Nach dem Willen der Ampel-Koalition fließen hunderte Millionen Euro an eine große Zahl von Zuwendungsempfängern, die nach eigener Definition gegen Rechtsextremismus, Rassismus und generell gegen die so genannte „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ kämpfen – einen schwammigen Begriff, den der Bielefelder Soziologe Willhelm Heitmeyer vor vielen Jahren prägte.
Die Fördertöpfe auf diesem Gebiet wuchsen in der Regierungszeit von Angela Merkel sowohl an Zahl als auch in ihrem finanziellen Volumen. Die Ampel steigerte die Ausgaben noch einmal kräftig. Angesichts der Vielzahl von Programmen und Förderperioden fällt es inzwischen schwer, noch den Überblick zu behalten. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Moosdorf wollte deshalb von der Bundesregierung wissen, wieviel Geld seit der Regierung Schröder insgesamt in den „Kampf gegen rechts“ gesteckt wurde, und wie sich die Ausgaben im Lauf der Zeit entwickelten.
„Wie viele Programme für den Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Anti-Schwarzen Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus, sowie alle anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit bzw. verwandte Erscheinungen wurden seit dem Antritt der Regierung Gerhard Schröder im Oktober 1998 vom Bund aufgelegt bzw. wie viel Geld wurde dafür ausgegeben (bitte die Programme sowie die dafür jährlich bereitgestellten Summen einzeln auflisten)?“, lautete seine konkrete Bitte um Daten.
Außerdem wollte er wissen: Wer überprüft eigentlich die Wirksamkeit dieser Ausgaben? Denn nach Aussagen sowohl von linken Politikern als auch der geförderten NGO-Vertreter nehmen Rechtsextremismus und Rassismus in Deutschland ständig weiter zu – trotz des Millionenregens.
Die Antwort der Bundesregierung erlaubt nun zum ersten Mal einen Gesamtüberblick. Darin heißt es: „Die Haushaltsansätze der Bundesprogramme zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) betragen seit dem Jahr 2001 über den Zeitraum von 23 Jahren in Summe 1.375.182.000,00 Euro. Die Haushaltsansätze für das Programm ‚Zusammenhalt durch Teilhabe‘ belaufen sich seit 2010 auf 133.682.000,00 Euro. Für das Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport sowie der Maßnahme ‚Fußball vereint gegen Rassismus‘ sind seit 2021 im Haushalt 2.526.000,00 Euro veranschlagt worden.“ Die Ausgaben seit 2001 zur politischen Einflussnahme auf die Gesellschaft summiert sich also auf mehr als 1,5 Milliarden Euro.
Bemerkenswert wirkt die Entwicklung über die Jahre: Unter der rot-grünen Regierung von Gerhard Schröder begannen die Ausgaben vergleichsweise sehr bescheiden. Und auch in der Frühzeit der Merkel-Regierungsphase stellten sie nur relativ kleine Haushaltsposten dar. Einen drastischen Anstieg erleben die Geldflüsse erst nach 2015, als Merkel die staatliche Einflussnahme auf die gesellschaftliche Debatte offenbar für immer wichtiger und dringlicher hielt. Im Jahr 2015 betrugen die jährlichen Mittel für das damals neu aufgesetzte Programm „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums noch 40,5 Millionen Euro. Die Fördersumme des Jahres 2020 lag mit 115,5 Millionen schon fast dreimal so hoch. In diesem Jahr fließen durch dieses Programm bereits 182 Millionen Euro an dutzende Zuwendungsempfänger. Innerhalb von nur acht Jahren stiegen die Zahlungen damit auf mehr als das Vierfache.
Interessant ist auch, wer von dem Geld profitierte: Zum einen zahlreiche Organisationen der katholischen und evangelischen Kirche in Deutschland, die von der früheren Stasi-Zuträgerin Anetta Kahane gegründete „Amadeu-Antonio-Stiftung“, aber auch die Türkische Gemeinden Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg und der Türkische Bund Nordrhein-Westfalen. Vertreter dieses 2020 mit 674 805 Euro aus dem Programm des Bundesinnenministeriums „Zusammenhalt durch Teilhabe“ bedachten Türkischen Bunds NRW nahmen nach eigenen Angaben an einer Konferenz der so genannten „Claim-Allianz“ teil, die ihre Mission im Kampf gegen „antimuslimischen Rassismus“ sieht. Zu der „Claim-Allianz“ gehört wiederum die „Muslimische Jugend Deutschland“ (MJD), die der islamistischen Muslimbrüderschaft nahesteht.
