Das alte München, es mag so und so Geschichte sein. Jene Zeit, in der sich noch ein Engel im Hofbräuhaus verlieren konnte, weil es dort sicher schöner war als im Himmel, wo er ja doch nur frohlocken sollte, um dann mit etwas Manna abgespeist zu werden. Zum Frohlocken ist die aktuelle Lage nun keineswegs. Vorbei scheinen die Zeiten, da es auf einen Rausch mehr oder weniger nicht ankam, wo dieses lokale Brauchtum von allen Menschen wo nicht geschätzt, so doch respektiert wurde. Alles vorbei.
Ein junger Mann von 18 Jahren erlebte nun, was ein Rausch im „neuen München“ (Novum Monachum) bedeuten mag. Für einen Afghanen von 20 Jahren bildete es den Anlass oder Vorwand, den jungen Mann zu überwältigen und über Stunden „sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen“, ihn mithin zu vergewaltigen. All das geschah in der Münchner U-Bahn, am Bahnhof Max-Weber-Platz, in unmittelbarer Nähe des Maximilianeums, des Sitzes des Bayerischen Landtags, wo fünf Stunden lang niemand eingriff oder die Polizei informierte. Ein Polizeisprecher sagte, dass sei „noch ein Rätsel“. Apropos Rätsel: Unter anderem die Bild berichtet: „Über mehrere Stunden nahm der Täter laut Polizei „sexuelle Handlungen an ihm“ vor.“ Wenn diese Untat sich über mehrere quälende Stunden vor Sicherheitskameras abgespielt hat, stellt sich unmittelbar dazu nicht nur die Frage, warum Passanten nicht die Polizei gerufen, sondern auch nach spätestens einer Stunde kein Beamter dort zugegen war. Hat keiner einen Blick auf diese Bilder? Wird das Material nur im Nachhinein ausgewertet? Wozu dienen dann „Sicherheits“-Kameras? Noch einmal Fragen über Fragen.
Der 18-Jährige sei ein Sprachschüler aus Polen, der den ganzen Abend ausgelassen gefeiert habe. Da sind sie wieder, die alten Zeiten … Später sei er so müde gewesen, dass er sich auf dem U-Bahnsteig hinlegen und schlafen musste.
Zum Abschluss nahm der Afghane dem Polen noch das Handy ab, was den Hasscharakter seiner Tat bestätigte. Jener Charakter, den auch die Antanzereien auf dem Domplatz in Köln hatten, wo den „angemachten“ Mädchen ebenfalls oft Wertsachen und Handies fehlten. In diesem Fall hat eine Videokamera das Geschehen offenbar stundenlang aufgezeichnet. Der junge Pole ging zunächst nach Hause, um später bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Der Afghane, wohl mit Wohnsitz in München, konnte durch das Handysignal des Geschädigten festgenommen werden und wurde alsbald einem Haftrichter vorgeführt. Er befindet sich in Untersuchungshaft.
Das Regensburger Urteil und seine Botschaft
Erst jüngst erregte der Fall des Regensburger Serienvergewaltigers Mohammad M. (angeblich 23) Aufsehen, der fünf junge Frauen belästigt und zwei darunter anschließend vergewaltigt hatte. Auch die „Belästigungen“ von teils minderjährigen Mädchen waren keineswegs handzahm, sondern durchaus zugreifend: Küssen, Befummeln, und einmal führte das trotz Zurückweisung einer 16-Jährigen zur Vergewaltigung. Eine 19-Jährige zwang Mohammad zum Oralverkehr.
Verhaftet wurde er – wie inzwischen allseits bekannt sein dürfte –, als er Ende Januar vom Heimaturlaub (!) in Afghanistan (!) zurückkehrte. Für den Richter war der Alkohol der Täter. Ansonsten sei Mohammad vorbildlich integriert. Der Erziehungsgedanke stand im Vordergrund, und so kam der mehrfache Vergewaltiger frei, während verschiedene seiner Opfer weiter in Therapie sind und an dem, was sie erleben mussten, leiden. Ein „üblicher Vorgang“ sei das alles, beschied ein Gerichtssprecher.