Tichys Einblick
Nord Stream 2

Manuela Schwesig verliert Prozess – Bürger bezahlen

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin klagte gegen einen CDU-Politiker, der ihre Haltung gegenüber Russland kritisierte – und verlor. Ihren Anwalt und die Gerichtskosten muss aber nicht sie bezahlen, sondern die Bürger von Mecklenburg-Vorpommern.

Manuela Schwesig

IMAGO / Jens Schicke

Manuela Schwesig, SPD-Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, dem Land, in dem die Nord Stream 2-Pipeline deutschen Boden erreicht, ist mit einer Unterlassungsklage gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Christoph Ploß beim Landgericht Hamburg gescheitert. Das berichtet die Bild-Zeitung.

Es ging um Aussagen von Ploß bei seinem Auftritt in der Talkshow von Markus Lanz am 8. Februar: Da war er Schwesig wegen ihrer Haltung gegenüber Russland in der Ukraine-Krise scharf angegangen, was die Richter allerdings nun als „zulässige Wertung im politischen Meinungskampf“ bezeichneten. Ploß hatte im Wortgefecht mit SPD-Chef Lars Klingbeil behauptet, dass Schwesig sage, „diese Völkerrechtsverletzung, die interessiert mich nicht. Hauptsache, die Pipeline kommt in Betrieb“. Mit der Pipeline ist Nord Stream 2 gemeint.

In dem Unterlassungsbegehren des Schwesig-Anwalts stand laut Bild: „Ihre Behauptung über Manuela Schwesig ist unwahr; sie hat nichts Derartiges gesagt.“ Ploß solle eine Unterlassungserklärung abgeben, worin festgestellt wird, dass er 10.000 Euro zahlen müsse, falls er die Aussage wiederholt. Ploß ließ sich darauf nicht ein und kündigte gegenüber Bild an, er werde auch künftig „darauf hinweisen, dass Frau Schwesig auch bei einem russischen Einmarsch in die Ukraine die Inbetriebnahme von Nord Stream 2 nicht ausschließen will“.

Das Gericht gab ihm Recht: „Bei Berücksichtigung des Kontextes der Äußerung und des Charakters der Auseinandersetzung als hitzige Diskussion stellt sich die angegriffene Äußerung als politische Meinungsäußerung und nicht als Wiedergabe eines Zitats der Antragstellerin dar.“

Schwesig ist im Zusammenhang mit Nord Stream 2 in öffentliche Kritik geraten, weil sie die Schaffung einer „Stiftung Klimaschutz MV“ betrieb, deren Hauptzweck Aufgaben im Zusammenhang mit dem Weiterbau von Nord Stream 2 sind. Das Geld dafür kommt zum größten Teil aus Russland und der Geschäftsführer auch. Die Stiftung könnte man daher als eine deutsche Quasi-Baubehörde oder russische Tarnorganisation zur Umgehung amerikanischer Sanktionen begreifen. Wenn Nord Stream 2 jetzt in Folge der Reaktionen auf die russische Aggression in der Ukraine tatsächlich endgültig scheitern sollte, gehört Schwesig jedenfalls zu den großen Verliererinnen.

Normalerweise sind Niederlagen dieser Art für die unterlegene Seite nicht nur peinlich, sondern auch teuer, da für sie zu den eigenen Anwaltskosten auch noch die Gerichtskosten kommen. Diese Sorge zumindest hat Schwesig nicht. Weil sie die Klage nicht als Privatperson, sondern als Ministerpräsidentin führte, müssen nun die Steuerbürger von Mecklenburg-Vorpommern die Gerichtskosten und das Honorar der renommierten Hamburger Anwaltskanzlei Nesselhauf bezahlen.

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