Vorwand, diese demokratischen Grundrechte schützen zu wollen?
Die Polizei bereitet sich tatsächlich auf den Blackout vor. Die Berliner Polizei hat einen Dreistufenplan entwickelt, wie sie mit dem Stromnotstand umgehen will. Die erste Stufe ist schon in Kraft, wie die Bild berichtete. Denn die Demonstrationen und Kundgebungen haben schon begonnen. In der nächsten Stufe rechnet die Berliner Polizei demnach mit Stromrationierung. Dann wird es rund um die Uhr eine Polizei-Bereitschaft geben, die Tanks der Einsatzwagen werden gefüllt sein und wenigstens die Polizei muss über Notstromaggregate verfügen. In der dritten Stufe – dem Blackout – herrscht Chaos.