Die Entscheidung von Facebook, einen Hinweis auf die „Petition 2018“ und die Aufforderung, sie zu unterzeichnen, als „Hassrede“ zu löschen, ist rechtswidrig. Das entsprechende Urteil des Landgerichts Bamberg (AZ 23 O 68/19) ist seit 12. Oktober rechtskräftig, da der Internet-Konzern darauf verzichtete, Berufung einzulegen. Damit gewann der Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel sowohl das Eil- als auch das Hauptsacheverfahren gegen Facebook.
Beide Verfahren hatten aus mehreren Gründen eine große Öffentlichkeitswirkung. Was war passiert? Ein Facebook-Nutzer postete vor zwei Jahren den Link zu der „Petition 2018“, der auf die Seite des Bundestages führt, und forderte seine Leser auf, diese Petition zu unterzeichnen. Entstanden war die „Petition 2018 aus der „Erklärung 2018“, in der sich prominente Erstunterzeichner und mehr als 100 000 Bürger gegen die illegale Migration aussprachen. Die Petition
forderte von der Bundesregierung, zwischen Asylrecht und Einwanderung zu unterscheiden; außerdem schlug sie die Einrichtung eines Expertenrats vor, der Wege zu einer verfassungskonformen und breit akzeptierten Migrationspolitik vorschlagen sollte.
Die willkürliche Löschung des Facebook-Postings zur „Petition 2018“ gab den Anstoß für die Gründung des Unterstützungsfonds „Meinungsfreiheit im Netz“: Die Publizisten Henryk M. Broder, Vera Lengsfeld und Alexander Wendt riefen damals zu Spenden auf, um Gerichtsverfahren gegen die Einschränkung der Meinungsfreiheit zu unterstützen. Der Fonds ermöglichte seitdem diesen Prozess und zahlreiche andere gegen Facebook.
Weder im Eil- noch dem Hauptsacheverfahren drangen sie damit durch. Die Richter verwarfen die Sperre als rechtswidrig und urteilten, die Einstufung des Posts als „Hassrede“ sei absurd und auch von den Gemeinschaftsstandards von Facebook selbst nicht gedeckt.
Der Fonds „Meinungsfreiheit im Netz“ unterstützte zahlreiche Verfahren, unter anderem die erfolgreiche Klage von TE gegen die Plattform Correctiv. Auch zwei Jahre nach seiner Gründung unterstützen zahlreiche Bürger den Fonds mit kleineren und größeren Beträgen, um weitere meist kostenintensive Prozesse gegen große Internet-Plattformen möglich zu machen.