Aus dem Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ floss auch zusätzliches Geld an parteinahe politische Stiftungen, die ohnehin schon umfangreiche staatliche Mittel erhalten. So gingen 2016 beispielsweise 437 497 Euro an die Georg-von Vollmar-Akademie – die Bildungsstätte der bayerischen SPD. Im Jahr 2017 empfing die grünen-nahe Heinrich-Böll-Stiftung Brandenburg 426 046, 52 Euro.
Wenig überraschend sieht die Bundesregierung in der staatlich finanzierten politischen Tätigkeit von weit linken Organisationen wie der Amadeu-Antonio-Stiftung oder türkischen Vereinen mit Nähe zu extremistischen Organisationen kein Problem.
„Zuwendungsempfänger sind in der Ausübung ihrer Grundrechte – insbesondere die Meinungsfreiheit (Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz [GG]) und der Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 Absatz 1 GG) – während der Laufzeit von Förderprojekten nicht eingeschränkt und unterliegen nicht unmittelbar der Pflicht zur parteipolitischen Neutralität, die in erster Linie eine staatliche Pflicht ist“, heißt es in der Antwort auf die AfD-Anfrage. Zwar relativiert die Regierung diese rechtlich kaum haltbare Aussage wieder etwas: „Der Staat ist aus dieser Pflicht zur parteipolitischen Neutralität aber auch nicht entlassen, wenn er privaten Dritten Fördermittel zur Verfügung stellt. Daher gilt für die Zuwendungsempfänger, dass sie bei der Verwendung der Fördermittel die Grundsätze der staatlichen Pflicht zur parteipolitischen Neutralität mit beachten müssen. Es steht ihnen jedoch grundsätzlich frei, im Interesse der Wahrung und Förderung des Gemeinwesens auf Missstände und Fehlentwicklungen sachlich aufmerksam zu machen.“ Irgendwelche Probleme – etwa in der Agitation der Amadeu-Antonio-Stiftung gegen die AfD – sieht die Ampelkoalition erwartungsgemäß nicht: „Aus Sicht der Bundesregierung ist die im Rahmen des Programms ‚Demokratie leben!‘ sowie in den genannten BMI-Programmen durchgeführte Förderpraxis im Hinblick auf das Gebot der parteipolitischen Neutralität nicht zu beanstanden.“
Evaluiert, also auf Wirksamkeit geprüft werden die Zahlungen nicht von Rechnungshöfen oder Betriebsprüfern, sondern ausschließlich von anderen staatlich finanzierten Organisationen, die den meisten Zuwendungsempfängern politisch nahestehen. Die Evaluierung des Programms „Demokratie leben!“ etwa lag bisher durchgängig in der Hand des Deutschen Jugendinstituts.
Für den Anfragensteller Matthias Moosdorf bildet diese Förderpraxis „ein selbstreferentielles System: je mehr Geld in den Kampf gegen rechts fließt, desto stärker wird offenbar der Rechtsextremismus – und damit wieder der Geldbedarf.“ Er kritisiert auch den Begriff der „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“, der dazu diene, politisch legitime Positionen als rechtsextremistisch abzustempeln. Außerdem attackiert Moosdorf gegenüber TE die generelle Fehlentwicklung in der Ausgabenpolitik der Bundesregierung: „Während unter der Bezeichnung Demokratieförderung und ‚Kampf gegen rechts’ immer mehr Geld an zweifelhafte Empfänger ohne erkennbaren Effekt fließt, schließt die Bundesregierung gleichzeitig neun Goethe-Institute im Ausland, um 24 Millionen Euro einzusparen. Dabei gehört es zu den Aufgaben der Goethe-Institute, Menschen in anderen Ländern unsere kulturelle Tradition nahezubringen.“