Die Dunkelziffer (ca. eine Million Arbeitnehmer) ist enorm hoch, da Betroffene oftmals davor zurückschrecken, solche Handlungen anzuzeigen. Das Thema „Mobbing“ war einst in den Medien ein begehrtes Thema. Mobbingvereinbarungen schossen wie Pilze aus dem Boden, um diesem tagesaktuellen Thema politisch korrekt Folge zu leisten. Inzwischen ist diese Rubrik aus dem Fokus weitestgehend verschwunden. Dabei ist der damit verbundene Psychoterror mindestens so präsent wie immer, nur hat man sich medial inzwischen auf allerlei anderweitige echte und ausgedachte Diskriminierungen eingeschossen.
Etwas ist jedoch seit 2015 hinzugekommen: man muss um seine bürgerliche Existenz bangen, wenn man sich außerhalb des Klatschpublikums stellt: „Wer schweigt stimmt zu.“, oder gar eine „nichtkonforme Meinung“ vertritt. Ein weiterer Unterschied zu früheren Jahren besteht darin, dass die Verfolgung der unliebsamen Mitarbeiter bis hin in die sozialen Netzwerke erfolgt. Das musste auch der Autor dieses Artikels erfahren, dem vorgehalten wird, er würde im Herbst ein Buch über Mobbing zu schreiben, was seinerzeit im zeitigen Frühjahr auf Facebook angekündigt wurde. Doch anstatt ein fälliges Buch über Mobbing, beispielsweise in der Brandenburger Polizei, zu veröffentlichen, wird es nun „nur“ ein Buch über Mobbing an Schulen (Vorbestellungen möglich) werden. Ein bereits zuvor veröffentlichtes Buch zum Kinderschutz war bereits sehr erfolgreich. Aber das mit dem Polizei-Mobbingbuch kann ja noch werden, denn seit Frau Sarrazin ist rechtlich klar, dass man die Verantwortlichen auch mit Namen und Dienststellung benennen kann. Hierzu reicht es schon, wenn ein reguläres Mobbingverfahren mit allerlei Tricks und Kniffen verhindert wird, um ja keine Aufklärung herbeizuführen.
Nicht selten versucht man den/die Gemobbten mit einem errichteten enormen Bedrohungsszenario mundtot zu machen und nachhaltig in seiner Gesundheit zu schädigen. Niemand ist verpflichtet, sich als Mobbingopfer einen menschenrechts- und grundgesetzwidrigen Maulkorb umlegen zu lassen. „Treu und Glauben“ ist eben keine einseitige Geschichte, wir leben nicht mehr zu Kaisers Zeiten. Das wurde durch die Rechtsprechung, zum Unwillen der Behördenleiter, berücksichtigt.
Was ist Mobbing?
„Das sind Geschehensprozesse in der Arbeitswelt, in denen destruktive Handlungen unterschiedlicher Art wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen Einzelne vorgenommen werden und dessen ungebremster Verlauf für die Betroffenen dazu führt, dass ihre Befindlichkeit und Gesundheit beeinträchtigt werden, ihre soziale Isolation und Ausgrenzung zunehmen und regelmäßig im Verlust ihres bisherigen beruflichen Wirkbereichs endet.“ (Wolmerath & Esser 2008, S. 22). Die wichtigste Vorgehensweise dabei ist eine perverse Kommunikation. Dabei wird die Sprache manipuliert und entstellt. Lügen und unbeweisbare Behauptungen, Sarkasmus, Spott und Verachtung usw. werden in paradoxer Abfolge eingesetzt. Die Diskrepanz zwischen scheinbar undramatischen Attacken und dramatischen Auswirkungen gibt dem unerfahrenen Beobachter Rätsel auf. Er kommt leicht zur Vermutung von Überempfindlichkeit des Betroffenen. Ein Mobbingfall setzt sich aus einer Vielzahl solcher Attacken, Manipulationen, Demütigungen, Ausgrenzungen, Verunsicherungen, Belästigungen oder Diskriminierungen zusammen, die über einen längeren Zeitraum einwirken. (Arbeitsbroschüre, Gewerkschaft der Polizei, Nr. 16).
