Die so genannte „Bundes-Notbremse“, die die Bundesregierung mittels einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes in dieser Woche noch durch den Bundestag bringen will, würde auf dem Feld der Corona-Politik sowohl die Länder als auch die Kommunen entmachten. Dagegen entwickelt sich mittlerweile nicht nur im Bundestag und in manchen Länderregierungen, sondern auch in den Kreisen Widerstand. Während der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Hans-Günter Henneke, in der FAZ über ein „fälschlich Bundeseinheitlichkeit suggerierendes, in Gesetz gegossenes Misstrauensvotum gegenüber Ländern und Kommunen“ schreibt, hat der Rheinisch-Bergische Kreis gehandelt – solange es noch geht.
Die Düsseldorfer Landesregierung hat für ihn wie für 45 andere Kreise oder kreisfreie Städte in NRW nach der gültigen Corona-Schutz-Verordnung am Montagabend die „Corona-Notbremse“ gezogen, weil die 7-Tagesinzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 lag. Bevor entsprechende Einschränkungen des öffentlichen Lebens am Mittwoch in Kraft getreten wären, hat der Rheinisch-Bergische Kreis am Dienstag nun eine „Allgemeinverfügung für die Aufhebung der Notbremse“ erlassen. In einer Bekanntmachung des Kreises wird Landrat Stephan Santelmann zitiert:
„So können wir für die Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Einzelhandel, Kultur und Sport auch ab dem kommenden Mittwoch bei den Öffnungsschritten bleiben, die am 8. März gegangen worden sind mit der Einschränkung, dass ein negativ bestätigter Test, welcher maximal 24 Stunden alt ist, vorliegt.“ Grundlage dafür sei, „dank des Engagements zahlreicher Anbieter sowie der Kreis- und Kommunalverwaltungen, eine ausreichende kreisweite Test-Infrastruktur, welche wir derzeit kreisweit stark ausweiten. Da dadurch mehr Tests durchgeführt werden, welche dem Schutz der Bevölkerung und der Bekämpfung des Infektionsgeschehens dienlich sind, ist diese Lockerung möglich, die bei den Bürgerinnen und Bürgern auch für Klarheit sorgt.“
Der WDR berichtet, dass laut NRW-Gesundheitsministerium 40 Kommunen wie der Rheinisch-Bergische Kreis die Option nutzen, Lockerungen mit Tests aufrechtzuerhalten.
Nach Inkrafttreten des verschärften Infektionsschutzgesetzes wäre eine solche Notbremse gegen die Notbremsung aus kommunaler Ebene nicht mehr möglich. Auch nicht, dass ein Verwaltungsgericht nach einer Klage Ausgangsbeschränkungen aufhebt, wie das im Märkischen Kreis geschehen ist.