Tichys Einblick
Hausdurchsuchungen & Klagen

Meinungsfreiheit, den Oberen ein zunehmend lästig’ Ding

Um die Meinungsfreiheit in westlichen Gesellschaften ist es nicht gut bestellt. Doch wo für falsche Meinungen bislang soziale Ächtung und aufgekündigte Freundschaften drohten, häufen sich zunehmend Fälle von Abschreckung durch Hausdurchsuchungen sowie reale Gefängnisstrafen.

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Die Corona-Pandemie stellte in Sachen Meinungsfreiheit eine Zeitenwende dar. Legendär das sogenannte „Pimmelgate“, bei dem ein Hamburger den dortigen Innensenator Andy Grote beschimpfte. Dies konnte Grote nicht auf sich sitzen lassen und stellte einen Strafantrag, woraufhin die Polizei die Wohnung des Übeltäters durchsuchen ließ. Ein Jahr später entschied das Landgericht Hamburg: Die Hausdurchsuchung war rechtswidrig und unverhältnismäßig, angesichts „der geringen Schwere der Beleidigung“. Außerdem, so das Gericht, galt es auch das Vorverhalten des Innensenators zu berücksichtigen, denn Grote hatte zuvor Feierlustige im Angesicht von Corona als „dämlich“ und „ignorant“ bezeichnet – und das obwohl Grote selbst ein Bußgeld von 1.000 Euro wegen Missachtung von Corona-Regeln bezahlen musste. Was dem Jupiter erlaubt ist …

Es war allerdings nicht der erste Fall einer solchen Einschüchterung. So griff bereits 2018 der lange Arm des Gesetzes gegen einen Hamburger Blogger durch, der ein Beweisvideo einer Gräueltat durch einen Migranten, das ein Zeuge aus Ghana gefilmt und auf Facebook gestellt hatte, auf Youtube übertrug. Das Video dokumentierte ein erschreckendes Detail, das allerdings in der Berichterstattung über die Tat unterging. Man mag darüber streiten, ob solche Videos öffentlich gemacht werden müssen, doch offenbarten sie hier zumindest Informationen, die ansonsten verschwiegen wurden. Noch 2022 fand ein Prozess gegen den Blogger statt, bei dem der Staatsanwalt behauptete, ein Blogger habe nicht das gleiche Recht, Dinge zu veröffentlichen, wie ein Journalist. Was dem Jupiter erlaubt ist …

… ist dem Aufsteller von Plakaten noch lange nicht erlaubt

In der Gegenwart angekommen, erkennt man, dass Hausdurchsuchungen und Strafen gegen unliebsame Meinungen mittlerweile zum Alltag geworden sind. Der bayerische Unternehmer Michael Much hatte im September 2023 grünenkritische Plakate aufgehängt.

Unter anderem stellte er angesichts der Insolvenzdefinition von Robert Habeck die Frage in den Raum, ob dieser überhaupt bis drei zählen könne. Ein weiteres Plakat zeigt vier Spitzenpolitiker der Grünen mit der Überschrift „Wir machen alles platt“ und das wohl bekannteste Sujet stellte die grüne Führungsriege als Sonnenblumen dar und titelte: „Wir packen das Übel an der Wurzel“.

Wer sich nun fragt, was daran Verwerfliches sei, der arbeitet wohl nicht bei der Staatsanwaltschaft. Nur kurze Zeit später „dankte“ die Polizei dem Unternehmer dessen unermüdlichen Einsatz für den Erhalt von Satire im öffentlichen Raum ebenfalls: mit einer Hausdurchsuchung. Da er sich geständig zeigte, die Plakate selbst erstellt zu haben, erhielt er dazu 6.000 Euro Strafe wegen Beleidigung von Personen des politischen Lebens.

