Laut Gesetzesauftrag hat das Bundesverfassungsgericht das verfassungsmäßig bestimmte politische Leben zu kontrollieren, und dies unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Grundrechte des Bürgers. Insoweit ist das Gericht Hüter der deutschen Verfassung. Das ist eine für die Demokratie essentielle Aufgabe. Aber wird das Bundesverfassungsgericht dem noch gerecht?
Schon häufig wurde der Vorwurf laut, dass es selbst Politik mache, an die Stelle des Bundestags und der Länderparlamente trete. Aus dem Kontrolleur wird der Gesetzgeber, der an die Stelle der gewählten Abgeordneten tritt. Das ist nicht die Aufgabe des Gerichts; es soll die Verfassungsmäßigkeit überprüfen.
Unbegrenzt erhöhte Rundfunkbeiträge
Mit seinem jüngsten Rundfunkurteil bestätigt das Höchstgericht diesen Vorwurf. Das Urteil besagt, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio die Rundfunkgebühren erhöhen können, wenn sie einer Kommission aus Beamten den Eindruck vermitteln, sie könnten mehr Geld brauchen. Nichts einfacher als das! Geld brauchen kann jeder. Die Länderparlamente sind damit entmachtet: Sie dürfen weder Reformen noch Verschlankungen einfordern; sie sind nur noch Abstimmungsmaschinen, die den teuersten Rundfunk der Welt weiter füttern müssen, wenn er seine vielen Riesenschnäbel aufsperrt. Damit sind ARD und ZDF endgültig zum Staat im Staat geworden, der seine Bürger ausplündern darf – ohne irgendeine Kontrollmöglichkeit durch Parlamente.
Wie inhaltlich kompetent sind die Richter?
Aber nicht nur um das Verfassungsrecht geht es. Die Kompetenz der Richter muss auch inhaltlich angezweifelt werden. So schreiben die Richter in ihrem jüngsten Urteil:
In Zeiten »vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits« wachse die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Sender sollten die Wirklichkeit durch »authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten«, unverzerrt darstellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken.
Weltfremder kann man ARD und ZDF kaum beurteilen. Sie wenden hunderte von Millionen für Fußball auf; verplempern Zeit und Geld der Zuschauer mit Trash, reduzieren Nachrichten und wirtschaftliche Information auf ein Minimum und das Dargebotene ist dann zu allermeist linker Haltungsjournalismus, bei dem private Vorurteile als sorgfältig recherchierte Informationen vorgetäuscht werden. Und das ist unantastbar? Unreformierbar? Unkritisierbar von denen, die das bezahlen müssen? Und Parlamente sind Nick-Maschinen, die das durchwinken müssen?
Die Urteile sind nicht unanfechtbar
Schlimmer als dieses Plagiat ist: Die Annahmen und Behauptungen gehen an der Realität vorbei. Gehört wurden nur die üblichen Klima-Aktivisten aus dem regierungshörigen Potsdamer Klimainstitut, aber nicht wirkliche Wissenschaftler und Fachleute. Auch Gewerkschaften, Unternehmer und andere Betroffene wurden nicht gehört. Es ist eine Art Regierungsbestätigungsurteil gefallen. Vahrenholt und sein Fach-Kollege Sebastian Lünig haben in einem schmalen Band dokumentiert, welche sachlichen Fehler, falschen Abwägungen und einseitige Sichtweisen zu diesem Urteil geführt haben, das Deutschland zukünftig schwer belastet. Es ist schlicht schauerlich und erschreckend, wie schlicht aktivistisch dieses Gericht urteilt.
Die aufgegebene Unabhängigkeit
Nun werden die Verfassungsrichter von den Parteien bestimmt, oder soll man sagen: Ausgekungelt? – und dann von Bundestag und Bundesrat bestimmt. Jede Partei kriegt ihre Richter. Früher wurde diese Parteilichkeit durch die fachliche Kompetenz kompensiert. Es waren große Persönlichkeiten, die die rote Robe trugen wie etwa der frühere Bundespräsident Roman Herzog. Andreas Vosskuhle hat zuletzt ein Urteil erwirkt, das sich kritisch mit den Miilliardenlasten für den deutschen Steuerzahler durch die EURO-Politik auseinandergesetzt hat und die Frage stellte, ob der Deutsche Bundestag nicht doch sein Haushaltsrecht an die EU-Kommission abgegeben habe. Udo di Fabio hat als Richter die Wichtigkeit der Rolle der Familie betont und davor gewarnt, die Freiheitsrechte zu beschneiden und durch einen anonymen Apparat der Globalisierung zu ersetzen.
Doch zunehmend hat Angela Merkel auch diese Institution zerstört. Präsident ist Stephan Harbarth, ein ausgewiesener Wirtschaftsanwalt. Vom Verfassungsrecht hat er ungefähr so viel Ahnung wie Annalen Baerbock vom Völkerrecht. Weder ist der Verfassungsrechtler noch wie sonst gefordert Rechts-Wissenschaftler. Allerdings hat er das in Augen Merkels große Verdienst, dass er als ihr Abgeordneter den Migrationspakt durch den Deutschen Bundestag gepeitscht hat. Solcherart sind neuerdings Herkunft, Verpflichtung und Kompetenz deutscher Verfassungsrichter. Noch dazu lassen sie sich am Vorabend einer Entscheidung, die sich mit Merkels höchst umstrittener Beseitigung des gewählten Thüringer Ministerpräsidenten befasst, von der Kanzlerin noch zum „Gedankenaustausch“ einladen.
Da werden wir ständig mit Nachrichten bombardiert, dass die Regierungen in Polen und Ungarn auch Einfluß auf ihre Verfassungsgerichte nehmen und beispielsweise Richter mit belasteter Vergangenheit aus Zeiten der kommunistischen Diktatur entlassen. Man hat den Verdacht, dass wir diese Nachrichten sehr einseitig und vorurteilsbehaftet weiter hören werden – aber kaum kritische Informationen zur Rolle der abgerichteten Richter in Karlsruhe.
Dafür werden ARD und ZDF schon sorgen. Sie wissen, was sie einer Politik und einem Gericht schuldig sind, das schon früher in mehreren Urteilen diesen Sendern ein Bestandsgarantie ausgesprochen hat, obwohl die ursprüngliche Begründung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weggefallen ist: die frühere Frequenzknappheit, die nur ein und später zwei Programme ermöglichte. Heute haben wird hunderte von Kanälen, aber das Bundesverfassungsgericht erfindet immer neue Ausreden, um ihren Politikern die genehmen Sender zu erhalten. Und jetzt ist auch deren Finanzierungerst einmal ohne Begrenzung garantiert ….
Warum das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgericht skandalös ist, begründen Fritz Vahrenholt und Sebastian Lüning in ihrem Buch „Unanfechtbar“: