Erneut Hunderttausende auf den Straßen – Polizei setzt Demo-Verbote mit Pfefferspray durch
Redaktion
Die Proteste gegen die Impfpflicht werden von Polizeimaßnahmen überschattet – manche Kommunen versuchen offenbar, Kritik an den Corona-Maßnahmen mit Pfefferspray zu verhindern. In München hob ein Verwaltungsgericht zwei Demo-Verbote auf.
Am Montag demonstrierten erneut Hunderttausende Menschen gegen die Corona-Politik und die Impfpflicht. Allein in Thüringen demonstrierten Polizeiangaben zufolge 21.000 Menschen, in Nürnberg allein 5.500 für die „Wiederherstellung der Grundrechte“, 3.000 demonstrierten in Pforzheim, Tausende in München und Köln, in Cottbus 2.500, mehrere Tausend in Berlin bei verschiedenen Aufzügen. Über 1.000 Veranstaltungen wurden deutschlandweit angekündigt. Teilnehmer sprechen von deutlich höheren Teilnehmerzahlen.
Am Montag vor drei Wochen waren nach Angaben der Bundespolizei 179.200 auf den Straßen, am Montag vor zwei Wochen 236.000 und letzten Montag 261.400 Bürger, die gegen Corona-Maßnahmen demonstrierten. Auch diesen Montag waren es wieder Hunderttausende.
Überschattet wurden die Proteste diesmal von einem zunehmend repressiven Polizeivorgehen. Immer mehr Städte erlassen Allgemeinverfügungen, die Corona-Spaziergänge generell verbieten. Die Polizei soll diese Proteste dann auflösen – ein Befehl aus der Politik, der zwangsläufig zu Gewalt führt.
In den Demo-Hotspots Rostock, Cottbus und Magdeburg wurden die Demonstrationen wegen Verstoßes gegen die Corona-Auflagen verboten, die Polizei kesselte die Demonstranten ein. In Rostock setzte die Polizei großflächig Pfefferspray ein.
In Rostock kam es im Anschluss zu Ausschreitungen, unter die Demonstranten gemischte Hooligans aus der Fußballszene warfen Flaschen auf die Polizei. Es wurde nach Angaben der Polizei ein „Schießkugelschreiber“ mitsamt Munition sichergestellt. Auch in Cottbus setzte die Polizei Reizgas ein; die Demonstranten hatten gar nicht die Chance, friedlich zu demonstrieren.
Diese präventiven Demo-Verbote mithilfe von Allgemeinverfügungen sind hoch umstritten und angesichts extrem niedriger Infektionsgefahr im Freien verfassungsrechtlich nur schwer zu begründen.
In München wurde das nun auch gerichtlich festgestellt. Das Verwaltungsgericht hob Verbote für zwei Demonstrationen auf: Das Mittel eines präventiven Verbots sei hier unverhältnismäßig. Es gelte, die Versammlungsfreiheit zu achten und mildere Mittel zu verwenden. Ein herber Schlag für die Stadt, die mit einer Allgemeinverfügung alle „Corona-Spaziergänge“ verboten hatte – und damit zum zweifelhaften Vorbild für viele andere Städte in Deutschland wurde.
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