Nebenbei: Das Sonnenblumen-Plakat feierte seine Premiere in Hessen, dort erfolgte allerdings keine Strafanzeige. Nur wurde es dort insgesamt fünfmal nachts zerrissen, bis der Besitzer, ebenfalls ein Unternehmer, Anzeige erstattete und die Polizei bei ihren Ermittlungen niemand anderen als einen eigenen Kollegen bei der Vernichtungsaktion erwischte. Die örtlichen Grünen echauffierten sich übrigens angesichts der Diffamierung als „schädliches Unkraut“ und zogen die unvermeidlichen Vergleiche zur dunkelsten Zeit der deutschen Geschichte. Allerdings vergaßen sie dabei darauf hinzuweisen, dass zu Beispiel die Sozialistische Alternative im Zuge der Demos gegen Rechts™ ebenfalls Flugblätter mit der Überschrift „Das Übel an der Wurzel packen“ verteilten. Was dem Jupiter erlaubt ist …

… ist dem Unterstützer Israels noch lange nicht erlaubt

Aber was sind schon 6.000 Euro im Vergleich zum Entzug der Lebensgrundlage? Der Informatiker und Blogger Hadmut Danisch berichtete im Vorjahr vom Kreuzzug grüner Vorfeldorganisationen zum Schutz der Ehre von Ricarda Lang. Danisch hatte in einem äußerst ausführlichen Blogeintrag rechtlich dargelegt, dass es einerseits vom Recht gedeckt ist, das Aussehen von Politikern zu kommentieren, solange es einen sachlichen Anknüpfungspunkt gibt und der Vergleich nicht jeglichen Zusammenhangs entbehrt (BayObLG, 4. Strafsenat, Beschluss vom 31.1.2022 – 204 StRR 574/21 „Beleidigung eines Parteipolitikers“). Andererseits argumentierte Danisch, dass sich eine vor allem auf die Körperlichkeit beziehende Kritik Langs dadurch begründen ließe, dass ansonsten kaum inhaltliche Beiträge – weder ein Studienabschluss noch nennenswerte Schriftstücke – von ihr zu finden sind.

Das mag man pedantisch finden, ist aber – so argumentiert Danisch – vom Recht gedeckt. Die Reaktion der Staatsanwaltschaft übertraf dies allerdings bei weitem. Mehrmals wurde Danisch rechtmäßige Akteneinsicht verwehrt, die Anklage verändert und nachdem sich eine fast 200-seitige Akte zu dem Fall gebildet hatte, erhielt die Staatsanwaltschaft auch noch Schützenhilfe von der Bank von Danisch, die kurzerhand sein Konto sperrte.

Aber nicht nur vermeintliche Beleidigungen der grünen Aristokratie werden mittlerweile aufs Allerschärfste verfolgt, auch die ehemals selbstverständliche Unterstützung jüdischer Anliegen kann im widersprüchlichsten Deutschland aller Zeiten zu Hausdurchsuchungen führen.

Denn während Claudia Roth bei der Berlinale, nach der Documenta, bereits ihren zweiten Antisemitismus-Skandal bei einer kulturellen Großveranstaltung in ihrer Amtszeit rechtlich folgenlos aussitzen kann, bekam ein Nutzer auf X mittlerweile frühmorgendlichen Besuch von der Exekutive, da er ein satirisches Meme einer anderen Nutzerin per Retweet geteilt hatte, das den Antisemitismus der Unterstützer der Palästinenser thematisierte. Auf dem Bild war eine Demonstrationsteilnehmerin auf einer Pro-Palästina-Demo zu sehen, die ein Handy mit einem Hakenkreuz hoch hielt.

Die daraus resultierende Kritik an dem Antisemitismus im Lager der Unterstützer Palästinas sollte eigentlich deutlich gewesen sein, dennoch musste sich der Nutzer vor der Polizei rechtfertigen und sich von der dargestellten Symbolik distanzieren. Hätte er dies nicht getan, wäre eine Hausdurchsuchung inklusive Beschlagnahmung seiner Mobilgeräte die Folge gewesen.

