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Schlappe für Faeser: „Compact“-Verbot gekippt

Das Bundesverwaltungsgericht gibt dem Eilantrag der Compact-Anwälte statt: Das Magazin-Verbot wird bis zur Hauptverhandlung aufgehoben. Compact-Chef Elsässer triumphiert, für die Innenministerin Nancy Faeser ist es ein schwerer Schlag.

picture alliance/dpa/dpa/tnn | Sven Kaeuler

Das Magazin Compact, das Bundesinnenministerin Nancy Faeser in einer spektakulären wie einmaligen Aktion hatte verbieten lassen, darf weiter erscheinen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht beschlossen. Damit gibt das Gericht den Eilanträgen der Compact-Anwälte statt.

Es bestünden erhebliche Zweifel „ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des ‚COMPACT-Magazin für Souveränität‘ die Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist“, so die Richter.

Das Magazin kann nun bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiter erscheinen. Für Aufsehen hatte das Verbot auch deswegen gesorgt, weil sich das Bundesinnenministerium auf das Vereinsrecht berief, obwohl Rechtsexperten eine solche Möglichkeit im Bezug auf Compact bezweifelten. Das Verbot wurde im Vorfeld daher nicht nur als ideologisch motiviert, sondern auch als handwerklich fragwürdig bewertet.

Der Verfassungsrechtler Rupert Scholz hatte Faesers Vorgehen als „verfassungswidrig“ bezeichnet. Auch auf der linken Seite des politischen Spektrums gab es Kritik, es handele sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Pressefreiheit.

Am 16. Juli hatten Polizisten in einer Razzia das Verlagsgebäude und weitere Häuser durchsucht. Bundesinnenministerin Nancy Faeser kommentiert den Vorgang: „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚Compact-Magazin‘ verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“

Jetzt kommt das damals schon kritisierte Geschehen wie ein Bumerang auf Faeser zurück. Um „verfassungsfeindliche Zeitschriften“ zu verbieten, so monierte das Gericht, gebe es mildere Mittel. Beispielsweise hätten die Behörden die Möglichkeit, „presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen“.

Chefredakteur Jürgen Elsässer triumphierte auf X: „Das Gericht hat das COMPACT-Verbot im Eilverfahren aufgehoben. Eine Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren fallen, und das werden wir auch gewinnen. Hauptsache dauert mind. zwei Jahre.“ Bis dahin könnten die Compact-Macher weitermachen.

Damit tritt das Worst-Case-Szenario ein: Ausgerechnet ein „rechter Verlag“ führt die Innenministerin vor, weil diese das Terrain des Rechtsstaates verlassen hatte. Es ist eine Schlappe für Faeser mit Ansage.

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