Tichys Einblick

Niederlage der Stadt Essen gegen die AfD

Die Kommune versuchte, den Parteitag Ende Juni in der Grugahalle mit einem Winkelzug zu verhindern. Das, entschied jetzt das VG Gelsenkirchen, ist rechtswidrig

picture alliance / Sven Simon | Malte Ossowski

Die Stadt Essen ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen mit ihrem Versuch gescheitert, den Bundesparteitag der AfD am 29. und 30. Juni in der Grugahalle mit einem formalen Winkelzug zu verhindern.

Die Messe Essen, an der die Stadt eine Mehrheitsbeteiligung hält, hatte zusätzlich zu dem schon 2023 geschlossenen Veranstaltungsvertrag von der Partei eine Selbstverpflichtung verlangt, dass auf dem Parteikonvent keine strafbaren Parolen fallen dürfen. Im Fall der Verpflichtungsverletzung sollte die Partei eine Strafe von 500 000 Euro zahlen. Das lehnte die AfD ab. AfD-Vize Peter Boehringer sagte, es sei unmöglich, „bei 1800 Teilnehmern und externen, parteifremden Besuchern einer Veranstaltung jede strafrechtlich heikle Wortmeldung vorab kennen und verhindern zu können“. Außerdem werde von anderen Parteien keine vergleichbare Verpflichtung verlangt.

Darauf kündigte die Stadt auf Initiative von Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) den Vertrag. Das, entschied nun das VG Gelsenkirchen in einer einstweiligen Verfügung, ist rechtswidrig. Die Stadt Essen müsse auf die Messe einwirken, den geschlossenen Vertrag einzuhalten.

Der Kommune nützte vor Gericht auch ihr in Auftrag gegebenes Gutachten nicht, dass die Gefahr strafbarer Aussagen auf dem Parteitag beurteilen sollte. Dieses Gutachten stammt von einem Soziologen ohne juristische Kenntnisse, und kostete die Stadt 5000 Euro. Das VG Gelsenkirchen maß ihm keinen Wert bei.

Nach ständiger Rechtsprechung müssen Kommunen Räumlichkeiten für Parteiveranstaltungen zur Verfügung stellen, wenn sie dies schon in der Vergangenheit für anderen politischen Kräften getan hatten. Mehrere Gerichte urteilten schon in der Vergangenheit, dass dann keiner einzelne Partei ein Mietvertrag verweigert werden dürfe.

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