Tichys Einblick
Rat von der Corona-Hotline

„Was immer auch geht: sich nicht erwischen lassen“

Unser Gastautor hat bei der Corona-Hotline in Berlin und in Niedersachsen angerufen, um sich erklären zu lassen, wie er sich nach den jüngsten Verschärfungen zu verhalten habe. Der letzte Rat ist besonders aufschlussreich.

Symbolbild

imago images / Westend61

Ich wohne in Bad Grund im Oberharz und arbeite im 60 km entfernten Braunschweig in einem Kraftwerk. An meinen turnusmäßigen sechs Arbeitstagen wohne ich auch aus Bequemlichkeitsgründen im Hause meiner Mutter in Braunschweig.

Aber darf ich das nach den jüngsten Maßnahmen noch? Wer könnte oder muss das wissen? Verunsichert durch die neuerlichen Coronabeschlüsse der Regierung, explizt der Ein-Personen-Besuchsregelung pro Haushalt, telefonierte ich zunächst mit der Corona-Hotline Berlin und dann mit der Corona-Hotline des Landes. Im Folgenden eine wortgenaue Mitschrift:

Gregor Leip: Guten Tag, hier spricht Gregor Leip aus Bad Grund. Ich habe eine Frage zu den neuen Corona-Regeln. Und zwar wohne ich in Bad Grund, arbeite aber in Braunschweig. Das sind 60 km, da muss ich immer bei meiner Mutter schlafen in den sechs Tagen, wenn ich arbeite. Nun haben wir diese „Ein Personen Regelung“, wenn ich jetzt bei meiner Mutter schlafe, ist das ja nicht mein Haushalt. Dann kann meine Mutter ja gar keinen mehr empfangen, sie kümmert sich auch noch um ihre 92 jährige Schwester, die nebenan wohnt. Was mache ich denn jetzt?

Bürgertelefon Berlin: Also generell sind Sie ja die eine Person, die erlaubt ist … und habe ich das richtig verstanden, die Schwester wohnt nebenan?

Ja, im anderen Haus hinter meiner Mutter. Und auch die Nachbarin kommt manchmal rüber, die können ja dann alle nicht mehr zu ihr kommen, wenn ich da bin.

Ja, das stimmt.

Ist das dann gar nicht mehr möglich? Können wir uns darüber hinwegsetzen?

Wie jetzt? Können Sie, klar. Also Sie können sich über alles hinwegsetzen, die Frage ist nur …

Ist das strafbar?

Ja, tatsächlich ist das strafbar. Das kann ein Bußgeld dann heißen für Sie.

Ja, aber das geht doch nicht. Wie soll denn das funktionieren?

Also, mhh, die einzelnen Bundesländer setzen sich ja auch noch einmal zusammen und da kommen dann am 11. 01. die einzelnen Verordnungen raus. Dann müssten Sie einfach informiert bleiben, wie die Verordnungen in ihrem Bundesland sind.

Ach so, das wird noch einmal geändert mit den „Ein-Personen“?

Das weiß ich nicht, das kann ich nicht garantieren, die Bundesländer können natürlich davon abweichen. Es kann sein, dass es so bleibt. Es kann aber auch sein, dass einige Bundesländer sagen: Nö, das machen wir nicht, das machen wir anders.

Ja, wie mache ich das denn jetzt? Ich muss doch jetzt zur Arbeit. Meine Mutter kann ja … die Frau ist 92, die muss sie doch versorgen.

Ja, dann müssen sie sich einmal mit den jeweiligen Bundesländern in Verbindung setzen. Welche Bundesländer sind das denn?

Das ist in Niedersachsen, im Harz.

Mh, da kann ich ihnen gerne einmal die Nummer durchgeben.

Ja, danke.

Das ist die XXXXXXX.

Danke schön.

Sehr gerne.

(…)

Hotline Land Niedersachsen: Das wäre aber auch vollkommen in Ordnung, wenn Sie dann ihre Mutter besuchen würden, und wenn Sie, wenn der Besuch dann sechs Tage dauert, dann ist …

Gregor Leip: Ja, aber in der Zeit ist ja auch meine 92-jährige Tante zum Essen da, die Nachbarin ist zum Essen da, das wechselt sich ab, also die sind halt sehr alt und werden von meiner Mutter mit versorgt.

Ach so, das Versorgen, das war mir nicht klar, dass die Menschen, die dann versorgt werden, zu ihrer Mutter kommen.

Oder sie geht zu denen, das kann natürlich auch passieren.

Ja.

Aber die dürften dann nicht mehr zu meiner Mutter kommen, weil ich dann da bin?

Sie sollten schon, wenn Sie alles richtig machen würden, sollten Sie dafür sorgen, dass entweder ihre Mutter in der Zeit, in der Sie selbst da sind, zu den Nachbarn oder zu den Menschen, die von ihrer Mutter versorgt werden … oder Sie selbst machen dann in der Zeit, wo eine Nachbarin zum Essen kommt, eben einen Spaziergang und halten sich nicht in der Wohnung auf.

Ach so, dann geht das?

Ja, ja, es geht ja immer nur um den jeweiligen Zeitpunkt.

Ach so. Das bedeutet, wenn ich dann draußen bin, dass bedeutet nur nicht gleichzeitig bei meiner Mutter sein?

Ja, natürlich, natürlich. Ihre Mutter kann auch zehn Besuche hintereinander empfangen, wenn sie das möchte, solange bewerkstelligt ist, dass sich die Leute nicht gleichzeitig in den Räumlichkeiten ihrer Mutter aufhalten, kann man das machen. Das wäre sicherlich nicht im Sinne des Erfinders und auch nicht im Sinne einer Kontaktreduzierung. Aber wenn Sie dann mal in Ruhe durch den Stadtpark marschieren und frische Luft schnappen, und in der Zeit versorgt ihre Mutter dann …

… die Angehörigen …

… oder lässt sie bei sich essen, dann ist das unkritisch …

Gut, Herr XXXX, dann haben Sie vielen Dank. 

Also unter uns Klosterschwestern, was immer auch geht: sich nicht erwischen lassen.

Ja, genau.

Wenn sich dann einmal jemand bei ihrer Mutter aufhalten sollte, während Sie noch nicht den Spaziergang machen …

Ja.

… dann seien Sie wenigstens nicht so laut, dass sich die Nachbarn beschweren.

Alles klar, Herr XXXX, haben sie vielen Dank, tschüss.

Gerne, alles Gute für Sie.

Ja, für Sie auch.

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