Tichys Einblick
„Wellenbrecher-Shutdown“

Jetzt kommt die Kontaktsperre für alle, die nicht für andere arbeiten müssen

Die Maßnahmen, die Bundeskanzlerin bei der heutigen Konferenz mit den Länderchefs vorschlug, werden nun sogar schon zwei Tage früher als zunächst geplant kommen. Ab Montag soll mehr oder weniger alles stillstehen, was mit sozialem Leben und gemeinschaftlichem Vergnügen zu tun hat.

imago images / photothek

Die Beschlussvorlage, mit der Bundeskanzlerin Merkel heute in die Konferenz mit den Regierungschefs der Länder ging, ist Medienberichten zufolge im Großen und Ganzen angenommen worden. Das bedeutet das fast vollständige Einfrieren des sozialen Lebens in Deutschland. In der Vorlage, die schon vor der Konferenz bekannt geworden war, steht im Wortlaut: „Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.“

Dieser Lockdown unterscheidet sich nur in zwei wesentlichen Punkt noch von dem des März: Weder Schulen und Kindergärten, noch der Einzelhandel sollen geschlossen werden. Auch betont die Beschlussvorlage, dass man „in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen“ wolle. Unmittelbare zusätzliche Einschränkungen für das produzierende Gewerbe sind also nicht vorgesehen.

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 Wie Medien aus den Verhandlungen berichteten, sollen sie Maßnahmen nun sogar schon am 2. November, also am Montag in Kraft treten. In der Beschlussvorlage stand der 4. November. Ziel sei es „zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich sind. Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können.“

Im Einzelnen soll laut Vorlage des Kanzleramtsfolgendes gelten:

Zusätzlich zu den schon beschlossenen sozialstaatlichen und wirtschaftspolitischen Unterstützungszahlungen stellt die Beschlussvorlage weitere Zahlungen in Aussicht:

Panik ist kopflos
„Wellenbrecher-Shutdown“
Unternehmen sollen zwar weiterarbeiten, allerdings hätten Arbeitgeber „eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen“. Darum soll „jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch.“

Die sogenannten „vulnerablen Gruppen“, also Menschen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen, und zwar Patienten und Bewohner ebenso wie das Personal, sollen auf Kosten des Bundes mit Schnelltests  regelmäßig auf Infektion getestet werden.

„Bund und Länder“, heißt es in der Beschlussvorlage werden „die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken und dabei auch mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen.“

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