Tichys Einblick
Ein Sieg der Meinungsfreiheit

Necla Kelek siegt letztinstanzlich gegen die Ahmadiyya Muslim Jamaat vor Gericht

Das Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt die Presse-, die Meinungs- und die Religionsfreiheit, denn zur Religionsfreiheit gehört auch die negative Religionsfreiheit.

imago images / teutopress

Die Soziologin Necla Kelek hatte am 23.8.2017 in einem Interview mit dem Deutschlandfunk in der Sendung „Im Gespräch“ geäußert, dass ihrer Meinung nach die Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ) eine „Sekte“ sei, die „den Islam wortwörtlich“ umsetzen wolle und sich „nicht mit den Gewaltstellen im Koran auseinandersetzen“ würde. Zudem könne man „nicht einfach ein- und austreten“. Gegen diese Einschätzung ging die AMJ gerichtlich vor. Die Auseinandersetzung zog sich über drei Instanzen hin. Der Bundesgerichtshof hat nun am 7.10.2020 das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 6.2.20 bestätigt, der der Soziologin und Publizistin das Recht einräumt, diese Meinung weiterhin öffentlich zu vertreten.

Für die AMJ stellt das Urteil eine Niederlage dar, weil sie sich als Alternative zu anderen Islamverbänden darzustellen versucht, indem sie behauptet, weltoffen zu sein. In der Pressemitteilung heißt es hierzu: „Als Stimme der Organisation tritt die immer mit großem Schleier auftretende Kolya Mariam Hübsch in Erscheinung, die die Frauenapartheid verteidigt und den Harem, das islamische Frauengefängnis beiläufig als „safe space“ sicheren Ort beschreibt. In einigen Bundesländern (Hessen , Hamburg) sind sie (die AMJ) als Körperschaften öffentlichen Rechts anerkannt, können am islamischen Religionsunterricht mitwirken oder werden wie in Thüringen vom Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Die Linke) hofiert.“ Hübsch votiert für die Verschärfung des Blasphemieparagraphen, der in einer freiheitlichen Gesellschaft abgeschafft gehört.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat die Presse-, die Meinungs- und die Religionsfreiheit gestärkt, denn zur Religionsfreiheit gehört auch die negative Religionsfreiheit. Es ist insofern bemerkenswert, weil es in Zeiten, in denen migrantische Organisationen (NDO) ein eigenes Einwanderungsministerium, die Änderung des Staatsziels und Änderungen im Grundgesetz, massive Quotierungen, sowie die Einschränkung der Meinungsfreiheit fordern, die Bürgerrechte zum Opfer staatlich geförderter Identitätspolitik zu werden drohen.

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