Das von Bundesernährungsminister Cem Özdemir (Grüne) geplante Werbeverbot für zuckerhaltige Produkte ist offensichtlich viel weitreichender als bisher angenommen. Das berichtet Bild unter Berufung auf den Referentenentwurf. Danach sind auch Werbeverbote für Milchprodukte, Brotarten sowie Obst- und Gemüsesäfte vorgesehen. So dürfen Milch und Milchgetränke, Getränke aus Soja, Nüssen oder Saaten weder Zucker noch Süßstoff enthalten, um beworben zu werden. Käse und Quark dürfen nur noch 20 Gramm Gesamtfett und 1,3 Gramm Salz enthalten (pro 100 Gramm), zitiert Bild aus dem Entwurf. Bei Butter und weiteren Fettaufstrichen dürfen Produkte mit über 20 Gramm gesättigter Fettsäuren und 1,3 Gramm Salz (pro 100 Gramm) nicht beworben werden.
Bei Buttermilch, saurer Milch und saurem Rahm, Joghurt, Frischkäse, gesüßten Quarkzubereitungen etc. gilt diese Höchstgrenze bei 2,5 Gramm Fett und 10 Gramm Zucker (pro 100 Gramm). Ein Komplettverbot ist für die Bewerbung von Kuchen, süßen Keksen und ähnlichem Kleingebäck vorgesehen. Auch Teig zur Herstellung dieser Backwaren und gebackene oder gekochte Desserts sind davon betroffen.
Auch verarbeitetes oder haltbar gemachtes Obst, Gemüse und verarbeitete oder haltbar gemachte Hülsenfrüchte dürfen nur noch zehn Gramm Zucker (pro 100 Gramm) enthalten. Das geplante Verbot soll für Werbung gelten, „die ihrer Art nach besonders dazu geeignet ist, Kinder zum Konsum zu veranlassen oder darin zu bestärken“. Betroffen sind zwischen 6 und 23 Uhr alle Medienarten und Werbemöglichkeiten, darunter Werbung im Hörfunk, Internet, in Zeitungen, auf Videoplattformen.
Auch Außenwerbung und Sponsoring wird verboten. Vorgesehen sind Geldbußen von bis zu 30.000 Euro, heißt es laut Bild in dem Entwurf.
(dts)