Durchaus spannend kann sein, was in städtischen Haushalten passiert. Zum Beispiel in der Stadt Mainz. Die machte in der Pandemie Schlagzeilen, weil dort der Impfstoff-Hersteller Biontech zuhause ist und in nur einem Jahr eine Milliarde Euro Steuern an die Stadt zahlte. Eigentlich müsste Mainz seitdem sorgenfrei sein. Doch dem ist nicht so. Im August hat die Aufsichtsbehörde ADD einen Entwurf für den städtischen Haushalt zurückgewiesen – weil die Einnahmen nicht hoch genug waren.
Das Ministerium antwortet Pilsinger: „Der Bezug von Leistungen zur Sicherung dieses Anspruchs setzt weder eine vorherige Beitragszahlung in die Sozialversicherungssysteme noch eine vorherige Steuerzahlung in Deutschland voraus.“ Und welche medizinische Versorgung erhält ein Asylbewerber in Deutschland, ohne je einen Cent in die Steuerkasse oder die Sozialversicherung bezahlt zu haben?
Nur „eingeschränkte Gesundheitsleistungen“ erhalten Asylbewerber, versichert Lauterbachs Ministerium. Dazu gehören nur die akuten Behandlungen von Schmerzen und Erkrankungen, ärztliche und zahnärztliche Behandlung sowie „sonstige zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderliche Leistungen“. Sonst nichts. Außer „bestimmte Vorsorgeleistungen“. Und Schutzimpfungen. Und „Gesundheitsleistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt“. Und weitere Leistungen, die „im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich“ sind. Kurzum: Interessant wäre, welche Leistung eigentlich nicht zu den „eingeschränkten Gesundheitsleistungen“ gehört?
Eine statistische Erfassung, wie viel die gesundheitliche Versorgung von Asylbewerbern die Städte und Gemeinden kostet, gibt es nicht. Sie wird auch deshalb nicht zentral erhoben, weil die Kommunen die Kosten übernehmen müssen. Vor allem aber, weil die Zahl beeindruckend wäre und unter anderem den ehemaligen Außenminister Heiko Maas Lügen strafen würde. Der Sozialdemokrat hatte einst schnöselig behauptet, die Einwanderung nehme den Deutschen nichts weg. Also denen, die durchaus schon den ein oder anderen Cent in die Steuerkasse oder in die Sozialversicherung einbezahlt haben.
Zu denen gehören aber nur die akuten Behandlungen von Schmerzen und Erkrankungen, ärztliche und zahnärztliche Behandlung sowie „sonstige zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderliche Leistungen“. Sonst nichts. Außer „bestimmte Vorsorgeleistungen“. Und Schutzimpfungen. Und „Gesundheitsleistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt“. Und weitere Leistungen, die „im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich“ sind.
Pilsinger kritisiert diese Kostenübernahme für Personen, die eben noch keinen Cent in Steuerkasse oder Sozialversicherung einbezahlt haben. „Wir müssen die verlockenden Anreize, warum so viele Menschen ausgerechnet nach Deutschland kommen wollen, deutlich beschneiden. Da gehört dieser Punkt klar dazu.“ Den CSU-Abgeordneten stört zudem, dass selbst die minimalen Beschränkungen der Versorgung nach 36 Monaten aufgehoben werden: „Warum eingeschränkte Gesundheitsleistungen zur Versorgung in Akutfällen und bei Schmerzen, wie sie die Staatssekretärin beschrieben hat, nicht zeit des gesamten Aufenthalts von Asylbewerbern gelten sollten, sondern nur 36 Monate lang, erschließt sich mir immer noch nicht.“ Die Gewährleistung eines „menschenwürdigen Existenzminimums“, wie es ein Urteil des Verfassungsgerichts vorschreibt, würde genügen.