Dass die Bundeskanzlerin die Macht der Bundesländer aushebeln will – zumindest in dem derzeit entscheidenden Feld der Coronapolitik ist seit Tagen bekannt. Das Bundeskanzleramt verhandelt Medienberichten zufolge schon darüber, welche Durchgriffsmöglichkeiten die Bundesregierung zusätzlich erhalten soll. Jetzt macht ihr früherer Bundesumweltminister Norbert Röttgen unter den Unionsabgeordneten im Bundestag Druck, das Infektionsschutzgesetz entsprechend zu ändern. Gemeinsam mit den Abgeordneten Johann Wadephul und Yvonne Magwas hat er ein Schreiben an zahlreiche Fraktionskollegen geschickt, das TE vorliegt und das wir im Folgenden komplett dokumentieren:
Betreff: Gemeinsame Initiative zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir hoffen, ihr hattet schöne und erholsame Ostertage!
Wir möchten Euch fragen, ob ihr Euch unserer Initiative zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes anschließen wollt. Wir sind der Meinung, dass neben den Landesregierungen auch der Bund zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt werden muss. Hier das ganze Statement:
„Bundestag und Bundesrat haben mehrfach festgestellt, dass die weltweite COVID-19 – Pandemie für Deutschland eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ bedeutet. Entsprechend sind nationale Gesetze angepasst worden, vor allem das Infektionsschutzgesetz des Bundes stellt inzwischen alle notwendigen Instrumente für angemessenes Handeln in der Pandemie bereit. Die Entscheidung, von den Instrumenten Gebrauch zu machen, liegt in der gegenwärtigen Fassung des Gesetzes bei den Ländern, die in dem Format der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten ein Jahr lang ihr Handeln in der Pandemie bundesweit miteinander abgestimmt haben. Zuletzt und andauernd ist aber eine Einigung auf gemeinsames Handeln nicht mehr möglich gewesen. Dadurch wurde die Schwäche des Infektionsschutzgesetzes sichtbar, die darin besteht, dass dieses Gesetz nur die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, mit denen die Ziele des Gesetzes erfüllt werden sollen, nicht aber die Bundesregierung. Der Bundestag muss diese Lücke im Infektionsschutzgesetz zügig schließen. Es ist eine Frage unserer Verantwortung als Bundesgesetzgeber, dem Bund (zusätzlich) dieselben Handlungsmöglichkeiten zu geben wie den Ländern, nämlich durch Rechtsverordnung die Durchsetzung der nationalen Ziele des Infektionsschutzgesetzes zu gewährleisten. Da zudem der Bund die wesentlichen finanziellen Folgen trägt, muss er mindestens auch Regelungskompetenz für die eigentlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie erhalten. Die Zeit drängt. Mit jedem Zuwarten werden die Schäden größer. Wir fordern daher, dass die Koalitionsfraktionen baldmöglichst einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen.“
Wir würden uns freuen, wenn sich möglichst viele der Initiative anschließen. Bitte gebt uns bis Donnerstag, 12 Uhr Bescheid. Rückmeldungen bitte an das MdB-Büro Röttgen.
Herzliche Grüße
Norbert Röttgen
Johann Wadephul
Yvonne Magwas