Schon im Vorfeld gab es Gerüchte: Was passiert eigentlich mit Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke), wenn Sahra Wagenknecht Partei und Fraktion mit ihren Mitstreitern verlassen sollte?
Die Linkspartei hatte bereits bei ihrem Einzug eine wacklige Mehrheit im Parlament. 37 Sitze sind für eine Fraktionsbildung nötig, 39 Sitze erlangte die Partei bei der letzten Bundestagswahl. Dass die Linke überhaupt einzog, verdankte sie drei Direktmandanten – zwei davon aus Berlin, wo die Skandalwahl auf Landesebene zur Wiederholung führte, indes eine Wiederholung der Bundestagswahl bis heute von Karlsruhe aufgeschoben wird. TE hatte deswegen beim Bundesverfassungsgericht sogar Klage erhoben.
Neun Abgeordnete könnten nach der Wagenknecht-Gründung die Fraktion verlassen. Zwar versucht Wagenknecht derzeit, ihre neue Partei mit der Linken in einer Fraktion zu verbinden – ähnlich wie es CDU und CSU tun. Die Aussichten dafür sind angesichts des zerbrochenen Porzellans aber denkbar schlecht. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, dass sich Überläufer der SPD anschließen – wie etwa Thomas Lutze letzte Woche. Damit sank bereits vor Montag die Zahl der Linksmandate auf 38. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) könnte dieser Entwicklung nun den Rest geben.
Der Verlust des Fraktionsstatus würde zur Degradierung der Linken im Bundestag zur Gruppe führen. Zu den vielen Rechten, die eine Fraktion gegenüber einer Gruppe auszeichnet, gehört das Anrecht auf einen Bundestagsvizepräsidenten. Gemäß Geschäftsordnung ist jede Bundestagsfraktion durch einen Vizepräsidenten im Präsidium vertreten (Paragraf 2.1). Was aber bedeutet das für die Linkspartei, die ihren Fraktionsstatus zu verlieren droht?
TE hat deswegen eine Anfrage an die Pressestelle des Bundestags geschickt. Die Antwort: Obwohl es keine Linksfraktion mehr gibt, bleibt Pau Vizepräsidentin des Bundestags. Bei der Situation handele es sich zwar um ein Novum, wie auf Nachfrage bejaht wird. Aber eine Sprecherin verweist ebenfalls auf den Paragrafen 2.1: Die Amtszeit erfolge für die „Dauer der Wahlperiode“.
Das führt zu einer paradoxen Situation im Bundestag: Eine Fraktion, nämlich die AfD, hat bis heute keinen Bundestagsvizepräsidenten, obwohl ihr eigentlich einer zusteht. Und eine Bundestagsvizepräsidentin, die eigentlich eine Fraktion repräsentieren sollte, hat keine Fraktion mehr.