In einer Anhörung des Bundestags-Kulturausschusses am Mittwoch beschäftigten sich Abgeordnete zum ersten Mal mit den Missständen bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL). Das Thema war auf Antrag der AfD auf die Tagesordnung gesetzt worden. Die GVL verfügt in Deutschland über das Monopol für Rechts-Wahrnehmung von etwa 180.000 Musikern und Bühnenkünstlern gegenüber den Verwertern, etwa Radio, TV und Veranstaltern. Das Problem: seit 2010 laboriert die GVL an der Umstellung auf die digitale Meldung und Zuordnung der Zahlungen. Sie bunkert deshalb Gelder, die nicht ihr, sondern eigentlich den Künstlern gehören und längst hätten ausgezahlt werden müssen.
Nach ihrer eigenen Buchführung hatte die GVL deshalb schon 2017 Rückstellungen von 621 Millionen Euro gebildet. Im Jahr 2016 lag die Summe bei 495 Mio. Euro.
Das bedeutet: hochgerechnet sitzt die Gesellschaft mittlerweile auf etwa einer Milliarde Euro, von denen der größte Teil schon an die Rechteinhaber hätte fließen müssen.
Weil die Zurückhaltung der Gelder mutmaßlich die Tatbestände von Veruntreuung und Sozialbetrug erfüllen, sind nun mehrere Klagen von Musikproduktionsfirmen gegen die GVL anhängig.
In der Bundestagsanhörung räumten Vertreter der GVL Probleme ein, und versprachen Besserung. „Wir werden das Problem weiter verfolgen“, kommentierte der kulturpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Marc Jongen. Auch die Abgeordneten der anderen Parteien sehen die Arbeit des Monopolisten GVL kritisch.
Teil der Kritik von AfD-Abgeordneten und anderen Parlamentariern sind auch die Gehälter der beiden GVL-Geschäftsführer. Sie liegen über dem Gehalt der Bundeskanzlerin.