Abstreiten, leugnen, unter den Teppich kehren
Es gibt allerdings keine einheitliche Mobbingdefinition und wir finden ganz verschiedene Beschreibungen. Deshalb fällt es beispielsweise dem Dienstherrn oder der Unternehmensführung leicht, Mobbing abzustreiten. Vorgesetzte mauern bei diesem Thema, da nicht sein kann, was nicht sein darf – und zwar deutschlandweit. Stattdessen werden zahnlose Alibi-Papierlagen geschaffen, die regelmäßig in der Ablage links unten verstauben. So wird die Chance verkannt, reinen Tisch zu machen, da nur so ist eine konstruktive Teamentwicklung möglich ist. Stattdessen werden Probleme lieber geleugnet und der Gemobbte als Querulant abgestempelt, ohne dabei den Gesamtorganismus einer Organisation zu betrachten. Es gibt bestimmte Strukturen mit einer damit einhergehenden Führungs(un)-„Kultur”, die Mobbing begünstigen. Die Polizei ist mit ihrer strengen Hierarchie dafür geradezu prädestiniert. Leichtes Spiel für Personen mit diversen narzisstischen Charakterzügen, die ihre Profilierung und Karriere erfolgreich auf Kosten anderer betreiben. Dann kommt es schnell zu regelmäßigen Angriffen auf Menschen, die sich aus irgendwelchen Gründen von anderen unterscheiden. Hat der Gemobbte in der Folge endlich aufgegeben und ist aus dem Team ausgeschieden, wird zur allgemeinen „Überraschung“ bald der nächste Mitarbeiter gemobbt.
Mobbing stabilisiert Führungsstrukturen
Warum ist das so? Weil daraus die Führungskultur durch den Weggang des Gemobbten als bewährt hervorgegangen war und die Persönlichkeitsmerkmale der Täter unangetastet blieben. Jedes folgenlose antisoziale Verhalten führt dazu, dass in immer kürzeren Abständen immer perversere Angriffe legalisiert werden, da sich die Täter in ihrem Umgang gegenüber den auserwählten Opfern durch Nichtahndung gestärkt fühlen. Dreht sich die Spirale der Perfidität somit ungestört weiter, gibt es bald kein Zurück mehr. Viele Mitläufer machen schon deshalb gemeinsame Sache, damit sie nicht selbst die nächsten Auserwählten auf der Klaviatur der Niedertracht werden. Behörden und Unternehmen, die Mobbing einräumen, müssten dann zugeben, dass mit ihrer Arbeitsorganisation und der Personalauswahl ihrer Führungskräfte etwas falschgelaufen ist. Mir ist bisher noch keine Verwaltung bekannt geworden, die jemals einen ihrer Fehler zugegeben hätte, selbst bei einem glasklaren Beweis. Mobbing dient einer kalten Personalpolitik, um rechtliche Gepflogenheiten zu umgehen, mit anderen Worten: Sie etabliert sich, um einen Aufwand für Konfliktlösungsverfahren, Einhaltung von Rechtsvorschriften und Schriftverkehr mit Rechtsanwälten in einer Grauzone, bis hin zur Illegalität wegzudrücken. Außerdem braucht man keine Täter gegen deren Willen umsetzen, Disziplinarmaßnahmen einleiten usw. Es profitieren in der Summe somit ganz viele davon, wenn der Geschädigte als krank und querulatorisch abgetan und wie jemand, der gleichzeitig Flöhe und Läuse hat, entfernt wird.
Wer Mobbing zulässt, begeht massive Gesetzesverstöße
Mobbing ist zwar leider kein eigener Straftatbestand, kann aber viele einzelne Straftaten enthalten wie: unterlassene Hilfeleistung, Sachbeschädigung, Nötigung, Verleumdung oder üble Nachrede, u.v.m. Außerdem beinhaltet es Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz, denn jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer gegen menschenverachtende Auswüchse dieser Bösartigkeiten zu schützen. Mobbing verstößt vor gegen das Beamtenrecht („vertrauensvolle Zusammenarbeit“) und ist damit durch ein Verfahren gegen den bzw. die Täter zu ahnden. Soweit die geduldige Papierlage.
