Im Dezember 2022 überraschte der Parlamentarische Staatssekretär im Familienministerium und Queer-Beauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann (Grüne) die Öffentlichkeit mit einem alarmistischen Tweet: In einem Kasseler Kindergarten hätte sich eine „grauenvolle Geschichte“ abgespielt; ein transsexuelles Elternteil sei dort von der Kindergartenleitung aus der Einrichtung gewiesen worden. Lehmann reagierte mit seinem Tweet auf Medienbeiträge in dem Magazin queer, der Frankfurter Rundschau und der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Die hatten den Fall allerdings extrem einseitig und verzerrt dargestellt. FR und HAZ löschten ihre Beiträge auch wenige Tage später.
TE fragte Lehmann, ob er an seiner Einschätzung festhalte, es handle sich bei der Entscheidung der Kindertagesstätte um eine „grauenvolle Geschichte“. Außerdem, ob er sich darum bemüht habe, eine Stellungnahme der Kindertagesstätte einzuholen, also die andere Seite des Konflikts zu hören. Und schließlich: „Sind Sie grundsätzlich der Ansicht, dass Eltern ohne Absprache mit einer Bildungseinrichtung Kindern bestimmte Ideologien nahebringen sollten?“
Am Montag antwortete Lehmanns Büro – allerdings nicht detailliert auf die Fragen. Ein Mitarbeiter verwies nur auf einen Tweet Lehmanns vom 30. Dezember 2022, indem er allgemein zurückruderte:
„Vielen Dank für ihre Anfrage. Herr Lehmann hat sich dazu am 30.12. auf Twitter geäußert. ‚Update: Dieser Tweet von mir war vorschnell. Ich habe mich dabei auf die Darstellung aus dem Artikel verlassen. So wie die Kita den Fall jetzt dargestellt hat erscheint ihre Entscheidung in einem anderen Lichte + nachvollziehbar. Ich denke, dass das vor Ort gut aufgeklärt wird.‘“
Die Schlussfolgerung daraus lautet: Offenbar hatte er sich nicht bemüht, beide Seiten zu hören. Sondern sich als Mitglied der Bundesregierung blindlings auf die Seite der angeblich diskriminierten Transgender-Person gestellt. Als einzige Quelle diente ihm dazu ein agitatorischer Medienbericht. Dem schiebt Lehmann nun ganz nebenbei die Schuld zu.
Eine eigene Entschuldigung bei der angeprangerten Einrichtung: Dazu verliert er kein Wort.