Ein Einzelfall? Mitnichten. Ein weiterer Twitternutzer aus Berlin wurde ebenfalls wegen des Teilens eines palästinakritischen Memes frühmorgens von der Polizei wach geklingelt. Auch in diesem Fall wurde der Durchsuchungsbefehl vor allem als Drohmittel eingesetzt, um eine „Beschuldigtenvernehmung vor Ort“ durchzuführen. Kulturpessimistisches Detail am Rande: Die von den Beschuldigten auf X geteilten Behördenschreiben strotzten nur so von Rechtschreibfehlern („veröfentlicht“, „verreitet“, „einhakenkreuz“).

Ein Urteil, das den angeklagten Blogeintrag bestätigt

Es ist allerdings absehbar, dass es nicht mehr lange bei unsanften Befragungen bleiben soll. Erst vor wenigen Wochen wurde an Deutschlands Katzen-Houellebecq mit Vorliebe für Kraftausdrücke, Akif Pirinçci, ein Exempel statuiert, als dieser zu neun Monaten Haft ohne Bewährung (da er sich bereits auf Bewährung befand) wegen eines Blogeintrags verurteilt wurde, den die Richter und Staatsanwälte scheinbar bewusst falsch interpretierten. Tatbestand: Volksverhetzung.

Dass es dazu kam, hat eine lange Vorgeschichte. Dass die Anwaltsschreiben innerhalb bestimmter Kreise locker sitzen, ist hinlänglich bekannt, sodass es nicht verwundert, dass Luisa Neubauer auf einen Facebook-Kommentar von Pirinçci 2021 mit einer Klage reagierte. Ob die damalige Verurteilung zu vier Monaten Haft auf Bewährung angemessen war, sei dahingestellt, Pirinçcis einschlägige Bekanntheit bei den Gerichten dürfte dabei sicherlich ein erschwerender Faktor gewesen sein.

In einem Beitrag aus dem Jahr 2022, mit dem prophetischen Titel „Alle lieben rechts“, diagnostizierte Pirinçci für seine Verhältnisse rhetorisch relativ zurückhaltend den Einsatz der reflexartigen Warnung vor „rechts“, die es den „Salonkommunisten in der Regierung und in den Medienhäusern“ erlaubt, durch die diffuse Natur des Begriffs „jeden oppositionellen Gedanken abwehren und diffamieren“ zu können.

Pirinçci beschrieb damit bereits 2022 den Prozess, dessen Zeugen immer mehr Bürger seit Jahresbeginn sind. Wer sich nach dem Studium des Beitrags von Pirinçci fragte, was an dessen Blogeintrag genau Volksverhetzung darstellen sollte, staunte nicht schlecht, als er die zum Beispiel vom WDR zitierten Vorwürfe an den Autor las. Angeblich habe Pirinçci über Migranten geschimpft und ohne Belege Behauptungen über deren Straftaten aufgestellt.

Als der kleine Akif absichtlich falsch verstanden wurde

Doch die vermeintliche Bezichtigung von Migranten (Direktor des Bonner Amtsgerichts, Fabian Krapoth) gab der Text von Pirinçci gar nicht her. Der betreffende Absatz listete nämlich eine Reihe von gefühlten Missständen in Deutschland auf. Dann erst folgte – entscheidend durch einen Beistrich getrennt – die Feststellung, die den Stein des Anstoßes bzw. die Begründung für die Verurteilung liefern soll.

Die Aufzählung in eine direkte Beziehung zu stellen, bedurfte entweder äußerst beschränkter Lesekapazitäten auf Seiten der Justiz – eine Erklärung, die im Deutschland des Pisa-Sturzflugs tatsächlich immer plausibler wird – oder böser Absicht. Da aber undeutlich ist, welche dieser Schlussfolgerungen schwerwiegendere juristische Konsequenzen nach sich ziehen könnte, soll diese Entscheidung dem geneigten Leser selbst überlassen werden.