Ein Vorgesetzter, der von Mobbinghandlungen Kenntnis hat und nicht einschreitet, begeht selbst beamtenrechtliche Verfehlungen. Es kann nicht sein, dass Beamte, die selbst in Sold und Lohn stehen, andere Beamte belästigen, schikanieren und deren Persönlichkeitsrechte verletzen und sowas noch geduldet wird. Werden die Geschädigten daraufhin krank, kann der Straftatbestand der Körperverletzung gegeben sein. Außerdem sorgen die Täter und wegschauende Führungskräfte dafür, dass geschädigte Beamte ihre Arbeitskraft nicht zur Verfügung stellen können. Dadurch werden Steuergelder missbraucht und vergeudet. Durch den ungeklärten Prozess wird eine Rückkehr des Arbeitnehmers faktisch vorsätzlich unmöglich gemacht.
Systemmobbing
Wenn alle Beteiligten einer Behörde/eines Unternehmens zusammenspielen, weil jeder etwas Dreck am Stecken hat, dann spricht man von einem „Systemmobbing“. Mit „System“ ist keineswegs ein Staat, gar die EU oder ein Rechtssystem gemeint. Gemeint ist vielmehr der subjektive Faktor „Mensch”. Die Beteiligten können dann folgende Akteure einer bestimmten Organisation sein:
• Mobber/Täter
• Wegseher/Mitläufer
• sogenannte Mobbing- u.a. „Beauftragte”
• Vorgesetzte
• Verwaltung
• Dienststellen/Unternehmensleiter
• weitere übergeordnete Stellen
• nicht zu vergessen: das Opfer
Rechte im Mobbingverfahren werden systematisch eingeschränkt
Ähnlich dem, wie im Land Brandenburg „Mobbingverfahren“ abgelaufen sind: „unten“ wird gemobbt und „oben“ wird gedeckt, deshalb fühlen sich bald alle „gegenseitig verpflichtet“, das Schweigekartell funktioniert. Ein Parallelsystem im System ist entstanden. Es kann nur existieren, wenn Führungskräfte permanent ihre Dienstpflichten verletzen. Ob dabei Vorsatz, Überforderung oder Unfähigkeit die Ursachen sind, ist für die vom Mobbing Betroffenen erst einmal völlig egal. Nach meiner Erfahrung spielen alle drei Punkte „etwas“ mit hinein, da die eine Schwäche eine andere ergänzt.
Des Weiteren hatte man sich mit den sogenannten „Mobbingvereinbarungen“ ein schönes Heimspiel organisiert, um Arbeitgeberpflichten zu umgehen. Dieses geduldige Papier stärkte einseitig die Führung und bestrafte die/den Betroffenen ein zweites Mal, da man sich nicht einmal in das eigene Verfahren einbringen durfte. So wurde einmal einem Opfer mitgeteilt, man wolle mit diesem kein Gespräch, da es sich hier um ein „laufendes Mobbingverfahren“ handeln würde. Die Diskriminierung geht also immer weiter.
Eine „Mobbingbeauftragte“ war sich nicht einmal zu schade, die Unwahrheit zu sagen, sie erfand ein „Mobbingverfahren“, das nie stattgefunden hat, nicht einmal der Dienstellenleiter wusste etwas davon. Die Lüge diente dazu, ein Mobbingverfahren abzuschmettern und Untersuchungen zu verhindern, da es bereits ein solches Verfahren gegeben hätte. Systemmobbing wirkt und vernichtet.
Geht Mobbing über viele Jahre, können schwere Erkrankungen, Frühverrentung, bis hin zum Tod des Betroffenen durch Suizid, Herzinfarkt, Schlaganfall usw. die Folge sein. Der wirtschaftliche Schaden beträgt nach Schätzungen des DGB ca. 25 Milliarden Euro pro Jahr.
Steffen Meltzer, Autor von „Schlussakkord Deutschland“ (Meltzer/Wendt/Tichy)