»Die für Samstag in Berlin geplanten Kundgebungen gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern dürfen stattfinden«, schreibt der Tagesspiegel, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg habe in der Nacht „im Wesentlichen“ zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts vom Freitag bestätigt: »Damit seien die beiden Versammlungsverbote des Berliner Polizeipräsidenten vorläufig außer Vollzug gesetzt.«
Die Welt: »Der umstrittene Demonstrationszug sowie die Kundgebung gegen die Corona-Politik können am Samstag in Berlin stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am frühen Samstagmorgen in zweiter Instanz, dass das Verbot der Berliner Polizei keinen Bestand hat. Diese Entscheidung ist nun rechtskräftig.«
Der »Demonstrationszug gegen die Corona-Politik« soll »aber eine andere als die geplante Strecke nehmen und durch größere Straßen führen: von der Leipziger Straße zum Tiergarten, durch die Tiergartenstraße und Hofjägerallee zum Großen Stern und dann auf die Straße des 17. Juni.« (Tagesspiegel)
Bei den Demonstrationen müssen alle möglichen Abstands- und sonstige Hygiene-Regeln eingehalten werden. Im tatsächlichen Ablauf wird es also auf das Verhalten der Polizei ankommen. Diese ist nicht zu beneiden. Denn sie kann den Erwartungen der Demonstranten und der Berliner Politik nicht gleichzeitig gerecht werden. »Sollten sich die Demonstranten nicht an Abstands- und Maskenregeln halten, werde man die Demonstration „zügig“ auflösen«, hat Einsatzleiter Stephan Katte von der Berliner Polizei angekündigt.
Demonstrations-Initiator Michael Ballweg wertete laut Tagesspiegel »die Entscheidung des Gerichts als Erfolg für „unsere Grundrechte, die wir haben und die wir uns nicht genehmigen lassen müssen“ … Er betonte, dass die Demonstration am Samstag friedlich ablaufen solle. „Diejenigen, die zu Gewalt aufrufen, gehören nicht zu uns.“«
Zu den Demo-Auflagen meldet die Berliner Zeitung (BZ):
»„Es gibt keine Auflage zum Mund-Nasen-Schutz“, sagt ein Sprecher der Berliner Polizei der Berliner Zeitung gerade. Es gilt also keine Maskenpflicht für die Corona-Demonstranten bei Demonstration und Kundgebung.
Der Veranstalter habe aber dafür Sorge zu tragen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Teilnehmern gehalten werde, sagte ein Sprecher der Berliner Polizei der Berliner Zeitung. Er müsse mit Ordnern für Einhaltung der Abstände sorgen und mit Durchsagen auf die Regel aufmerksam machen. Auf der Kundgebung auf der Straße des 17. Juni ab 15.30 Uhr müsse die Bühne „weiträumig abgegittert“ werden – wie vom Verwaltungsgericht Berlin verlangt. „Wir stehen in engem Kontakt mit dem Veranstalter und werden darauf achten, dass die Auflagen beachtet werden“, so der Polizeisprecher.«
Ein TE-Leser berichtet gestern abends:
Ich war jetzt von 15 Uhr bis 20 Uhr am Brandenburger Tor, am Kanzleramt, Reichstag und in diversen Seitenstraßen.
Habe mich auch mit einigen Demoteilnehmern unterhalten. Die Demo war schon da, als ich um 15 Uhr gekommen war. Danach kamen immer mehr Leute. Teilweise aus ganz Europa, aber auch aus Schwaben, Bayern, Leipzig, Potsdam usw. Einige sind sogar extra mit dem Radel angereist. Habe nette Gespräche geführt und viele Infos bekommen.
Das Publikum ist bunt gemischt. Die Mitte der Gesellschaft wird repräsentiert. Nazis habe ich nicht gesichtet. Eher junge Leute, Rentner, Ausländer,
…TV ist auch da.
Das Polizeiaufgebot ist massiv, so wie ich es gestern Abend hier vorausgeahnt habe. Von ganz Deutschland Polizeikräfte und zwar aus Bayern, Baden Württemberg, Hessen usw.
Bundespolizei ist auch anwesend und zwei Wasserwerfer habe ich in der Nähe des Kanzleramtes in Bereitschaft gesehen.
An diesem Samstag schaut nicht nur Deutschland nach Berlin. Und viele Bürger mit keinem guten Gefühl.