Während die Richter in Deutschland mittlerweile vor allem für ihre Milde gegenüber zugewanderten Wiederholungstätern, Klimaklebern, oder – wie unlängst in Österreich massenhaften Konsumenten von Kinderpornographie – bekannt sind, präsentierte sich der harte Arm des Gesetzes gegenüber Pirinçci von seiner drakonischsten Seite. Sieben Monate Haft hatte die Staatsanwaltschaft gefordert, der Richter höchstpersönlich rundete auf neun Monate auf. Eine Beschwerde der Verteidigung wegen möglicher Befangenheit des Richters wurde zunächst ignoriert und danach von einem Richterkollegen abgeschmettert.

Der Richter war es auch, der der Verteidigung, Pirinçcis Aussagen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, widersprach, da er einerseits einen Angriff auf die Menschenwürde und andererseits das „Aufstacheln zum Hass“ im Text des Schriftstellers zu entdecken meinte. Ähnlich wie mit dem moderneren Begriff der Hassrede, ist auch hier reichlich Interpretationsspielraum gegeben. Und da der Richter einen Angriff auf die Menschenwürde konstatierte, waren die Aussagen Pirinçcis folglich auch nicht mehr vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

Lebenslang für Hassrede dämmert bereits am Horizont

Schon seit Jahren zimmert man in Deutschland und der EU an den immer weitreichenderen Befugnissen zur Definitionshoheit von Hass und den dazugehörigen Befugnissen zu deren Bekämpfung.

Nach dem von der Ampel-Koalition geplanten „Demokratiefördergesetz“ soll künftig vom Staat nicht mehr nur verfolgt werden, wer bisher schon strafbare Volksverhetzung betreibe. Das reiche nicht. Sondern auch, wer „Gefährdungspotenzial“ besitze. Das tue, wer „Aktionspotenzial“ und „gesellschaftliche Einflussnahme“ innehabe, also wer beispielsweise am Stammtisch seine Freunde beeinflussen kann. Wer also Widerspruch gegen staatliche Vertreter organisieren kann, als Vereinsmitglied, Parteimitglied, als Aktivist, als Journalist, als Demokrat – also gegen die Spitzen der Ampel, der muss künftig mit Maßnahmen rechnen, wenn sich Innenministerin Nancy Faeser und Lisa Paus mit dem Demokratiefördergesetz und dem damit verbundenen „Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus“ durchsetzen.

Auf „Verdacht“ eines falschen Worts, nicht wegen einer Tat, sollen Bürger ausgehorcht und überprüft werden. So soll eine „Herrschaft des Verdachts“ errichtet werden, wie die NZZ richtig zusammenfasst.

„Zukünftig können wir also für unsere Gedanken alleine schon bestraft werden, mehr noch für Widerspruch und die Inanspruchnahme von Grundgesetz, Demokratie und Medien. Meinungsfreiheit? Unschuldsvermutung? Bankgeheimnis? Privatheit? Kein Bereich mehr, der nicht überwacht werden soll, gerne auch mit halbstaatlichen ‚NGOs‘ und kriminellen Gruppen der Antifa, die außerhalb des strengen und kontrollierbaren Verwaltungsapparats eine Art außergesetzliche Polizei bilden sollen – ausgestattet mit immer neuen Milliarden aus der Staatskasse“, schreibt Roland Tichy.

Das irische Hassredegesetz, das aufgrund seiner Wirkmächtigkeit auf die in Irland ansässigen Internetriesen ganz Europa betreffen könnte, konnte vorerst zurückgehalten werden. Doch der Digital Services Act der EU ist bereits in Kraft getreten und hat es für die Bürger Europas in sich. Wie so oft betont man in Brüssel dabei vor allem die damit verankerten Schutzmechanismen zum Wohle des Bürgers im digitalen Raum. In der Außenkommunikation bedeutet das mehr Transparenz für die Nutzer, die nun erfahren sollen, warum sie bestimmte Werbung zu sehen bekommen.

