Der Gottesmann hat mehr Beschäftigte als der VW-Konzern (120.000) oder die Deutsche Bahn (210.000). Mit 627.000 Mitarbeitern vorwiegend in sozialen Berufen gehört die Diakonie von Rüdiger Schuch zu den größten Arbeitgebern Europas. In Österreich mit seiner vergleichsweise kleinen evangelischen Gemeinde beschäftigt der Wohlfahrtsverband immerhin 3800 Menschen an 200 Standorten.
Schuch gab diese Woche den Zeitungen der Funke-Mediengruppe ein Interview, dessen Inhalt quer durch die Republik für Entsetzen sorgten: „Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten.“ Und weiter: „Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen. Diese Leute können sich im Grunde auch nicht mehr zur Kirche zählen, denn das menschenfeindliche Weltbild der AfD widerspricht dem christlichen Menschenbild.“
AfD-Wähler entsprechen nicht dem christlichen Menschenbild?
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Wer sich für eine vom Gesetz her zugelassene Partei einsetzt, deren Vertreter demokratisch gewählt wurden und das Volk im Deutschen Bundestag vertreten, könne nicht mehr für einen Wohlfahrtsverband arbeiten. Weil die Gesinnung derer nicht dem christlichen Menschenbild entsprächen.
Die AfD liegt bei Wählerumfragen um die 20 Prozent. Dementsprechend könnten statistisch betrachtet mehr als 100.000 Mitarbeiter der Diakonie die Alternative für Deutschland wählen. 100.000 Menschen, die täglich Essen auf Rädern ausfahren, die unermüdlich Kranke und Alte pflegen, die sich häufig sozial über ihre eigentlichen Jobs hinaus engagieren. Sie entsprechen in ihrer Grundeinstellung nicht dem christlichen Menschenbild?
Freie Wahl: AfD oder Kündigung
Der christliche Ober-Protestant beruhigt: Gesinnungstests soll es bei den Beschäftigten nicht geben, aber ein klärendes Gespräch mit ihnen. Sollte es anschließend noch „bleibende Konflikte“ geben, seien arbeitsrechtliche Konsequenzen vorgesehen.
Die Mitarbeiter der christlichen Diakonie müssen sich entscheiden: für das Grundrecht auf freie Wahlen oder eine Kündigung.
Bei Alexander Wallasch äußert sich Rechtsanwalt Dirk Schmitz zu einem möglichen juristischen Nachspiel: „Wenn Schuch diese Erklärung nicht unverzüglich und öffentlich zurücknimmt, werde ich bis Ende nächster Woche bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Schuch stellen.“
Der Beitrag erschien zuerst bei exxpress.at.