Es sind Szenen wie auf einem Basar in Kabul, die sich da mitten in Deutschland abgespielt haben. Adana Q. (26), ein Bauer und Analphabet aus Afghanistan, war fest entschlossen, ein Mädchen zu heiraten. Dass die Auserwählte erst 13 Jahre alt und zudem mit ihm weitschichtig verwandt war, störte ihn nicht. Auch der Schwiegervater in spe hatte offenbar keine Probleme, sein minderjähriges Kind an einen Mann zu verkaufen. Ohne mit der Wimper zu zucken, strich er 6.500 Euro Brautgeld ein.
Nach dem Deal schmiss der Migrant eine Runde, feierte mit seinen Kumpels ein Fest im Asylantenheim. Doch der Bräutigam hatte die Rechnung ohne seine Zukünftige gemacht. Das Mädchen, im Gegensatz zu Adnan Q. im Westen angekommen, verweigerte die Zwangsheirat. Mit entsprechenden Folgen: Immer wieder lauerte ihm der versetzte Afghane auf, bedrohte es. Er passte den Teeanger sogar mit gezogenem Messer nach der Schule ab, schlug die Jugendliche.
Sein Pflichtverteidiger: „Er sieht sich als Opfer“
Die geplatzte Zwangshochzeit hat jetzt ein gerichtliches Nachspiel. Adnan Q., der mit der großen Flüchtlingswelle 2015 kam und als Reinigungskraft jobbt, muss sich wegen Nötigung und Bedrohung strafrechtlich verantworten. Gleichzeitig wird um die Rückgabe der 6.500 Euro Brautgeld gestritten. „Glauben Sie, dass man Frauen kaufen kann? Wenn man Geld hinblättert, eine Frau heiraten darf?“ fragte ihn die Richterin. Antwort: „In Afghanistan macht man das so und hier auch. Ich bin doch nicht der Einzige.“
Der Pflichtverteidiger des Afghanen: „Er sieht sich als Opfer. Er fühlt sich ausgenutzt und ausgenommen.“
Da wurde es der Richterin zu viel: „Sie haben keinen Anspruch, das Geld zurückzubekommen, denn nach deutschem Recht dürften Sie sowas niemals machen. Dann ist das Geld halt futsch.“ Das Gericht hat sich vertagt, das Urteil folgt in Kürze.
Dieser Beitrag ist zuerst bei exxpress.at erschienen
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