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Oberlandesgericht untersagt der „Tagesschau“ Falschbehauptung von „Correctiv“

Ein weiterer Schlag gegen die Story vom angeblichen „Deportationstreffen“: Ein Gericht untersagte dem NDR eine zentrale Behauptung. Besonders peinlich für die ARD: Sie kolportierte die Darstellung von „Correctiv“. Langsam wird es teuer für Medien, Correctiv nachzuplappern.

Die Behauptungen der teilweise staatlich finanzierten Plattform „Correctiv“ über die angeblich bei einem Treffen in Potsdam im November 2023 geschmiedeten „Deportationspläne“ sind abermals vor Gericht demontiert worden. Ein Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg verbietet NDR und Tagesschau, die Darstellung zu wiederholen, bei dem Treffen im Landhaus Adlon am 25. November 2023 sei die Ausweisung deutscher Staatsbürger von den Teilnehmern diskutiert worden (Beschluss vom 23.07. 2024, 7 W 78/24).

Die Hauptnachrichtensendung der ARD hatte Anfang 2024 diese Formulierung direkt von „Correctiv“ übernommen. Dagegen klagte der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, Teilnehmer des Treffens, und bekam nun Recht. Schon in einem vorangegangenen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg hatte „Correctiv“ eingeräumt, über keine Belege für seine damals verbreiteten Behauptungen zu verfügen.

Die Vertreter der Plattform beriefen sich darauf, in ihrer Veröffentlichung vom 10. Januar 2024 keine Tatsachen, sondern nur Meinungen mitgeteilt zu haben. Die „Tagesschau“ stellte seinerzeit die unbelegten Spekulationen von „Correctiv“ als Tatsachen dar. In einem anderen Verfahren vor dem gleichen Gericht erreichte Vosgerau, dass „Correctiv“-Chef David Schraven nicht mehr behaupten darf, die „Correctiv“-Darstellungen über das Treffen in Potsdam seien „prozessuale Wahrheit“. Das hatte Schraven jedenfalls in einem Interview mit der FAZ so verbreitet – falsch und zu Unrecht. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

In der jüngsten Entscheidung des Oberlandesgerichts heißt es: „Prozessual ist von der Unwahrheit der Behauptung der Antragsgegnerin (also NDR und Tagesschau) auszugehen, es sei bei dem Treffen in Potsdam die Ausweisung deutscher Staatsangehöriger diskutiert worden.“ Besonders peinlich für die ARD: In ihrem Beschluss stellte das Gericht auch fest, dass die „Tagesschau“ keinerlei eigene Recherchen unternahm, um den Wahrheitsgehalt des „Correctiv“-Artikels zu überprüfen – auch später nicht: „Die Antragsgegnerin (also NDR und Tagesschau) verweist lediglich auf Zeitungsartikel und um Mitteilungen von Correctiv“, so das Oberlandesgericht. Vosgerau kommentierte seinen juristischen Sieg so: „Es muß sich bei Journalisten bis zum ÖRR endlich herumsprechen: Wer ‚Correctiv‘ glaubt, verliert – kostenpflichtig.“

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