Tichys Einblick
„Qualifiziert rechtswidrig“

Sachsen: Untersuchungsausschuss wegen versuchter Wahl-Manipulation kommt

Unter dem Arbeitstitel „Verstrickungen der Staatsregierung in die ‚qualifiziert rechtswidrige‘ Kürzung der AfD-Landesliste“ soll der Ausschuss ausleuchten, wie es zur Kürzung der AfD-Landtagsliste am 5. Juli 2019 durch Landeswahlleiterin Caroline Schreck kam.

Sächsischer Landtag, Dresden

imago images / ddbd

In Sachsen wird ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss aufklären, ob und wie die Landesregierung Einfluss auf die Zulassung der AfD-Wahlliste für die Wahl am 1. September genommen und sich in die Entscheidung der Landeswahlleiterin eingeschaltet hatte. Am 31. Oktober wird die AfD-Fraktion in Dresden den entsprechenden Antrag auf Einsetzung eines Ausschusses stellen.

Da die AfD-Fraktion – die zweitstärkste im Parlament – die erforderliche Mehrheit für die Einsetzung eines Ausschusses besitzt, kann der Ausschuss von den anderen nicht verhindert werden.

Unter dem Arbeitstitel „Verstrickungen der Staatsregierung in die ‚qualifiziert rechtswidrige‘ Kürzung der AfD-Landesliste“ soll der Ausschuss ausleuchten, wie es zur Kürzung der AfD-Landtagsliste am 5. Juli 2019 durch Landeswahlleiterin Caroline Schreck kam. Die Beamtin hatte überraschend nur die ersten 18 Kandidaten der AfD zugelassen und alle anderen von der Liste gestrichen. Begründung damals: Die Partei habe ihre Liste wegen des aufwendigen Kandidatenwahlverfahrens in zwei aufeinanderfolgenden Parteitagsveranstaltungen aufgestellt; es sei nicht klar, ob es sich um einen fortgesetzten Parteitag oder zwei Parteitage gehandelt habe. Zudem, so Schreck, hätte die Tagungsleitung gewechselt. Renommierte Verfassungsjuristen wiesen schon kurz nach der Entscheidung darauf hin, dass diese Beurteilung kaum aus dem sächsischen Wahlgesetz abgeleitet werden konnte und auf eine schwere Benachteiligung der AfD hinausgelaufen wäre, wenn sie Bestand gehabt hätte. Die AfD klagte dagegen, das Landesverfassungsgericht verwarf die Entscheidung der Wahlleiterin als „qualifiziert rechtswidrig“. Die Liste wurde später wieder über Platz 18 hinaus zugelassen.

Die Wirkung kann eine andere sein
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Der Untersuchungsausschuss soll jetzt feststellen, ob Mitglieder der Staatsregierung die Landeswahlleiterin dazu drängten, ihre Kompetenzen derart zu überschreiten, um der AfD zu schaden. Ministerpräsident Michael Kretschmer, Innenminister Roland Wöller und Schreck selbst werden vor dem Ausschuss aussagen müssen. Bekannt ist bis jetzt, dass ein hochrangiger Mitarbeiter des sächsischen Innenministeriums damals versucht hatte, die Landeswahlleiterin von ihrem Schritt abzuhalten, weil er die Listenkürzung für rechtswidrig hielt. Trotzdem griff Schreck – selbst CDU-Mitglied – in die Kandidatenaufstellung ein. Die AfD vermutet deshalb, es müsse Druck auf die Beamtin von noch höherer Stelle gegeben haben.

Bei dem kommenden Untersuchungsausschuss in Sachsen handelt es sich deutschlandweit um das erste Gremium dieser Art, das auf AfD-Antrag zustande kommt. Fraktionschef Jörg Urban greift zu einem großen Vergleich: „Wenn sich hier nur ein Teil dessen erweisen lässt, was wir heute vermuten müssen, war die Barschel-Affäre im Vergleich dazu – ein laues Lüftchen.
Nie zuvor in der Bundesrepublik Deutschland ist in einer solchen Dimension die Demokratie angegriffen worden.“

Die Staatsregierung wies bisher immer zurück, sich in das Zulassungsverfahren der Wahllisten eingemischt zu haben.

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