Worüber in der Außenkommunikation aber tunlichst geschwiegen wird, sind die Maßnahmen zur Einschränkung der Meinungsfreiheit in eben diesem digitalen Raum. Entscheidende Stichworte sind auch hier wieder „Desinformation“ und die omnipräsente „Hassrede“. Doch egal wie oft man diese mantraartig wiederholt, sie bleiben vage definiert, was in der Praxis bedeutet, dass Online-Plattformen im Zweifel eher zu viel zensieren als zu wenig. Was aber bisher ein freiwilliger Beitrag zur vermeintlichen Sicherung demokratischer Grundwerte war, wird nun bei Nichteinhaltung von der EU unter Strafe gestellt. Bei Verstößen müssen Unternehmen mit empfindlichen Strafen in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes rechnen. Da löscht man dann schon mal lieber einen Artikel zu viel als zu wenig.

Weitere Maßnahmen zur Meinungsunterdrückung zeichnen sich täglich am Horizont ab. Zwar erhielt erst unlängst die vollumfängliche Chatkontrolle auf EU-Ebene eine Abfuhr, doch der EU-Abgeordnete der Piraten Patrick Breyer berichtete bereits vom neuerlichen Versuch der Durchsetzung einer geringfügig modifizierten Fassung der Chatkontrolle.

Das Urteil gegen Pirinçci ist Teil der neuen Normalität im Kampf gegen den undefinierten Hass, aber noch lange nicht das Ende der Fahnenstange. Kanada, das unter Justin Trudeau schon lange ein Vorreiter in Sachen Zensur ist, zeigt mit einem neuen Gesetzesvorstoß, wohin die Reise gehen soll. Zukünftig sollen bestimmte Hassverbrechen statt wie bislang mit einer Höchststrafe von 5 Jahren auch mit einer lebenslangen Haftstrafe geahndet werden können. In Anwendung soll es bei jenen Leuten kommen, die Völkermord befürworten oder fördern. Im Zusammenspiel mit anderen Gesetzen könnte das schon bald bedeuten, dass dies auch für das Teilen eines Memes zutreffen könnte.

Auch betreffend Meinungsverschiedenheiten i.P. Klima driften bereits einige in freudige Fieberträume zur Sanktionierung und Inhaftierung Andersdenkender ab, wie Henryk Broder bei Welt festgehalten hat: „Deswegen schlägt der Ehrenvorsitzende (des Vereins mit dem Namen Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V., Anm. d. Redaktion) ein ‚Gesetz zum Schutz der Jugend vor Klimaveränderungen‘ vor. Darin soll es heißen: ‚Wer mit der Absicht, die Abwehr des Klimawandels zu schwächen, wissentlich falsche Informationen verbreitet, wird mit einer Geldstrafe belegt.‘ Im Wiederholungsfalle drohe eine Haftstrafe. Das ist jetzt kein Witz, aber auch keine leere Drohung. Früher ging es gegen Volksfeinde, die am Endsieg oder an der Überlegenheit des Sozialismus zweifelten, heute gegen die Verharmloser des Klimawandels. Immer muss ein Sündenbock her, den ‚die Guten‘ für ihr Versagen verantwortlich machen und in die Wüste jagen können. So läuft es eben, nicht nur in Diktaturen.“

Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis die EU-Kommission der Verlockung, ein ähnliches Gesetz in Europa durchzusetzen, erliegt. Dann dürfte es auch jenen Bauern an den Kragen gehen, die wegen eines Plakats „Grüne & Grün-Wähler werden bei uns nicht mehr bedient – Die deutschen Bauern!“ nun der Volksverhetzung beschuldigt werden. Aber das ist ja auch ein ganz anderer Fall als damals, als Ungeimpfte unerwünscht waren oder AfD-Wählern der Zugang zu Restaurants verweigert wurde. Denn wir erinnern uns: Was dem Jupiter erlaubt ist …

— Andreas A Kuhn (@AndreasAKu1962) March 1, 2024

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